Haus verkaufen, Wohnrecht, Sterbeurkunde

Hallo,

folgender Fall:

Eine Erbengemeinschaft (Vater, Tocher, Sohn) ist Hauseigentümer. Im Grundbuch sind noch Wohnrechte für Oma und Opa eingetragen.
Oma ist im Altersheim und wird wohl auch nie mehr daheim leben können. Opa ist getorben.

Nun möchten die Eigentümer das Haus verkaufen. Es gibt ein sehr gutes Angebot, das aber nur kurze Zeit gilt. Das heißt, wenn der (schon ausgemachte) Notartermin nächste Woche nicht wahrgenommen wird, dann springt der Käufer ab.

Die Hauseigentümer wussten gar nicht, dass ein Wohnrecht besteht und müssen jetzt kurzfristig folgende Dokumente besorgen: Sterbeurkunde von Opa, Notar muss zu Oma und ihren Verzicht auf Wohnrecht aufnehmen.

Folgende Probleme gibt es:

  • Das Original der Sterbeurkunde ist bei einem Verwandten, der sich nicht erreichen lässt bzw. wahrscheinlich nicht erreicht werden will.
    Sterbeurkunden können (wenn ich das richtig verstehe) für Enkel ausgestellt werden, ist das richtig? Wie weist man denn normalerweise nach, dass man ein Nachfahre des Verstorbenen ist und damit ein Recht hat, die Urkunde zu bekommen?

  • Oma ist zwar bereit, das Wohnrecht aufzugeben, weigert sich aber, Dokumente zu unterschreiben ohne dass oben erwähnter Verwandter anwesend ist (der nicht erreichbar ist).
    Außerdem steht zu befürchten, dass der Notar Zweifel an ihrer Geschäftsfähigkeit bekommt, da sie teilweise nicht mal mehr weiß, wer die Erben überhaupt sind und dass sie in dem Haus wohnte.

  • Vater ist nach einem Schlaganfall in Reha. Es ist schon abgemacht, dass der Notartermin mit ihm nachgeholt wird und der Termin nächste Woche für Käufer, Tochter und Sohn ist.
    Auch bei ihm ist zu befürchten, dass der Notar Zweifel an seiner Geschäftsfähigkeit bekommt.

Meine Frage(n):
Können Sterbeurkunde und Verzichtserklärung nachgereicht werden? Also dass z.B. der Vertrag schon unterschrieben wird, aber erst mit Nachreichung der nötigen Dokumente gültig wird?

Wenn Oma nicht auf ihr Wohnrecht verzichtet, dann gibt es keine Chance, das Haus zu verkaufen, das ist mir klar. Was ist, wenn der Notar Zweifel daran hat, dass Vater und Oma voll geschäftsfähig sind? Muss dann für die beiden ein Vormund bestimmt werden?

Fällt euch sonst noch etwas ein, was Tochter und Sohn tun können/ beachten sollten (diese haben aufgrund ihres Alters wenig Erfahrung mit solchen Dingen und es gibt keine weiteren Verwandten, die ihnen mit solchen Sachen helfen könnten)?

Vielen Dank schonmal.

Viele Grüße
Kati

Hallo,

es gibt schon ein paar Ideen, stellt sich nur die Frage, ob man damit einer echten Lösung näher kommen kann. D.h. die ganze Sache steht extrem auf der Kippe aufgrund vieler Unsicherheiten, und an denen kann die Sache auch noch scheitern, wenn man jetzt erst mal etwas Zeit gewinnt. Ganz abgesehen davon, dass auch der Käufer mitspielen muss, und auch auf dessen Seite der Geschichte enge Grenzen gesetzt sind.

Zunächst mal kann man den Vertrag so aufsetzen, dass statt der beiden problematischen Parteien ein so genannter vollmachtloser Vertreter (üblicherweise ein Notariatsmitarbeiter) unterschreibt. Damit kann man den Termin erst einmal retten, und der Käufer bekommt einen unterschriebenen Vertrag in die Hand. Natürlich muss die Erklärung des vollmachtlosen Vertreters noch von den Vertretenen genehmigt werden, und insoweit gewinnt man nicht viel Zeit, die ggf. auch nicht ausreicht um diese dann in gültiger Form beibringen zu können. Der Käufer wird ohne diese Genehmigungen auch nicht zahlen, und er wird auch ohne die Genehmigungen keine Finanzierung bekommen.

