Akkus und Gewährleistung

Darf ein Verkäufer Akku (z.B. einer Akku- Handkreissäge) von
der Gewährleistung ausnehmen mit der Begründung diese seien Verschleisssteile?
Muss er nicht volle gesetzliche Gewährleistung auch für mitgelieferte
Akkus von 2 Jahren gewähren?
Wie verhält es sich, wenn 10 Monate nach Kauf diese defekt gehen?
Muss der Käufer den Mangel nachweisen?

M. f. G.

Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Darf ein Verkäufer Akku (z.B. einer Akku- Handkreissäge) von
der Gewährleistung ausnehmen mit der Begründung diese seien
Verschleisssteile?

Lies mal genau nach: diese Teile sind bestimmt nicht von der Gewährleistung, sondern von der Garantie ausgenommen. Was genau der Unterschied dazwischen ist, steht in der FAQ:1152.
Gruß
loderunner