Legalität von Internet-Anonymisierdienste

Hallo Experten,

sind Anonymisier-Dienste für Internet-Dienste (also z.B. ein Proxy zum Browsen, um seine IP-Nummer zu verschleiern) legal? Ich meine nicht deren Nutzung zu illegalen Zwecken, nichtmal deren Nutzung, sondern einen solchen Dienst anzubieten?

Wenn nun jemand so einen Dienst anbietet, und ein Dritter den Dienst zu illegalen Handlungen nutzt, ist dann der Anbieter des Anonymisierdienstes haftbar?

Danke
Michael

Meine erste Reaktion war; alles was nicht verboten ist, ist erlaubt. So ist es bei diesen Diensten von Haus aus. Nun kommt es noch schlimmer! Viele Datenschutzexperten empfehlen sogar diese Dienste, auch auf die Gefahr hin, daß damit auch strafbares angesehen, ausgeheckt wird. Selbstverständlich sind Polizei und Justiz, in manchen Ländern noch viel mehr Neugierige nicht mit diesen Diensten einverstanden.

Normal ist es so, daß nicht der Diensteanbieter (siehe auch das Somms-Urteil), sondern der Nutzer sich strafbar macht, wenn er den Dienst zB zum Abruf von Nazi- oder Kinderpornoseiten verwendet.

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Hi Klaus,

nur zwei kleine Bemerkungen:

Meine erste Reaktion war; alles was nicht verboten ist, ist
erlaubt. So ist es bei diesen Diensten von Haus aus. Nun kommt
es noch schlimmer! Viele Datenschutzexperten empfehlen sogar
diese Dienste, auch auf die Gefahr hin, daß damit auch
strafbares angesehen, ausgeheckt wird. Selbstverständlich sind
Polizei und Justiz, in manchen Ländern noch viel mehr
Neugierige nicht mit diesen Diensten einverstanden.

Normal ist es so, daß nicht der Diensteanbieter (siehe auch
das Somms-Urteil),

Somm ist nicht Diensteanbieter gewesen, sondern Zugangsvermittler ins Internet. Seine Straflosigkeit wurde damit begründet, dass man zu seinen Gunsten unterstellte, er habe von der Verbreitung kinderpornographischer Seiten über den Server der amerikanischen Mutterfirma nichts gewusst.

sondern der Nutzer sich strafbar macht,

wenn er den Dienst zB zum Abruf von Nazi- oder
Kinderpornoseiten verwendet.

Kinderporno ist richtig, Nazipropaganda nicht. Zwar ist es in bestimmten Fällen strafrechtlich nicht gestattet, Nazipropaganda über das Internet zu verbreiten, aber wenn man sich die runterlädt, ist es strafrechtlich irrelevant.

Bei Kinderpornographie ist das anders, weil seit 1994 schon der bloße Besitz von solchen Machwerken strafbar ist.

gruß, bebro

Ich bitte um Nachsicht, aber ich wollte es etwas vereinfachter darstellen. Selbstverständlich weiß ich, daß Herr Somm der Täter war, sondern stellvertretend für sein Unternehmen auf der Anklagebank saß.

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Hallo!

Normal ist es so, daß nicht der Diensteanbieter (siehe auch
das Somms-Urteil), sondern der Nutzer sich strafbar macht,
wenn er den Dienst zB zum Abruf von Nazi- oder
Kinderpornoseiten verwendet.

Ähm - moment mal. Heißt das, wenn ich mich auf eine solche Seite einfach nur einlinke, mache ich mich strafbar???

Nur, daß kein falscher Eindruck entsteht - mein Neffe und ich wollten uns so ab Januar unsere freie Zeit (die ich dann wieder habe) damit vertreiben, solche Seiten zwecks Weitergabe an unsere Polizei aufzustöbern…

Mein Cousin ist bei der Kripo, hat keine Ahnung vom I-Net und war ganz angetan von der Idee, dass er auf diese Weise Hinweise bekommen könnte.

Darf ich das jetzt gar nicht?

Gruß
Guido

beachten!
Hallo,

Ähm - moment mal. Heißt das, wenn ich mich auf eine solche
Seite einfach nur einlinke, mache ich mich strafbar???

der besitz von kinderpornographie ist strafbar! d.h. sobald du auf eine solche seite gehst, wird deren inhalt lokal bei dir im chache gespeichert = besitz. die meldung bei der polizei könnte zur folge haben (mir zwar unverständlich und unsinnig), daß die jungens bei dir vorbeischauen, deinen rechner beschlagnahmen, feststellen, daß dein internet-browser derartige seiten gespeichert hat und dir ein fettes verfahren an den hals hängen!