Was die Sterbeurkunde angeht, reicht eine handschriftliche Vollmacht der Oma, um sich einfach beim zuständigen Standesamt eine Ausfertigung zu besorgen, da dürfte es also kein Problem geben. Ob Oma und Vater dann in ausreichender geistiger Verfassung sind, die Genehmigung zu erteilen, muss man dann sehen. Natürlich kann man Betreuungsverfahren anregen, und auch durchbekommen, aber da reden wir von Monaten, und der Betreuer wird dem Verkauf auch nicht selbst zustimmen können, sondern muss hierfür dann die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einholen. Das dauert dann auch Monate. Und wenn die Sache dann platzt, kann man sich ggf. Schadenersatzansprüchen des Käufers ausgesetzt sehen.

Kann man nicht ggf. einen Mietvertrag mit Kaufoption machen? Dann kann der Käufer sofort einziehen und man hat alle nötige Zeit die Probleme aus der Welt zu räumen.

Gruß vom Wiz

folgender Fall:

Eine Erbengemeinschaft (Vater, Tocher, Sohn) ist
Hauseigentümer. Im Grundbuch sind noch Wohnrechte für Oma und
Opa eingetragen.
Oma ist im Altersheim und wird wohl auch nie mehr daheim leben
können. Opa ist getorben.

Nun möchten die Eigentümer das Haus verkaufen. Es gibt ein
sehr gutes Angebot, das aber nur kurze Zeit gilt. Das heißt,
wenn der (schon ausgemachte) Notartermin nächste Woche nicht
wahrgenommen wird, dann springt der Käufer ab.

Die Hauseigentümer wussten gar nicht, dass ein Wohnrecht
besteht und müssen jetzt kurzfristig folgende Dokumente
besorgen: Sterbeurkunde von Opa, Notar muss zu Oma und ihren
Verzicht auf Wohnrecht aufnehmen.

Folgende Probleme gibt es:

  • Das Original der Sterbeurkunde ist bei einem Verwandten, der
    sich nicht erreichen lässt bzw. wahrscheinlich nicht erreicht
    werden will.
    Sterbeurkunden können (wenn ich das richtig verstehe) für
    Enkel ausgestellt werden, ist das richtig? Wie weist man denn
    normalerweise nach, dass man ein Nachfahre des Verstorbenen
    ist und damit ein Recht hat, die Urkunde zu bekommen?

  • Oma ist zwar bereit, das Wohnrecht aufzugeben, weigert sich
    aber, Dokumente zu unterschreiben ohne dass oben erwähnter
    Verwandter anwesend ist (der nicht erreichbar ist).
    Außerdem steht zu befürchten, dass der Notar Zweifel an ihrer
    Geschäftsfähigkeit bekommt, da sie teilweise nicht mal mehr
    weiß, wer die Erben überhaupt sind und dass sie in dem Haus
    wohnte.

  • Vater ist nach einem Schlaganfall in Reha. Es ist schon
    abgemacht, dass der Notartermin mit ihm nachgeholt wird und
    der Termin nächste Woche für Käufer, Tochter und Sohn ist.
    Auch bei ihm ist zu befürchten, dass der Notar Zweifel an
    seiner Geschäftsfähigkeit bekommt.

Meine Frage(n):
Können Sterbeurkunde und Verzichtserklärung nachgereicht
werden? Also dass z.B. der Vertrag schon unterschrieben wird,
aber erst mit Nachreichung der nötigen Dokumente gültig wird?

Wenn Oma nicht auf ihr Wohnrecht verzichtet, dann gibt es
keine Chance, das Haus zu verkaufen, das ist mir klar. Was
ist, wenn der Notar Zweifel daran hat, dass Vater und Oma voll
geschäftsfähig sind? Muss dann für die beiden ein Vormund
bestimmt werden?

Fällt euch sonst noch etwas ein, was Tochter und Sohn tun
können/ beachten sollten (diese haben aufgrund ihres Alters
wenig Erfahrung mit solchen Dingen und es gibt keine weiteren
Verwandten, die ihnen mit solchen Sachen helfen könnten)?

Vielen Dank schonmal.

Viele Grüße
Kati

Hallo Wiz,

vielen Dank für deine Antwort, sie hat mir weitergeholfen. Ob es in diesem (natürlich fiktiven) Fall zu einer guten Lösung führt, wird man noch sehen, aber schonmal vielen Dank für die Vorschläge (von denen ich vorher noch nichts gehört hatte)!

Viele Grüße
Kati