Schlechtleistung (Mangel) Werkvertrag

Die Firma A braucht einen Übersetzer für businessenglisch-Texte.

Übersetzer X ist selbständig tätig. Er gibt an deutsche Texte in businessenglisch zu übersetzen.

Die Leistungserbringung wurde ohne schriftlichem Vertrag vereinbart. Die Leistung wurde erbracht,
jedoch wurden die Texte, die in businessenglisch übersetzt werden sollten, leider in einer schlechten
Qualität übersetzt.

Die Texte wurden einem zweiter Übersetzer Y vorgelegt. Die Muttersprache von Y ist Englisch.

Y kontrollierte den Text von X und fand in fast jedem Satz Fehler. So viele (Anfänger)-Fehler, dass Y die
kompletten Texte noch einmal übersetzen musste.

X schrieb seine Rechnungen. Y ebenso (doppelte Arbeit sozusagen).

Die Firma A hat die Rechnungen von X noch nicht bezahlt, da sie nicht einsieht für diese Leistungen Geld
auszugeben.

Was kann man in diesem Fall tun?

X einen Brief schreiben und dort belegen, dass fast nur Fehler in den Texten waren
Bzw. die Schlechtleistung (Mangel) anzeigen? Oder die hälfte der Rechnungen an X bezahlen und es
darauf ankommen lassen?

Danke im Voraus!

Y kontrollierte den Text von X und fand in fast jedem Satz
Fehler. So viele (Anfänger)-Fehler, dass Y die
kompletten Texte noch einmal übersetzen musste.

Hierin sehe ich einen Fehler. Zunächst mal hätte man X die Mängel vorhalten müssen und ihn zu einer Nachbesserung auffordern sollen.
Wäre das denn in diesem Beispiel nicht möglich gewesen?