Personalienangabe bei Reklamationen warum?

Hallo,

warum muss man bei Reklamationen oft seinen Namen und Adresse hinterlassen. Verstößt das nicht gegen den Datenschutz? Was fangen die Läden mit den kundendaten an? Werden sie für statistische Zwecke ausgewertet?
Meiner Meinung nach bin ich nicht verpflichtet, meine Daten preiszugeben, damit werde ich doch zum gläsernen Kunden.

könnt ihr mir bitte mitteilen wie die genaue Rechtslage zu diesem Thema ist.
Danke.
Grüße, Matthias.

so sehe ich das nicht. Wenn Du im Kaufhaus einen Radio kaufst, dann schließt Du einen Kaufvertrag. Wenn diese Kiste nun kaput ist, ist der Kaufvertrag „beschädigt“ (ich versuche mich ohne Juristenchinesisch auszudrücken). Du hast sog. Gewährleistungsansprüche (Rückgabe, Wandlung, Reparatur). Meist ist es zwingend erforderlich, auch zu Deinem Gunsten, Deinen Namen zu erfassen. Du könntest ja das teuere Stück wohl anonym zur Rep. abgeben, ich bekomme es mit und hole es zwei Minuten vor Dir repariert ab. Dies deshalb, weil der Händler nicht weiß, wer EIGENTÜMER des Gerätes ist. Denn nur der Eigentümer ist verfügungsberechtigt und nicht ein Dritter! Alles klar?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

warum muss man bei Reklamationen oft seinen Namen und Adresse
hinterlassen.

Hallo Matthias,

ich bin da der gelichen Meinung wie Klaus,
Es könnte ja auch Personen geben, die auf einer bestimmten „Masche“ reiten - und die werden durch eine Personalienfeststellung abgeschreckt bzw. könnten so festgestellt werden.

Verstößt das nicht gegen den Datenschutz? Was

fangen die Läden mit den kundendaten an? Werden sie für
statistische Zwecke ausgewertet?
Meiner Meinung nach bin ich nicht verpflichtet, meine Daten
preiszugeben, damit werde ich doch zum gläsernen Kunden.

Aber Du willst doch etwas von dem Laden - oft stehen dem Verkäufer auch andere Möglichkeiten als Wandlung (also Geld zurück) zu nämlich Minderung (des Preises) oder Reparatur
Was ist, wenn der Verkäufer anschließend feststellt, dass gar kein Umtauschrecht bestand (sondern nur vorgetäuscht wurde ???)