Einschreiben - Annahme verweigern

Hallo wwwler,

mich würde mal interessieren, wie das ist, wenn ein Mensch die Annahme eines Einschreibens (mehrfach) verweigert.
Welche Möglichkeit hat man denn, ihm eine NAchricht zukommen zu lassen, die dann später auch rechtlich BEstand hat?

bin gespannt!

grüße
ladydi

Hallo

Hallo wwwler,

mich würde mal interessieren, wie das ist, wenn ein Mensch die
Annahme eines Einschreibens (mehrfach) verweigert.
Welche Möglichkeit hat man denn, ihm eine NAchricht zukommen
zu lassen, die dann später auch rechtlich BEstand hat?

Zustellung mit dem GV…

bin gespannt!

entspannt…

grüße
ladydi

Der Kater

neugierige Frage…
Hi ladydi!

mich würde mal interessieren, wie das ist, wenn ein Mensch die
Annahme eines Einschreibens (mehrfach) verweigert.

Wie sieht das denn mit einem „Einwurfeinschreiben“ aus?
Da wird die Annahmeverweigerung schon etwas schwieriger.

Ausserdem: denk bitte daran, dass in einem Einschreiben auch ein „weisses Blatt“ sein kann!

Zeugen-sind-gut-Grüsse
Ulli

Hi

Ausserdem: denk bitte daran, dass in einem Einschreiben auch
ein „weisses Blatt“ sein kann!

deswegen ist die GV Zustellung die einzig 100%ig rechtlich sicher verwertbare Zustellung

Zeugen-sind-gut-Grüsse
Ulli

Der Kater

deswegen ist die GV Zustellung die einzig 100%ig rechtlich
sicher verwertbare Zustellung

Was kostet das den Absender ca.?

deswegen ist die GV Zustellung die einzig 100%ig rechtlich
sicher verwertbare Zustellung

Was kostet das den Absender ca.?

k.Ahnung, wird abber sicher net ganz billig sein, werd mal nachfragen

Der Kater

Zustellung mit dem GV…

das ist ja jetzt hoffentlich nichts obszönes… :smile:
ist das der GerichtsVollzieher?

Und wenn das die einzig rechtlich sichere Methode ist, warum macht man denn dann überhaupt Einschreiben?

gruß
ladydi

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meines Wissens gilt ein Dokument als zugestellt, wenn es in den Machtbereich des Empfängers gelangt, d.h. wenn er die Möglichkeit hat, davon Kenntnis zu erlangen. Die Beweislast liegt jedoch beim Absender. Genau deswegen gibt es aber die Möglichkeit des (Einwurf)Einschreibens. Sprich: Einwurf in den Briefkasten = Zustellung = Machtbereich des Empfängers. Die Beweislast kehrt sich ab diesem Zeitpunkt um, der Empfänger müsste von nun an nachweisen, dass er das Dokument nicht erhalten hat. Ist gängige Praxis bei Kündigungen o.ä.

Der GV ist idR nur für die Zustellung im Parteibetrieb im Sinne der ZPO zuständig

Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

k.Ahnung, wird abber sicher net ganz billig sein, werd mal
nachfragen

Die Zustellung allein müsste nach Nr.100 KV in der Anlage zum GvKostG 7,50 € kosten, ggf. kommen noch Auslagen wie Wegegeld dazu.

Gruß,

Florian.

Hallo!

meines Wissens gilt ein Dokument als zugestellt, wenn es in
den Machtbereich des Empfängers gelangt, d.h. wenn er die
Möglichkeit hat, davon Kenntnis zu erlangen. Die Beweislast
liegt jedoch beim Absender.

Richtig.

Genau deswegen gibt es aber die
Möglichkeit des (Einwurf)Einschreibens. Sprich: Einwurf in den
Briefkasten = Zustellung = Machtbereich des Empfängers. Die
Beweislast kehrt sich ab diesem Zeitpunkt um, der Empfänger
müsste von nun an nachweisen, dass er das Dokument nicht
erhalten hat. Ist gängige Praxis bei Kündigungen o.ä.

Theoretisch ja, praktisch scheint es bei den Gerichten wohl noch nicht so angekommen zu sein, falls ich nicht in den letzten Monaten gepennt habe. Der Vermerk über den Einwurf ist meines Kenntnisstandes nach nicht einmal ein Anscheinsbeweis für die Zustellung. Und man hat immer noch das Problem, dass nicht dokumentiert ist, was zugestellt wurde.

Der GV ist idR nur für die Zustellung im Parteibetrieb im
Sinne der ZPO zuständig

Ich weiß nicht genau was die Einschränkung „nur“ bedeutet. Jedenfalls stellt der GV nach entsprechendem Auftrag jegliche Willeneserklärung zu.

Gruß,

Florian.

Hallo,

Möglichkeit des (Einwurf)Einschreibens. Sprich: Einwurf in den
Briefkasten = Zustellung = Machtbereich des Empfängers. Die
Beweislast kehrt sich ab diesem Zeitpunkt um, der Empfänger
müsste von nun an nachweisen, dass er das Dokument nicht
erhalten hat.

Leider kommt es in den letzten Jahren immer öfter vor, dass zwar der Umschlag unumstritten im Briefkasten war - dieser allerdings LEER war!!

Doch ehrlich. Der Umschlag des Einwurfeinschreibens ist ziemlich oft ohne jeglichen Inhalts. Jetzt muss der Versender natürlich beweisen, ob und was er in den Umschlag gesteckt hat …

Ball zurück an den Sender.

Grüße
Jasmin

Hallo,

Leider kommt es in den letzten Jahren immer öfter vor, dass
zwar der Umschlag unumstritten im Briefkasten war - dieser
allerdings LEER war!!

Wo hast Du das her? Das kann doch nur dann passieren, wenn der Absender einen leeren Umschlag verschickt. Und wozu sollte er das tun?
Ich könnte mir noch vorstellen, dass angeblich leere Umschläge behaup0tet werden, aber nicht, dass immer häufiger leere Umschläge ankommen.

Was natürlich nichts daran ändert, dass man als Absender in Beweisnöte kommen kann - allerdings genau wie bei jeder anderen Art von Einschreiben auch.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Leider kommt es in den letzten Jahren immer öfter vor, dass
zwar der Umschlag unumstritten im Briefkasten war - dieser
allerdings LEER war!!

Wo hast Du das her?

:wink:
Man hoert es immer wieder …
Sogar vor Gericht sollen solche Aussagen gemacht worden sein.

Gruesse
Jasmin

Hallo,

Leider kommt es in den letzten Jahren immer öfter vor, dass
zwar der Umschlag unumstritten im Briefkasten war - dieser
allerdings LEER war!!

Wo hast Du das her?

Man hoert es immer wieder …

Das ist jetzt aber keine sehr fundierte Aussage, oder?

Sogar vor Gericht sollen solche Aussagen gemacht worden sein.

Die auch nicht. Es kommt hinzu, dass es nur im Interesse des Empfängers sein kann, wenn ein leerer Umschlag ankommt. Mit Tatsachen muss das nicht unbedingt was zu tun haben.

Sorry, aber mit Aussagen wie der ganz oben solltest Du Dich bei der Informationslage ein wenig zurückhalten. Das ist ja nicht mal ein Gerücht.

Gruß
loderunner (ianal)