Grichtsvollzieher lässt 12 jährige unterschreiben?

es kam die gvin und es war nur die 12 jährige tochter zuhause . sie schlich sich mit den worten " ich darf doch rein " in die wohnung fragte das mädchen nach persönlicher lage der mutter aus und lies dieses von dem mädchen unterscheiben.
darf die gvin das ?
darf sie in die wohnung wenn kein erwachsener da ist ?
danke schon mal für die rückmeldungen!

Gegenfrage
Darf die Mutter Schulden machen und es bis zur Vollstreckung kommen lassen?

Das kann ich ja leiden, kaufen auf Teufel komm raus und meinen, wenn niemand reingelassen wird, muss es schon nicht bezahlt werden.

M

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Das kann ich ja leiden, kaufen auf Teufel komm raus und
meinen, wenn niemand reingelassen wird, muss es schon nicht
bezahlt werden.

Diese Antwort ist doch eher eine GANZ wilde Vermutung, oder? Wie beschränkt kann die Vorstellungskraft denn sein, dass nur diese eine Möglichkeit in Frage kommen könnte…

Gruss
Jasmin

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???leicht ot

Darf die Mutter Schulden machen und es bis zur Vollstreckung
kommen lassen?

Das kann ich ja leiden, kaufen auf Teufel komm raus und
meinen, wenn niemand reingelassen wird, muss es schon nicht
bezahlt werden.

Es gibt tausend Gründe warum jemand was nicht zahlen will/kann.
Automatisch zu unterstellen, daß das mit Vorsatz geschieht finde ich schon kraß!

Wenn die Mutter da gewesen wäre hätte Sie sicher nicht die kleine Tochter vorgeschickt.

Diese Antwort ist doch eher eine GANZ wilde Vermutung, oder?
Wie beschränkt kann die Vorstellungskraft denn sein, dass nur
diese eine Möglichkeit in Frage kommen könnte…

Gruss
Jasmin

Hallo Jasmin,

die tägliche Praxis zeigt aber, dass dies genauso ist. So wild ist die Vermutung nicht, sondern erlebte Erfahrung.

Bevor der Gerichtsvollzieher in´s Haus kommt, gehen dem zahllose andere Handlungen voraus. In dieser Zeit hat der Schuldner ausreichend Gelegenheit (und auch noch Verhandlungsposition), zur Sache Stellung zu nehmen und um Stundung, Teilzahlung, was auch immer zu bitten.

Welche anderen Möglichkeiten gibt es denn noch, die einem GV Anlass geben, aus heiterem Himmel bei irgendjemandem zu erscheinen?

Sich dann hinzustellen und zu behaupten, der GV sei wiederum an allem schuld und hätte sich nicht richtig verhalten, ist natürlich viel einfacher.

Mit all dem ist natürlich die alleinstehende Frage der UP nicht beantwortet, da gebe ich Euch allen Recht.

M

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Naja,

ich sag’s mal so, jeder der nur hören will, was ihm in den Kram passt - egal ob Schuldner oder Gläubiger - wird nicht weit kommen.

Mag sein, dass die Zahlungsmoral gerade nicht die Beste ist, und dass viele gekauft und später nicht bezahlt wird. Auf der anderen Seite bekommt man auch tausend Sachen aufgeschwatzt, die man eigentlich nicht haben will und die Methoden sind dabei nicht viel besser.

Sicherlich gibt es auch Schuldner die es darauf anlegen. Das gibt es bei Gläubigern auch. Wenn ich sehe, dass selbst bei drohender Insolvenz mit Gläubigern keine Verhandlungsbasis bezgl. eine Stundung oder Ratenzahlung zu finden ist, dann muss ich mir an den Kopf fassen, denn im Falle eines Insolvenzverfahrens gibt es gar nix.

Dabei sei darauf hingewiesen, dass es nicht immer nur am Schuldner liegen muss, dass der GV kommt, denn zum Streiten gehöhren immer zwei. Und wenn der Gläubiger einfach nicht akzeptieren kann, dass beim Schuldner nichts zu holen ist, dann steht der Gerichtsvollzieher ein paar mal öfter sinnfrei vor der Tür des Schuldners.

Insofern sollte man auch hier - wie im übrigen überall - mit pauschalen Urteilen hinterm Berg halten. Ich denke ich kenne genügend Geschichten über Gläubiger und Schuldner, die ausreichen würden um 95% von Deutschland hinter Gitter zu bringen, würde man von Einzelfällen auf alle schließen.

In diesem Sinne tut es mir leid, wenn du persönlich schlechte Erfahrungen mit Schuldnern/Kunden gemacht hast. Aber das ist noch lange kein Grund anderen gegenstandslos, unhöflich und rüde gegen den Karren zu fahren.

