Hallo
nehmen wir mal an, ein Mann - Existenzgründer - erhält vom AA dafür Unterstützung, irgendwann hört er auf, das AA zahlt jedoch einige Monate länger, Mann bemerkt es zwar, reagiert aber nicht.
Dann will das AA Geld zurück, Mann kann nicht auf einmal zahlen, Ratenzahlungen werden nicht eingehalten. Erfolgt EV.
Mann hat wieder Arbeit, verdient unter Pfändungsgrenze.
Bekommt demnächst vom FA Lohnsteuerrückerstattung.
Kann er diese behalten oder erfährt der Gläubiger etwas und kann diese voll oder teilweise pfänden lassen?
Danke.
Hallo,
das kann man so nicht sagen.
Zunächst: Die Arbeitsagentur vollstreckt ihre Forderungen nicht selbst, lässt das (meistens) über ein HZA (Hauptzollamt) oder seltener über ein FA (Finanzamt) machen.
Standard ist bei HZA und FA zunächst die Kontopfändung, weil sie ja in der Regel wissen, wo der Schuldner ein Konto hat. Lohnpfändungen sind wohl eher selten, weil man möglicherweise keinen Arbeitgeber kennt bzw. bei Beziehern von ALG2 ja auch leider keiner da ist.
Rein rechtlich können die auch den Anspruch des Schuldners an das Finanzamt auf Rückerstattung pfänden. Wenn die es wissen, machen sie es sicherlich. Ob sie es auch auf Verdacht machen, ist sicher auch abhängig von der „Pfiffigkeit“ der Vollstreckungsbeamten.
Gruss Hans-Jürgen
***
Mod: Bitte jetzt AH mit diesen AKen!
FA, EV, HZA, GV, AA … das ist ja nicht zum AH, denkt doch bitte an die L, die Eure Te l müssen!
Hallo Hans-Jürgen,
aha. Wenn man(n) also Glück hat, ist die Steuererstattung auf dem Konto und wieder runter ehe der Gläubiger das merkt.
Die EV wurde bei dem HZA abgegeben.
Ansonsten bitte ich um Entschuldigung für die gewählten Abkürzungen, bin jedoch davon ausgegangen, dass - wenn jemand hier schreibt, diese kennt (sind ja geläufig).
Danke.
Hallo,
Ansonsten bitte ich um Entschuldigung für die gewählten
Abkürzungen, bin jedoch davon ausgegangen, dass - wenn jemand
hier schreibt, diese kennt (sind ja geläufig).
Nicht jedem ist „EV“ geläufig, man hat zwar mal was von gehört … aber nicht wirklich unter Priorität Nr.1 der „must-know-Abkürzungen“ vermerkt. Ich musste es 2 mal lesen bis ich es geschnallt habe. Nur „EV-ler“ sagen zu EV EV als ob es geläufig wäre. ZUM GLÜCK ist Dland noch nicht soweit, dass es jedem „geläufig“ wäre.
Grüße
Jasmin
Moin,
google findet 2.250.000
wikipedia in der Rechtssprache:
Eidesstattliche Versicherung (Versicherung an Eides Statt)
Eigentumsvorbehalt
Einigungsvertrag
einstweilige Verfügung
Ermittlungsverfahren
Einiges davon könnte inhaltlich passen.
ratlose Grüße
vnA
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Nur „EV-ler“ sagen zu EV EV als ob
es geläufig wäre. ZUM GLÜCK ist Dland noch nicht soweit, dass
es jedem „geläufig“ wäre.
Grüße
Jasmin
Hallo
ich habe zwar noch keine Eidesstattliche Versicherung (EV) abgegeben, weiß aber durch meine frühere Tätigkeit, dass dies fast immer als EV bezeichnet wird, jedenfalls im Zusammenhang mit einem Schuldner.
Und im Vermietergewerbe wird auch nur von EV gesprochen…deshalb gehe (ging) ich davon aus, dass der- oder diejenige, die hier antwortet sich aus kennt und weiß wovon die Rede ist.
FA, EV, HZA, GV, AA … das ist ja nicht zum AH, denkt doch
bitte an die L, die Eure Te l müssen!
Hallo
FA Finanzamt
EV Eidesstattliche Versicherung
HZA Hauptzollamt
GV Gerichtsvollzieher
AA Arbeitsamt
AH aushalten…
Hans-Jürgen wusste was ich meinte und ich denke mal, wer es nicht weiß kann dazu auch nicht aus Erfahrung/Kenntnis antworten.
Sollte ich mich irren - sorry.
Huhu!
