Hallo,
habe mal eine allgemeine Frage, auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe.
Es ist ja normalerweise so, dass Schüler über Ihre Eltern bei der Krankenkasse (z.B. AOK) angemeldet sind und selbst keine Beiträge zahlen, da auch kein Einkommen vorhanden ist.
Nur was wenn ein Schüler neben der Schule ein Kleinunternehmen betreibt. Muss dieser Schüler sich dann selbst auch bei einer Krankenkasse anmelden?
Gruß
Matthias
Nur was wenn ein Schüler neben der Schule ein Kleinunternehmen
betreibt. Muss dieser Schüler sich dann selbst auch bei einer
Krankenkasse anmelden?
Unter Umständen ja. Wenn der Gewinn des Unternehmens auf den Monat umgerechnet nicht mehr als 355 € beträgt, bleibt die Familienversicherung erhalten. Ist der Gewinn höher, sollte man die KK auffordern, den sozialversicherungsrechtlichen Status des Schülers festzustellen. Der Bescheid kann, muß aber nicht, eine Beitragspflicht des Schülers ergeben.
Unter Umständen ja. Wenn der Gewinn des Unternehmens auf den
Monat umgerechnet nicht mehr als 355 € beträgt, bleibt die
Familienversicherung erhalten. Ist der Gewinn höher, sollte
man die KK auffordern, den sozialversicherungsrechtlichen
Status des Schülers festzustellen. Der Bescheid kann, muß aber
nicht, eine Beitragspflicht des Schülers ergeben.
Vielen Dank erstmal. Dies würde dann auch gelten wenn der Schüler zum Student wird ?!
Ich glaube, Studenten müssen sich zu einem besonderen Beitrag selbst versichern, sidn also nicht familineversichert. Das erfährt man bei seiner Krankenkasse.
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Danke für die Infos. Dann werde ich mal mit meiner Krankenkasse Rücksprache halten.
Gruß
Matthias
Ich glaube, Studenten müssen sich zu einem besonderen Beitrag
selbst versichern, sidn also nicht familineversichert. Das
erfährt man bei seiner Krankenkasse.
Zu meiner Studienzeit war man noch bis 25 familienversichert, das kann sich aber auch geändert haben.
Gruß Jack