Viele Grüße
Bernhard

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find ich ja schon mal der hammer was hier für antworten kommen.
alles nur keine auf meine frage!!!
wie sie zu stande gekommen sind : der ex hat seinen meisterbrief gemacht, lasst sie mit 2 kinder sitzen ,geht nicht zum arbeiten und zahlt keinen unterhalt!!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Darf die Mutter Schulden machen und es bis zur Vollstreckung
kommen lassen?

Das kann ich ja leiden, kaufen auf Teufel komm raus und
meinen, wenn niemand reingelassen wird, muss es schon nicht
bezahlt werden.

M

Also ich durfte Waren bereits Doppelt (!) bezahlen und bekam immer noch rechtlich wen auf den Hals gehetzt von einem namhaften Online Versandhaus.
Dabei habe ich die bezahlte (!) Ware sogar nochmal (!) bezahlt, obwohl es die angeblichen Mahnungen nie gab, nur um meine Ruhe zu haben.
Großer Fehler.

lg
Kate

Hallo,

find ich ja schon mal der hammer was hier für antworten
kommen.
alles nur keine auf meine frage!!!
wie sie zu stande gekommen sind : der ex hat seinen
meisterbrief gemacht, lasst sie mit 2 kinder sitzen ,geht
nicht zum arbeiten und zahlt keinen unterhalt!!!

solche Typen gibt es halt, nur tummeln sie sich lieber in anderen Brettern, Herr Meyer bevorzugt in Lust und Liebe. In den allermeisten Fällen kommen in Fachbrettern wie hier sinnvolle und sachbezogene Antworten.
Was Herr Meyer für einer ist, und wie du damit umgehst, findest du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_%28Netzkultur%29

Grüsse

Jörg

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Hallo, Jörg,

also ich fand das, was Herr Meyer im Brett „Lust und Liebe“ zum Problem mit dem rutschenden Kondom geschrieben hat, zum Totlachen.
Vor allen Dingen den „Seemannsknoten“.
Gruß:
Manni

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Hallo,

also ich fand das, was Herr Meyer im Brett „Lust und Liebe“
zum Problem mit dem rutschenden Kondom geschrieben hat, zum
Totlachen.
Vor allen Dingen den „Seemannsknoten“.

manchmal bekommt er lustige Sachen zustande, richtig. Aber er neigt auch dazu, andere anzutrollen.

Grüsse

Jörg

Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung
…besagen unter anderem, der zu Prüfende hat die Lehrgangs- und die Prüfungsgebühren sowie alle anstehenden Kosten vorab entrichtet hat und den Nachweis hierüber erbringt.

Insofern verschließt sich meinem Verständnis, wieso eine Meisterprüfung („Meisterbrief gemacht“) Vollstreckungsmaßnahmen nach sich ziehen kann.

Wer die Meisterprüfung auf sich nimmt, und den vorangegangenen Schulungsmarathon, ist gewiss nicht seiner Hände Arbeit abgeneigt, sondern gehört vielmehr zum voranstrebenden Teil unserer Gesellschaft, der nach den Entbehrungen des Studienganges hierfür alsbald Früchte sehen will und dies zumeist auch wird.

Nicht zur Arbeit zu gehen und keinen Unterhalt zu zahlen, ja, das machen manche. Trotzdem ist mir noch keine Deutung zugelaufen, was das mit einem Gerichtsvollzieher, der bei IHR aufkreuzt, zu tun haben soll.

Wenn ein GV eine Unterschrift will, ist dies wahrscheinlich als Nachweis für die Zustellung einer Nachricht gedacht. Diese Nachricht sollte nicht von allzugroßer Bisanz sein, denn die zu überbringenden Urkunden werden sicherlich nach der Wichtigkeit geordnet mit dem Zusatz „eigenhändig / Schuldner“, „Familienangehörige“ oder „Nachbarschaftsabgabe“ versehen.

Das Interesse der hoffentlich fiktiven allein gelassenen zweifachen Mutter sollte dem gelten, wie sie aus einem Schlammassel, an dem nur immer andere schuld sind, wieder herauskommt und sich nicht an Spitzfindigkeiten aufheben.

Manchmal sind GVs auch direkt telefonisch erreichbar, vielleicht lohnt ja eine Nachfrage über diese abscheuliche Behandlung, die da widerfuhr.

M

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manchmal bekommt er lustige Sachen zustande, richtig. Aber er
neigt auch dazu, andere anzutrollen.

na, so ein garstiger Unholt.

Grüsse

Jörg

Hallo,

Also ich durfte Waren bereits Doppelt (!) bezahlen und bekam
immer noch rechtlich wen auf den Hals gehetzt von einem
namhaften Online Versandhaus.
Dabei habe ich die bezahlte (!) Ware sogar nochmal (!)
bezahlt, obwohl es die angeblichen Mahnungen nie gab, nur um
meine Ruhe zu haben.
Großer Fehler.
lg
Kate

Sorry, aber so kann Dir keiner helfen. Da fehlt doch die Hälfte der Geschichte.