Hans-Jürgen wusste was ich meinte und ich denke mal, wer es
nicht weiß kann dazu auch nicht aus Erfahrung/Kenntnis
antworten.
Das ist hier aber nicht das Forum von Hans-Jürgen. Mir sind auch mehrere Abkürzungen geläufig, AG kann Arbeitgeber, Aktiengesellschaft, Arbeitsgemeinschaft, Antragsgegner und vieles mehr bedeuten. Vor jeder Abkürzung stutzt der Leser - jeder Leser - , und sei es nur für eine Zehntelsekunde. Daher finde ich es explizit unhöflich, im Übermaß Abkürzungen zu verwenden.
Ich weiß, dass ich damit nur Mitglied einer kleinen Sekte bin, gerade im Internet, wo die Meinung vorherrscht, je schneller man etwas in die Tasten haut, umso schneller könne es auch gelesen werden.
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was soll das denn ?
Auch Huhu,
Das ist hier aber nicht das Forum von Hans-Jürgen.
Ach nein ? Soll das jetzt ein Rauswurf sein ?
Zu meinen Taten: Ich habe die Abkürzungen FA und HZA zwar ins Spiel gebracht, aber gleich dahinter in Klammern erläutert. Der Grund war nicht etwa, weil ich so toll bin und einige Abkürzungen kenne. Ich hatte ursprünglich vor, noch etwas mehr über die Vollsteckungspraxis von FA und HZA (man erlaube mir hier die Abkürzungen) zu schreiben. Da hätte ich die Abkürzungen einige Male verwendet, was am Ende die Lesbarkeit erhöht und meinen Schreibaufwand vermindert hätte. Ich habe mich aber dann doch entschieden, das nicht so wie geplant zu schreiben, weil das dann doch nicht hierhin gehörte. Ich habe es dann nicht für nötig gehalten, die eingeführten Abkürzungen wieder rauszunehmen.
Für den Fall, dass ich (selbstverständlich auf Bewährung) noch hier bleiben darf, gelobe ich natürlich Besserung.
Kopfschüttelnde Grüsse
Hans-Jürgen
***
Mir sind
auch mehrere Abkürzungen geläufig, AG kann Arbeitgeber,
Aktiengesellschaft, Arbeitsgemeinschaft, Antragsgegner und
vieles mehr bedeuten. Vor jeder Abkürzung stutzt der Leser -
jeder Leser - , und sei es nur für eine Zehntelsekunde. Daher
finde ich es explizit unhöflich, im Übermaß Abkürzungen zu
verwenden.
Also entschuldige mal bitte, ich z.B. lese auch viele Beiträge, schreibe aber nur Antworten in dem Metier, in dem ich mich etwas auskenne, denn wenn ich z.B. nicht weiß, was EV bedeutet kann ich dazu auch nichts sagen.
Und AA in Verbindung mit Existenzgründer kann eigentlich nur Arbeitsamt sein, genauso wie FA - denn Steuerrückerstattungen gibt es nur vom Finanzamt und nicht vom „Finanz-Ausschuss“ o.ä…
Und wenn ich AG lese, was ja einiges bedeuten kann, kommt es immer auf den Zusammenhang an, in dem die Abkürzung verwendet wird.
„Habe Aktien von einer AG gekauft“ kann nur von einer Firma XY sein und sich nicht auf Arbeitsgemeinschaft beziehen.
Guten Morgen!
Das ist hier aber nicht das Forum von Hans-Jürgen.
Ach nein ? Soll das jetzt ein Rauswurf sein ?
Hä?
Ich glaube nicht, dass Du es nötig hast, hier den Naivling raushängen zu lassen, um unnötigen Streit zu provozieren. Du hast mich sehr wohl verstanden.
Hallo,
ich habe grosses Verständnis für die Bemühungen, Abkürzungen auszuschreiben. Ich habe daher auch kein Problem damit, dass Du als MOD die Teilnehmer entsprechend anhältst (mehr noch, ich unterstütze das.)
Womit ich ein Problem hatte war, wie Du mich und mein Posting mehrfach da mit reingezogen und indirekt negativ dargestellt hast. Das ist natürlich ein subjektiver Eindruck.
Ich bin weder naiv noch streitsüchtig, das möchte ich an dieser Stelle zurückweisen. Ich hatte mit meiner Antwort gestern nur versucht, Dir „durch die Blume“ mitzuteilen, das mir das nicht gefallen hat.
Wir haben dasselbe Ziel: Leuten mit unserem Wissen zu helfen, daher schlage ich vor, wie beenden das hier.
Gruss Hans-Jürgen
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