Hallo Leute.
Folgende Situation:
Herr A und Frau B führen in nichtehelicher Partnerschaft einen gemeinsamen Haushalt und ihnen läuft eine anscheinend herrenlose Katze zu.
Nach einigen (ca. 4) Jahren gemeinsamer Fürsorge für das Tier, trennen sich die beiden im Streit und Frau B zieht fort.
Nach mehreren Monaten nimmt Frau B das Tier (außerhalb Herrn As Wohnung) mit und hält es fortan in ihrem neuen Wohnsitz in einer anderen Stadt.
Wie ist die rechtliche Lage?
Hat Frau B einen Diebstahl begangen?
Muss sie das Tier wieder herausgeben, wenn Herr A das fordert?
Wenn tatsächlich Eigentum bestand (nach § 937 BGB scheint mir das fraglich), war es nicht gemeinschaftlich?
Hat Frau B durch ihr Fortziehen ohne das Tier stillschweigend ihren Besitzanspruch eingebüßt? (Keine Ahnung, ob ein ähnliches Urteil des LG Paderborn (AZ: 5 S 35/95), wonach der regelmäßig „Fütternde“ als Halter/Besitzer zu gelten hat, hier anwendbar ist.)
Und mal ganz realistisch: Was für einen Streitwert soll ein zugelaufener Streuner schon haben? Ist das ganze nicht evtl. als Bagatelle zu sehen?
Wie realistisch wäre es, daß es überhaupt zu einem Strafverfahren kommt?
Vielen Dank für etwaige Einschätzungen.
Hallo,
Ist das ganze nicht evtl. als Bagatelle zu sehen?
Irgendwo in diesem Lande gibt es eine Katze, die gern bei Herrn A oder Frau B leben würde.
Dann haben beide ihre Katze,
die Katze ein neues Zuhause und
die Gerichte könnten evtl. eine wichtigere Sache etwas zeitnaher verhandeln.
=> Glück und Zufriedenheit auf der ganzen Linie!
Oder geht es nur um Rosenkrieg?
Gruß Steffi
Es geht um Tierliebe und typisch heftigen Streit nach Beziehungsende.
Bin nicht persönlich involviert, Herr A hatte angeblich zugesagt, B könne die Katze behalten, bei Auszug.
Und B hat wohl immer alle Kosten und die Pflege übernommen, (das ganze fand bloß in As Wohnung statt) und hängt entsprechend an dem Tier.
Zu der Sachlage muss es doch ne Meinung geben, mit der man was anfangen kann.
Ich mein, das klingt doch wie ne typische Textaufgabe zu Beginn des Jurastudiums.
Danke trotzdem für deinen Vorschlag.
In gerechter Hoffnung…
Ist das ganze nicht evtl. als Bagatelle zu sehen?
Irgendwo in diesem Lande gibt es eine Katze, die gern bei
Herrn A oder Frau B leben würde.
Oder geht es nur um Rosenkrieg?
Einzige Möglichkeit
Hallo,
Es geht um Tierliebe und typisch heftigen Streit nach
Beziehungsende.
Sofort vors Familiengericht und Sorgerechtsklage anstrengen.
Möglicherweise gleich über Besitzrecht an möglicherweise aufgenommenen Fotos klagen (siehe momentan im Elternbrett) und mit ein bissl Glück auch noch Unterhalt erstreiten.
Gruß
Elke
Äh…
Hallo es ist doch eine zugelaufene Katze, demnach gehört sie immer noch C, dem sie vor 4 JAhren entfleuchte und der sie vermutlich schon längst im Katzenhimmel oder als Strassenbelag vermutet…
Dennoch müsste sie eigentlich C zurückgegeben werden, sofern noch auffindbar. Hätte sie eigentlich vor 4 Jahren schon, aber naja.
Jedenfalls wars damals eigentlich schon Unterschlagung einer Fundsache oder so.
Gruß Susanne