Wie lange ausser Haus bei 11j. alter Tocher ?

Hallo,

habe eine Bekannte die vom Sozialamt unterstützt wird.

Sie soll jetzt bei einer Stelle anfangen, Bus fährt morgens 6:30 bis 8:20 abends 17:41 bis 19:25 muss sie ihre 11. jährige Tochter so lange allein lassen, oder gibt es Härteregelungen ?

cu Jürgen

Hallo Jürgen!
Erst einmal die Frage, ob Deine Bekannte so lange überhaupt arbeiten darf. Da gibt es nämlich sehr begrenzte Einkommen die bei Sozialhilfeempfängern gelten. Nicht das sie da dann ärger bekommt.
Nun zu Deiner Frage. Generell darf die Erziehungsberechtigte entscheiden, wie lange ihr Kind alleine bleibt. Aber es kommt darauf an, wie lange und wie oft in der Woche das geschehen würde. Sonst könnte das Jugendamt eingreifen. Das Wohl des Kindes muß im Vordergrund stehen. Wenn aber eine sinnvolle Beschäftigung für ihre Tochter gefunden werden könnte (z.B.: Bei einer Freundin, im Hort, Betreuung, Sport…) sollte dies Kein Problem darstellen. Aber das Kind darf unter keinen Umständen VERNACHLÄSSIGT werden!!! Sonst wie gesagt schaltet sich das Jugendamt ein!
Ich weiss allerdings nicht genauere Zeiten, diese sind aber beim Jugendamt zu erfragen, ein einfacher Anruf genügt.
Ich hoffe damit geholfen zu haben.
Ben

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Hallo,

habe eine Bekannte die vom Sozialamt unterstützt wird.

Sie soll jetzt bei einer Stelle anfangen, Bus fährt morgens
6:30 bis 8:20 abends 17:41 bis 19:25 muss sie ihre 11. jährige
Tochter so lange allein lassen, oder gibt es Härteregelungen ?

Hallo Jürgen!
Erst einmal die Frage, ob Deine Bekannte so lange überhaupt
arbeiten darf. Da gibt es nämlich sehr begrenzte Einkommen die
bei Sozialhilfeempfängern gelten. Nicht das sie da dann ärger
bekommt.

hallo Ben, esrtmal danke für deine Mühe,
darum geht es ja, die Stelle wurde vom Sozialamt zugewiesen

cu Jürgen

Hi!

Ich nehme mal an, daß sie fast zwei Stunden fahren muß und nicht die Abfahrzeiten zwischen 6:30 und 8:20 liegen?!?!?!?

Ich weiß vom Arbeitsamt her, daß Arbeitslose bei einer Fahrtzeit von über 1,5 Stunden (pro Weg) die Arbeit ablehnen können, vorausgesetzt natürlich, daß soziale Gründe gegen einen Umzug sprechen oder die Arbeit nur befristet ist.
Ich denke man kann davon ausgehen, daß dies bei Sozis nicht „schlechter“ geregelt ist.

Stellt sich natürlich die Frage, ob deine Bekannte umziehen könnte bzw. die Stelle befristet ist.

Ferner gibt es (bin mir aber nicht sicher, weiß es nur von meiner Ex) eine Regelung, daß alleinerziehende Mütter erst „eingezogen“ werden, wenn die Kinder älter als 12 sind.

In allen Fällen muß ja gewährleistet sein, das das Kind nicht auf der Straße hängt. Sollte es Deiner Bekannten nicht möglich sein das Kind andersweitig unterzubringen (z. B. keine Bekannten -außer Dir natürlich ;o)) oder sonstiges) gibt es sicherlich Möglichkeiten…hmm…habe mal gehört, daß dann sogar das Sozialamt die Unterbringung gewährleisten muß…würd mich aber wundern…

Abgesehen davon würd ich auf jeden Fall Einspruch einlegen, denn Blödsinn ist es ja wohl allemal, denn wenn sie 4 Stunden im Schnitt unterwegs ist in eine andere Stadt kann man den Beamten beim Sozialamt nur auf die Schulter klopfen, daß sie nicht jemand nehmen der in der anderen Stadt wohnt, gelle…

Oder man redet mal mit dem Herrn/der Frau, denn auch beim Sozialamt sind viele nette Leuts (zumindest in meiner Heimatstadt kannte ich ein paar von meinem Verein her)…soll sich deine Bekannte mal um eine Halbtagsstelle oder nen 630DM-Job…
Amt müßte weniger zahlen und beide wären zufrieden ;o)))

Bernd

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Hallo Bernd, danke für die Antwort
ja da haste recht, etwas umständlich geschrieben, klar die Abfahrtszeit ist 6:30 und in dem anderen Ort kommt sie dann 8:20 an, muss dann noch etwas laufen

Ich nehme mal an, daß sie fast zwei Stunden fahren muß und
nicht die Abfahrzeiten zwischen 6:30 und 8:20 liegen?!?!?!?

Ich weiß vom Arbeitsamt her, daß Arbeitslose bei einer
Fahrtzeit von über 1,5 Stunden (pro Weg) die Arbeit ablehnen
können, vorausgesetzt natürlich, daß soziale Gründe gegen
einen Umzug sprechen oder die Arbeit nur befristet ist.

ist auf 1 Jahr befristet.

Ich denke man kann davon ausgehen, daß dies bei Sozis nicht
„schlechter“ geregelt ist.

Stellt sich natürlich die Frage, ob deine Bekannte umziehen
könnte bzw. die Stelle befristet ist.

Ferner gibt es (bin mir aber nicht sicher, weiß es nur von
meiner Ex) eine Regelung, daß alleinerziehende Mütter erst
„eingezogen“ werden, wenn die Kinder älter als 12 sind.

In allen Fällen muß ja gewährleistet sein, das das Kind nicht
auf der Straße hängt. Sollte es Deiner Bekannten nicht möglich
sein das Kind andersweitig unterzubringen (z. B. keine
Bekannten -außer Dir natürlich ;o))

sie ist weiter weg gezogen, für Verwante zu weit, geht bei mir leider auch nicht.

oder sonstiges) gibt es

sicherlich Möglichkeiten…hmm…habe mal gehört, daß dann
sogar das Sozialamt die Unterbringung gewährleisten muß…würd
mich aber wundern…

Abgesehen davon würd ich auf jeden Fall Einspruch einlegen,
denn Blödsinn ist es ja wohl allemal, denn wenn sie 4 Stunden
im Schnitt unterwegs ist in eine andere Stadt kann man den
Beamten beim Sozialamt nur auf die Schulter klopfen, daß sie
nicht jemand nehmen der in der anderen Stadt wohnt,

gelle…

naja ist auf dem Land, mit dem Auto sind es so ca. 40 km einfach, aber ohne ist man aufgeschmissen

Oder man redet mal mit dem Herrn/der Frau, denn auch beim
Sozialamt sind viele nette Leuts

hoffe ich auch, aber der mit dem sie direkt zu tun hat, hat sie auf dem Kicker (weiss nicht warum ?)(und sie konnte mir das auch nicht erklären)

cu Jürgen