Forderungsabwehr

Hallo,

angenommen sei, dass ein Student in einer WG mit anderen Mitbewohnern lebt. Der Student hat allerdings einen zweiten Wohnsitz an seinem Studienort, der 500 km von der WG entfernt ist an dem er sich überwiegend aufhlät. Der Telefonanschluss in der WG läuft auf den Studenten. In der Abwesenheit des Studenten telefoniert einer der WG Mitbewohner häufig über andere Anbieter (durch sogenannte Vor-Vorwahlen wie z.B. 01013). Dadurch erscheinen die Beträge nicht auf der üblichen Telefonrechnung, sondern kommen seperat von der jeweiligen Telefongesellschaft. Der WG Mitbewohner konnte/wollte diese Rechneungen nicht begleichen und reichte die Rechnungen an den Studenten der wie schon erwähnt sich meistens am Studienort und nicht in der WG aufhielt nicht weiter.
Der Student bekam eine lange Zeit nichts davon mit. Es vergingen ungefähr 3 Jahre bis er aus der WG komplett auszog. Nach kurzer Zeit wurden die entsprechenden Mahnungen nun an ihn direkt versendet. Insgesammt meldeten sich bislang 3 verschiedene Anwaltskanzleien bei ihm die wiederum mehrere Akten führen. Insgesamt werden ca. 1300€ gefordert.

Der Student erfuhr davon nur durch Mahnungen. Konkrete Rechnungen, Einzelnachweise sowie Dokumente mit Angaben über den Zeitraum der Anfallenden Forderungen liegen nicht vor.

Der Bewohner der WG gab zu, dass er die entsprechenden Telefonate tätigte und auch die Briefeversteckt hatte. Die Forderungen will er aber nicht begleichen.

Das Problem besteht nun darin, dass die Rechnungen auf den Eigentümer der Telefonleitung, also den Studenten gerichtet sind. Die entsprechenden Kanzleien wollen natürlich davon nichts wissen und sehen jegliche Schuld beim Studenten und bestehen auf Ihre Forderungen. Der Student versucht nun seit zwei Jahren eine Ratenzahlung mit dem ehemaligen Mitbewohner auszuhandeln, dieser verweigert allerdings jede Zahlung.

Dem Student ist bislang nicht klar ob sich alle Telefongesellschaften schon bei ihm Gemeldet haben oder auch nicht. Einträge in der Schufa bestehen nicht.

Der Student hat eindeutig die Forderungen nicht verursacht. Auch ist seine ständige Abwesenheit durch den ständigen Aufenthalt an der 500km entfernten Hochschule ein Beweis dafür, dass die Forderungen nicht durch ihn entstanden sind. Wie können diese Forderungen abgewehrt werden.

Vielen Dank

Hallo,

zumindest was die Forderung von Fremdanbieter, also nicht des gewählten TK Anbieters angeht, würde ich darauf verweisen, dass zwischen diesen und dem Studenten kein Vertrag besteht.

Der Vertrag mit einem Fremdanbieter kommt nach meiner Auffassung konkludent durch die Verwendung der Vorvorwahlen zu stande. Damit besteht allenfalls ein Vertrag mit demjenigen, der die Vorvorwahlen genutzt hat.

Zwar spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Telefongespräche vom Anschlussinhaber geführt werden, dies kann jedoch unproblematisch durch das „Geständnis“ des Mitbewohners bzw. die Abwesenheit des Studenten zum Zeitpunkt des Gros der Gespräche widerlegt werden, wenn ich den Sachverhalt richtig erfasst habe.

Viele Grüße
Bernhard

Zwar spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die
Telefongespräche vom Anschlussinhaber geführt werden

Also, darüber bin ich erst mal gestolpert. Hast du irgendwo nachgelesen, oder ist das deine persönliche Ansicht? Es besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass ein Telefonat vom Anschlussinhaber geführt wurde? In einer WG??? Ist das etwas, das die Lebenserfahrung lehrt?

kann jedoch unproblematisch durch das „Geständnis“ des
Mitbewohners

Muss man ihn nur noch überzeugen, das auch vor Gericht zu sagen :wink:

Levay

In der Abwesenheit des
Studenten telefoniert einer der WG Mitbewohner häufig über
andere Anbieter (durch sogenannte Vor-Vorwahlen wie z.B.
01013). Dadurch erscheinen die Beträge nicht auf der üblichen
Telefonrechnung, sondern kommen seperat von der jeweiligen
Telefongesellschaft.

