Unterschied Interessengemeinschaft und -verband

Gibt es einen Unterschied zwischen einer Interessengemeinschaft und
einem Interessenverband?

Die Vereinigung / der Verband dürfte leichter in der Gründung
sein und wenig bürokratischen Aufwand verursachen.

Wenn ich folgenden Artikel richtig deute ist eine
Interessengemeinschaft im Grunde ein loser Zusammenschluss der
keinerlei Formalität bedarf:
http://www.juraforum.de/forum/t19445/s.html

Ein Verband muss als ‚Verein‘ konstituiert werden

Hallo, Sascha

Ein ‚Verband‘ muss als ‚Verein‘ konstituiert werden.

Eine ‚Interessengemeinschaft‘ muss nicht als Verein konstituiert werden; sie handelt dann als ‚Einfache
Gesellschaft‘.

Die Wahl des Namens steht jedem Verein frei; er kann sich ‚Verband‘ oder ‚Interessengemeinschaft‘ oder wie
auch immer nennen.

Gruss
Adam

Die Wahl des Namens steht jedem Verein frei; er kann sich
‚Verband‘ oder ‚Interessengemeinschaft‘ oder wie
auch immer nennen.

… steht jedem „Verein“ frei oder auch jeder „Gemeinschaft“.
Das ist leider noch etwas unklar ausgedrückt.