Deine obere Aussage kann so nicht ganz stimmen. Wenn man doppelt bezahlt und es wurde nur einmal verbucht, sollte man bei der Bank nachfragen! Vielleicht wurde der Verwendungszweck nicht korrekt angegeben und dadurch ist die Zahlung im Nirvana der Buchhaltungsabteilungs-Suchstelle-der-nicht-zuzuordnenden-Zahlungen gewandert?

Daran hat aber nur derjenige Schuld, der die Überweisung nicht korrekt ausgefüllt hat.

Ausserdem hilft momentan nicht einen „Schuldigen“ zu suchen, sondern man sollte versuchen den ganzen Dreck aufzuräumen und Klarheit in die Sachlage zu bringen. Nicht eingegegangene Rechnungen und Mahnungen sowie doppelte Zahlungen die nicht verbucht wurden, klingen mir doch sehr nach einem absoluten Chaos. Dies sollte man schnellst möglichst aus der Welt schaffen, um dann in geordneten Umständen eine Lösung zu finden.

Sorry.

Gruss
Jasmin

PS: Auch die Geschichte mit der Unterschrift einer 12-jährigen kann ich so nicht glauben, sorry. Ein GV macht Hausbesuche fast täglich und ich setzte voraus, dass ein GV weiss was er/sie tut. Es möchte Dir hier niemand etwas Böses oder etwas unterstellen, aber halbe Wahrheit kann nun mal nur zu halben Antworten führen. Damit ist niemanden geholfen.

manchmal bekommt er lustige Sachen zustande, richtig. Aber er
neigt auch dazu, andere anzutrollen.

na, so ein garstiger Unholt.

und so grün…
Sag mal, wirst du bei Tageslicht auch zu Stein, oder ist das bloß eine Legende?

Grüsse

Jörg

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Jemand anderes
Hallo,

Dabei habe ich die bezahlte (!) Ware sogar nochmal (!)
bezahlt, obwohl es die angeblichen Mahnungen nie gab, nur um
meine Ruhe zu haben.
Großer Fehler.
lg
Kate

Sorry, aber so kann Dir keiner helfen. Da fehlt doch die
Hälfte der Geschichte.

Vergleich mal den Namen dieser Userin mit dem Namen derjenigen, die die Frage gestellt hat.

Kate hat offensichtlich nur auf die von mikhael getätigten Unterstellungen reagiert.

Viele Grüße

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Die Antwort weiß wahrscheinlich keiner
Hallo

alles nur keine auf meine frage!!!

Das wird in erster Linie damit zusammenhängen, dass niemand eine Antwort weiß.

Ich würde auch denken, dass es nicht in Ordnung ist, was die Gerichtsvollzieherin gemacht hat, aber ich habe noch nie in meinem Leben etwas Fundiertes darüber gelesen, was ein Gerichtsvollzieher darf oder nicht darf.

Ich weiß nur, dass z. B. ein zur förmichen Zustellung vorgesehenes Schriftstück nur an einen erwachsenen Familienangehörigen oder Angehörigen des Haushaltes übergeben werden darf, und nicht an ein Kind.

Viele Grüße
Simsy

Hallo Manuela,

man findet ziemlich rasch im Internet Folgendes:

http://dejure.org/gesetze/ZPO/806a.html

Siehe dort den zweiten Absatz. Daraus geht m. E. hervor, daß ein solches Vorgehen nicht erlaubt ist.

Grüße,

I.

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Hallo,

Siehe dort den zweiten Absatz. Daraus geht m. E. hervor, daß
ein solches Vorgehen nicht erlaubt ist.

vielleicht sollte erstmal geklärt werden, was genau gefragt, was unterschrieben wurde und zu welchem Zweck.

Aus Deinem Link geht übrigens nicht hervor, dass das Betreten der Wohnung unrechtmäßig gewesen wäre.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Aus Deinem Link geht übrigens nicht hervor, dass das Betreten
der Wohnung unrechtmäßig gewesen wäre.

das stimmt, aber ich beziehe mich speziell auf folgendes Zitat:

„…so kann der Gerichtsvollzieher die zum Hausstand des Schuldners gehörenden erwachsenen Personen nach dem Arbeitgeber des Schuldners befragen. Diese sind zu einer Auskunft nicht verpflichtet und vom Gerichtsvollzieher auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen.“

…fragte das mädchen nach persönlicher lage der mutter aus…

Hier in dem fiktiven Fall ist laut Ursprungsposterin ein Kind befragt worden.

Grüße,

I. (ebenfalls ianal, aber des Lesens mächtig)