Hallo liebe Experten,
folgende Gedankenspielerei sei hier zur Diskussion gestellt:
Mal angenommen, Herrn A flatterte nach etlichen Monaten Nichtzahlung der Stromrechnung ein Beschluß vom Amtsgericht ins Haus, welcher ihn auffordert, den Bediensteten des örtlichen Stromversorgers (Schwede) den Zugang zu seiner Wohnung zu gewähren, um den Zähler zu sperren.
Und ebenfalls mal angenommen, die ausstehende Stromrechnung wäre inzwischen beglichen, allerdings erst nach dem Beschluß, also reichlich spät.
Ergäbe es irgendeinen Sinn, gegen den Beschluß Widerspruch einzulegen, eben mit dem Verweis auf die erfolgte Zahlung, überdies mit dem Hinweis auf die Unverletzlichkeit der Wohnung möglicherweise?
Würde rein fiktional gesehen die Möglichkeit bestehen, die Sperrung rückgängig zu machen?
Fiktionaler Hintergrund: Nachbarin B erführe davon und wüßte aus grauer solidarischer Vorzeit von einem ähnlich gelagertem Fall, in dem sie aufgefordert wurde, als Zeugin für die polizeiliche Wohnungsöffnung eines Nachbarn zu fungieren, als sie sich weigerte (der Mann war schon ne ziemlich arme Sau, aber jetzt kein Massenmörder oder so, ging auch um irgendein Gerichtsvollzieherblab), mußten die Jungs erstmal wieder abziehen, der Nachbar hatte also noch Zeit, ein paar persömliche Sachen rauszuholen und was aufzuräumen.
Nachbarin B hätte in dieser ausgedachten Geschichte also keinesfalls die Absicht, dabei mitzuhelfen, Herrn A den Saft abzudrehen, als alte Ex-Sponti. Der hätte in dieser Story schon anyway genug Probleme, wie´s aussieht.
Also was tun?
Für Anregungen bedankt sich im voraus schon mal
Awful Annie