Hausbau - Kratzer in den Fensterscheiben

Von: , Frage gestellt am So, 25. Mai 2008

Hallo zusammen,

hier ein theoretischer Fall. Ein Ehepaar E erfüllt sich seinen Traum und baut mit einem Generalunternehmer G ein Haus. Im Moment sind sie noch in der Bauphase. Nun hat das Ehepaar E festgestellt, dass bei ein paar Fenstern (die vor ein paar Wochen eingesetzt wurden) feine Kratzer in den Scheiben sind.

Wie sieht die rechtliche Lage aus. Hat das Ehepaar E das Recht auf Beseitigung der Mängel durch den GU? Aus dem Bauch heraus würde ich sagen "Ja", da es ja ein Mangel ist. Wie sieht es aber rechtlich aus?

Vielen Dank für eure Antworten.

Viele Grüße

Samira

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hausbau - Kratzer in den Fensterscheiben


    Nach der Bauphase gibt es eine Übergabe (...zu der sollte man übrigens m.E. nur mit einem Bausachverständigen gehen) Im Übergabeprotokoll werden dann die Nachbesserungspunkte festgehalten bzw. ein finanzieller Ausgleich vereinbart. Wie fein die Kratzer sind und ob das wirklich ein Mangel ist, kann man von hier aus nicht beurteilen. Wenn man es mit bloßem Auge und normaler Beleuchtung sieht - denke ich schon. In Grenzfällen muss u.U. ein Gericht entscheiden. Natürlich gibt es auch Bauherren, die mit Lupe und Halogenscheinwerfer verputzte Wände auf Unebenheiten untersuchen.

    Als rechtliche Grundlage dafür wird meistens vertraglich die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) vereinbart.

    Gruß n.

    • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Hausbau - Kratzer in den Fensterscheiben

      Hallo,

      das Ehepaar E würde die Mängel gerne im Vorfeld, vor der endgültigen Bauabnahme beseitigen lassen. Die Kratzer sind mit bloßem Auge sehr gut erkennbar. Einer an einem Fenster ist ca. 20 cm lang. An anderen Fenster sind sie kürzer dafür dann aber mehrere direkt nebeneinander. Also ziemlich gut zu erkennen.

      Meine Laienhaften Meinung nach hat das Ehepaar das Recht darauf die Fenster austauschen zu lassen. Aber Laienmeinung und Recht klaffen ja oft weit auseinander. Deswegen hier die Nachfrage bevor sich das Ehepaar mit einem falschen Rechtsverständnis an die Baufirma wendet.

      Gruß

      Samira

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Hausbau - Kratzer in den Fensterscheiben

        Hallo Samira,
        das Ehepaar E würde die Mängel gerne im Vorfeld, vor der
        endgültigen Bauabnahme beseitigen lassen.
        Das ist aus meiner Sicht Blödsinn (je nach Baufortschritt).
        Wird z.B. noch verputzt kommen noch neue Kratzer und Flecken durch den Verputz hinzu. Steht noch ein Gerüst können noch Kratzer dazu kommen... Die Kratzer sind mit
        bloßem Auge sehr gut erkennbar. Einer an einem Fenster ist ca.
        20 cm lang. An anderen Fenster sind sie kürzer dafür dann aber
        mehrere direkt nebeneinander. Also ziemlich gut zu erkennen.
        Bei unserer Bauabnahme hatten wir einen Bausachverständigen hinzugezogen, auch der hat einige Kratzer "gelten lassen", die nicht im Sichtbereich waren oder nur bei gutem Licht zu sehen waren, die ich aus meiner Sicht bemängelt hätte.
        Einen Bausachverständigen einzuschalten ist - wie n. schon schrieb - also unbedingt zu empfehlen.
        Der kostet bei einem Einfamilienhaus ca. 200-500€ und kann aber viele 1000€ und Stress einsparen.

        Wir haben unseren eingeschaltet, als der Rohbau stand und er hat uns wertvolle Informationen gegeben, auf die wir selbst nie gekommen wären.

        Unsere Mängelliste war ca 30 Punkte "lang", die letzten Punkte waren erst 1 Jahr nach Fertigstellung abgearbeitet, die Fenster z.B. wurden erst gemacht, nachdem wir schon 2 Monate im Haus gewohnt hatten (aus oben genannten Gründen).
        Meine Laienhaften Meinung nach hat das Ehepaar das Recht
        darauf die Fenster austauschen zu lassen. Aber Laienmeinung
        und Recht klaffen ja oft weit auseinander. Deswegen hier die
        Nachfrage bevor sich das Ehepaar mit einem falschen
        Rechtsverständnis an die Baufirma wendet.
        Der Bausachverständige weiss was im üblichen Rahmen ist und kann über Fristen, richtige Zeitpunkte der Mängelmeldung etc. Auskunft geben.

        Gruß

        Karsten

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