Nur, daß kein falscher Eindruck entsteht - mein Neffe und ich
wollten uns so ab Januar unsere freie Zeit (die ich dann
wieder habe) damit vertreiben, solche Seiten zwecks Weitergabe
an unsere Polizei aufzustöbern…

der sicherste weg wäre, die seite zu finden, die url zu notieren, sofort den gesamten chache zu löschen, dafür zu sorgen, daß auch sonst keine dateien (*.tmp) in denen die inhalte evtl gespeichert sind mehr auf deinem rechner sind und lediglich die url zu melden („schaut mal, da ist was illegales“) anderenfalls hast du mit den o.e. konsequenzen zu rechnen.

Mein Cousin ist bei der Kripo, hat keine Ahnung vom I-Net und
war ganz angetan von der Idee, dass er auf diese Weise
Hinweise bekommen könnte.

er sollte auch hier prüfen, inwieweit es ihm gestattet ist, derartige seiten auf seinem arbeitscomputer anzusehen - meines wissens nach, dürfen das nur ungestraft direkt mit dieser aufgabe betraute beamte! es könnte bei ihm ja noch schlimmere folgen haben, da er im falle einer verurteilung ja aus dem dienst entfernt würde! auf jeden fall sollte er sich nach „oben“ hin absichern und sonst die finger davon lassen!

Darf ich das jetzt gar nicht?

du nicht! dein cossin evtl. (mit auftrag) oder überhaupt gar nicht!

gruß
Daniel Scholdei

Vielen Dank!
Nochmal Hallo,

Ähm - moment mal. Heißt das, wenn ich mich auf eine solche
Seite einfach nur einlinke, mache ich mich strafbar???

der besitz von kinderpornographie ist strafbar! d.h. sobald du
auf eine solche seite gehst, wird deren inhalt lokal bei dir
im chache gespeichert = besitz. die meldung bei der polizei
könnte zur folge haben (mir zwar unverständlich und unsinnig),
daß die jungens bei dir vorbeischauen, deinen rechner
beschlagnahmen, feststellen, daß dein internet-browser
derartige seiten gespeichert hat und dir ein fettes verfahren
an den hals hängen!

Bei unserer lokalen Behörde mache ich mir da weniger Sorgen, aber wer weiß, wie übergeordnete Stellen damit umgehen?

der sicherste weg wäre, die seite zu finden, die url zu
notieren, sofort den gesamten chache zu löschen, dafür zu
sorgen, daß auch sonst keine dateien (*.tmp) in denen die
inhalte evtl gespeichert sind mehr auf deinem rechner sind und
lediglich die url zu melden („schaut mal, da ist was
illegales“) anderenfalls hast du mit den o.e. konsequenzen zu
rechnen.

On nö - lass mal! Dann sollen die sich selbst drum kümmern…

er sollte auch hier prüfen, inwieweit es ihm gestattet ist,
derartige seiten auf seinem arbeitscomputer anzusehen - meines
wissens nach, dürfen das nur ungestraft direkt mit dieser
aufgabe betraute beamte! es könnte bei ihm ja noch schlimmere
folgen haben, da er im falle einer verurteilung ja aus dem
dienst entfernt würde! auf jeden fall sollte er sich nach
„oben“ hin absichern und sonst die finger davon lassen!

Er hat meines Wissens gar keinen I-Net-Anschluß. Er fand nur meine Idee so toll - daß er nichts von der Illegalität wußte, halte ich ihm jetzt mal nicht vor.

Dann surfe ich halt weiterhin im „normalen“ Bereich…

Vielen Dank noch mal
Guido

P.S. Was ist denn, wenn ich durch Zufall auf so einen Link stosse - z.B. wenn ich mich auf einer legalen Pornoseite befinden würde, welche mich dahinlinkt? Ich meine, es gab da doch mal so ne Seite „Disneyworld.de“ oder so - da denkt man ja auch nicht gerade an „Schweinkram“.

dies gilt auch für zufällige besuche! o.T.

P.S. Was ist denn, wenn ich durch Zufall auf so einen Link
stosse - z.B. wenn ich mich auf einer legalen Pornoseite
befinden würde, welche mich dahinlinkt? Ich meine, es gab da
doch mal so ne Seite „Disneyworld.de“ oder so - da denkt man
ja auch nicht gerade an „Schweinkram“.

steht doch schon im Betreff! *g*

Daniel