Das ist nicht normal. Normalerweise werden call-by-call Beträge vom Netzbetraiber eingetrieben. Ich nutze selber seit Ewigkeiten cbc und alles findet sich immer auf Telekomrechnung.

Der Bewohner der WG gab zu, dass er die entsprechenden
Telefonate tätigte und auch die Briefeversteckt hatte. Die
Forderungen will er aber nicht begleichen.

Hier wäre mal ein erster Ansatz. Gegenüber wem hat er das zugegeben?
Ist das beweisbar?

Das Problem besteht nun darin, dass die Rechnungen auf den
Eigentümer der Telefonleitung, also den Studenten gerichtet
sind. Die entsprechenden Kanzleien wollen natürlich davon
nichts wissen und sehen jegliche Schuld beim Studenten und
bestehen auf Ihre Forderungen.

Damit handeln sie konform zu den AGB des Netzbetreibers, wo drin steht, dass der Anschlussinhaber zahlen muss, egal wen er hat telefonieren lassen. Ob diese AGB aber vor Gericht halten würden, kann ich nicht sagen. Aus Sicht der Anbieter ist sicherlich keine andere Regelung zumutbar, denn wer, wenn nicht der Anschlussinhaber selber, soll den die Verantwortung für die Nutzung seines Anschlusses tragen?

Der Student hat eindeutig die Forderungen nicht verursacht.

Aus Sicht des Anbieter ja irgendwie schon. Er hat zugelassen (zumindest nicht wirksam verhindert), dass jemand anders seinen Anschluss benutzt und Kosten verursacht.

Hallo,

erst mal danke für euere Antworten.
Ich shehe das ähnlich wie ihr. Auf der einen Seite kann konnte kein Vertrag zwischen dem Studenten und der Telefongesellschaft entstehen, da schon mal die Willenserklärung des Studenten fehlt. Auf der anderen Seite ist der Student für seinen Telefonanschluss verantwortlich, auch wenn dieser seit Jahren in der WG besteht und es bislang keine Probleme gab.

Was kann in dieser Situation jetzt bewegt werden?

Können jetzt noch die Forderungen auf den WG Bewohner „übertragen“ werden (wie schon erwähnt sind einige der Forderungen vertitelt, wovon der Student auch erst nach einigen Jahren erfuhr, d.h. das der Student den entsprechenden Bescheid nicht unterschrieben hatte und diesen zudem nicht ausgehändigt bekam). Soweit ich weiß kann an einer vertitelten Foderung nichts mehr getan werden (bitte um Belehrung falls ich falsch liege). Einige Foderungen wurden noch nicht vertitelt. Wie sieht es mit denen aus?

Eine andere Option wäre das Geld auf zivilrechtlichem Wege das Geld vom WG Bewohner einzuholen.
Wie würde das im Detail ablaufen? Werden die Forderungen , wie oben geschildert auf den WG Bewohner komplett überschrieben, oder wird hierbei lediglich das Geld von dem WG Bewohner eingefordert während der Student als Schuldner bei den jeweiligen Telefongesellschaften verzeichnet ist?

Wie groß wäre die Wahrscheinlichkeit das der Student damit erfolgreich vor Gericht zieht? Bislang hat der WG Bewohner gegenüber dem Studenten die Schuld eingeräumt. Auch wissen alle anderen WG Bewohner davon.
Wie würde die Situation aussehen wenn der WG Bewonhner vor Gericht die Schuld nicht einräumen würde?
Zudem kann der Student beweisen das er selbst zu dem entsprechenden Zietpunk sich an seinem Studienort aufhielt.

Gibt es noch weitere Möglichkeiten?

woo

Zwar spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die
Telefongespräche vom Anschlussinhaber geführt werden

Also, darüber bin ich erst mal gestolpert. Hast du irgendwo
nachgelesen, oder ist das deine persönliche Ansicht? Es
besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass ein Telefonat
vom Anschlussinhaber geführt wurde? In einer WG??? Ist das
etwas, das die Lebenserfahrung lehrt?

Ich kenn es nun nicht von Telefongesprächen, aber aus einigen Verfahren zum Thema illegales Filesharing. Dort wird - auch bei WGs, Familien, und offenem W-Lan erst einaml angenommen, dass der Anschlussinhaber der illegale Filesharer ist.

kann jedoch unproblematisch durch das „Geständnis“ des
Mitbewohners

Muss man ihn nur noch überzeugen, das auch vor Gericht zu
sagen :wink:

Entweder das, oder man hat das Geständnis irgendwie dokumentiert. Hatte mal so nen ähnlichen Fall, da hatten wir die Aussage als Email.

Viele Grüße
Bernhard