Hallo Bernd, danke für die Antwort
ja da haste recht, etwas umständlich geschrieben, klar die Abfahrtszeit ist 6:30 und in dem anderen Ort kommt sie dann 8:20 an, muss dann noch etwas laufen
Ich nehme mal an, daß sie fast zwei Stunden fahren muß und
nicht die Abfahrzeiten zwischen 6:30 und 8:20 liegen?!?!?!?
Ich weiß vom Arbeitsamt her, daß Arbeitslose bei einer
Fahrtzeit von über 1,5 Stunden (pro Weg) die Arbeit ablehnen
können, vorausgesetzt natürlich, daß soziale Gründe gegen
einen Umzug sprechen oder die Arbeit nur befristet ist.
ist auf 1 Jahr befristet.
Ich denke man kann davon ausgehen, daß dies bei Sozis nicht
„schlechter“ geregelt ist.
Stellt sich natürlich die Frage, ob deine Bekannte umziehen
könnte bzw. die Stelle befristet ist.
Ferner gibt es (bin mir aber nicht sicher, weiß es nur von
meiner Ex) eine Regelung, daß alleinerziehende Mütter erst
„eingezogen“ werden, wenn die Kinder älter als 12 sind.
In allen Fällen muß ja gewährleistet sein, das das Kind nicht
auf der Straße hängt. Sollte es Deiner Bekannten nicht möglich
sein das Kind andersweitig unterzubringen (z. B. keine
Bekannten -außer Dir natürlich ;o))
sie ist weiter weg gezogen, für Verwante zu weit, geht bei mir leider auch nicht.
oder sonstiges) gibt es
sicherlich Möglichkeiten…hmm…habe mal gehört, daß dann
sogar das Sozialamt die Unterbringung gewährleisten muß…würd
mich aber wundern…
Abgesehen davon würd ich auf jeden Fall Einspruch einlegen,
denn Blödsinn ist es ja wohl allemal, denn wenn sie 4 Stunden
im Schnitt unterwegs ist in eine andere Stadt kann man den
Beamten beim Sozialamt nur auf die Schulter klopfen, daß sie
nicht jemand nehmen der in der anderen Stadt wohnt,
gelle…
naja ist auf dem Land, mit dem Auto sind es so ca. 40 km einfach, aber ohne ist man aufgeschmissen
Oder man redet mal mit dem Herrn/der Frau, denn auch beim
Sozialamt sind viele nette Leuts
hoffe ich auch, aber der mit dem sie direkt zu tun hat, hat sie auf dem Kicker (weiss nicht warum ?)(und sie konnte mir das auch nicht erklären)
cu Jürgen