Hallo,
folgender Fall:
Eine Erbengemeinschaft (Vater, Tocher, Sohn) ist Hauseigentümer. Im Grundbuch sind noch Wohnrechte für Oma und Opa eingetragen.
Oma ist im Altersheim und wird wohl auch nie mehr daheim leben können. Opa ist getorben.
Nun möchten die Eigentümer das Haus verkaufen. Es gibt ein sehr gutes Angebot, das aber nur kurze Zeit gilt. Das heißt, wenn der (schon ausgemachte) Notartermin nächste Woche nicht wahrgenommen wird, dann springt der Käufer ab.
Die Hauseigentümer wussten gar nicht, dass ein Wohnrecht besteht und müssen jetzt kurzfristig folgende Dokumente besorgen: Sterbeurkunde von Opa, Notar muss zu Oma und ihren Verzicht auf Wohnrecht aufnehmen.
Folgende Probleme gibt es:
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Das Original der Sterbeurkunde ist bei einem Verwandten, der sich nicht erreichen lässt bzw. wahrscheinlich nicht erreicht werden will.
Sterbeurkunden können (wenn ich das richtig verstehe) für Enkel ausgestellt werden, ist das richtig? Wie weist man denn normalerweise nach, dass man ein Nachfahre des Verstorbenen ist und damit ein Recht hat, die Urkunde zu bekommen? -
Oma ist zwar bereit, das Wohnrecht aufzugeben, weigert sich aber, Dokumente zu unterschreiben ohne dass oben erwähnter Verwandter anwesend ist (der nicht erreichbar ist).
Außerdem steht zu befürchten, dass der Notar Zweifel an ihrer Geschäftsfähigkeit bekommt, da sie teilweise nicht mal mehr weiß, wer die Erben überhaupt sind und dass sie in dem Haus wohnte. -
Vater ist nach einem Schlaganfall in Reha. Es ist schon abgemacht, dass der Notartermin mit ihm nachgeholt wird und der Termin nächste Woche für Käufer, Tochter und Sohn ist.
Auch bei ihm ist zu befürchten, dass der Notar Zweifel an seiner Geschäftsfähigkeit bekommt.
Meine Frage(n):
Können Sterbeurkunde und Verzichtserklärung nachgereicht werden? Also dass z.B. der Vertrag schon unterschrieben wird, aber erst mit Nachreichung der nötigen Dokumente gültig wird?
Wenn Oma nicht auf ihr Wohnrecht verzichtet, dann gibt es keine Chance, das Haus zu verkaufen, das ist mir klar. Was ist, wenn der Notar Zweifel daran hat, dass Vater und Oma voll geschäftsfähig sind? Muss dann für die beiden ein Vormund bestimmt werden?
Fällt euch sonst noch etwas ein, was Tochter und Sohn tun können/ beachten sollten (diese haben aufgrund ihres Alters wenig Erfahrung mit solchen Dingen und es gibt keine weiteren Verwandten, die ihnen mit solchen Sachen helfen könnten)?
Vielen Dank schonmal.
Viele Grüße
Kati