Verjährungsfrist bei Rechnungen

Hallo,

ich habe nach 2,5 Jahren eine Rechnung erhalten mit der ich absolut nichts anfangen kann.

Wie lange ist da die Frist???

Gruss
Benedict

Hallo Benedict,

kommt darauf an, was für eine Rechnung das ist. Die von Kaufleuten verjährt zum Beispiel innerhalb von 2 Jahren.

Normale Rechnungen verjähren erst in 30 Jahren. Schau mal auf folgendes link, da sind die Berufsgruppen für die kurzen Verjährungsfristen genannt.

http://www.bautec.de/Rechtsgrundlagen/BGB/BGBParagra…

gruß, bebro

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Bebro

Danke für deine Antwort…ich habe mir den Link mal angesehen.

Die Rechnung ist von der Telekom und ist an mich Privat gerichtet.

Ist es nun wirklich so, das da die Verjährung 30 Jahre beträgt.

Gabs da mal nicht vor kurzem (1 oder 2 Jahren) eine änderung?

Gruss
Benedict

Hi Benedict,

das ist eine schwierige Frage für mich. Ich wusste nicht, dass es die Telekom ist. Nun ist diese ja nun schon seit geraumer Zeit privatisiert, aber ob das für dich die glückliche Paragraphenzahl 196 BGB bedeutet, weiß ich nicht. Es kommt hinzu, dass die Verjährung erst mit Entstehen des Anspruches beginnt. Warum hat die Telekom ihren Anspruch nicht innerhalb der Frist von 2 Jahren geltend gemacht? War es ihr aus mir nicht ersichtlichen Gründen nicht möglich? Oder ist der Anspruch erst jetzt fällig?

Du musst diese Frage für dich prüfen. Du kannst auch versuchen, der Telekom ganz frech zurückzuschreiben in dem Sinne, dass ihr Anspruch verjährt sei. Sie werden dir zurückschreiben, wenn er nicht verjährt ist und es dir erklären, warum.
Viel Glück, bebro

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]