Rechte von Polizei und Ordnungsamt

Von: , Frage gestellt am Do, 5. Jun 2008

Erstmal ein Hallo an alle.

Hier mal eine Frage zu einer theoretischen Situation die immer wieder mal im Fernsehen (bei Berichten in Dokumentationen) zu sehen ist.

Beamte (mal Polizei, mal Ordnungsamt) begegnen bei ihrer Streife entweder Jugendlichen oder Betrunkene Erwachsene mit einer geöffneten Flasche Schnaps oder auch Bier in den Händen. Mit den Begründungen „du hast schon mehr als genug getrunken“ oder „du darfst noch gar keinen Alkohol trinken“ werden dann die Flaschen eingesammelt und auch oft ausgeschüttet.

Der Alkohol wurde aber doch bezahlt und müsste demnach Eigentum dieser betrunkenen oder jugendlichen Personen sein. Meiner Meinung nach dürfte doch nur ein Richter über die Beschlagnahmung und Vernichtung von Eigentum entscheiden. Wenn ein Jugendlicher oder Betrunkener unberechtigt einen PKW fährt, darf der Beamte auf Streife ja auch nicht einfach den Wagen beschlagnahmen und verkaufen, verschenken oder vernichten.

Meiner Meinung nach ist so ein Verhalten (Flasche wegnehmen und ausschütten) streng genommen eine Enteignung. Dazu sollte doch nur eine Übergeordnete Stelle befugt sein.

Also, haben Polizei oder Ordnungsamt wirklich das Recht selber zu entscheiden ob sie Eigentum von Bürgern nur sicherstellen oder gleichzeitig auch vernichten?

Klawu57

38 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Minuten 0 hilfreich
    Re: Rechte von Polizei und Ordnungsamt

    Meiner Meinung nach ist so ein Verhalten (Flasche wegnehmen
    und ausschütten) streng genommen eine Enteignung.
    Nicht nur sreng genommen... Also, haben Polizei oder Ordnungsamt wirklich das Recht selber
    zu entscheiden ob sie Eigentum von Bürgern nur sicherstellen
    oder gleichzeitig auch vernichten?
    sicherstellen ja, vernichten nein

    • Antwort von nach 19 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Rechte von Polizei und Ordnungsamt

      Meiner Meinung nach ist so ein Verhalten (Flasche wegnehmen
      und ausschütten) streng genommen eine Enteignung.
      Nicht nur sreng genommen...
      Also, wenn wir schon soooo streng sein wollen, müssen wir auch ganz, ganz streng sein: Es ist eben *keine* Enteignung. Siehe Wikipedia:

      "Als Enteignung bezeichnet man den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache. Enteignungen von Produktionsmitteln, Grund und Boden und/oder bestimmten Unternehmen werden in der Regel durch Staaten vorgenommen, im Einzelfall zumeist, um einen übergeordneten, dem Allgemeinwohl dienenden Zweck zu erreichen."

      Levay

      • Antwort von nach 44 Minuten 0 hilfreich
        Re^3: Rechte von Polizei und Ordnungsamt

        Hallo Levay, Also, wenn wir schon soooo streng sein wollen, müssen wir auch
        ganz, ganz streng sein. Es ist eben *keine* Enteignung.
        "Als Enteignung bezeichnet man den Entzug des Eigentums an
        einer unbeweglichen oder beweglichen Sache.
        Also das Ausschütten einer Flasche mit Alkohol würde ich schon als "Entzug des Eigentums an einer beweglichen Sache" bezeichnen. werden in der Regel durch Staaten vorgenommen, im Einzelfall zumeist, :um einen übergeordneten, dem Allgemeinwohl dienenden Zweck zu erreichen."
        Kann ich dieser Aussage entnehmen das die Polizei oder das Ordnungsamt in so einem Fall gegen bestehendes Gesetz verstößt, oder gelten Polizei und Ordnungsamt im Sinne der obigen Aussage als "Staat" ?

        Klawu57

        • Antwort von nach 49 Minuten 0 hilfreich
          Re^4: Rechte von Polizei und Ordnungsamt

          Nein, du kannst daraus entnehmen, dass es sich um keine Enteignung handelt. Das musst du mir ja nicht glauben, aber rechtlich gesehen ist es eben so: keine Enteignung.

          Da Enteignung im Verfassungsrecht eine große Rolle spielt, empfehle ich dir, dir entsprechende Literatur zu besorgen. Du findest das aber auch in verwaltungsrechtlichen Büchern.

          Levay

          • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Rechte von Polizei und Ordnungsamt

            Hallo Levay, Nein, du kannst daraus entnehmen, dass es sich um keine
            Enteignung handelt. Das musst du mir ja nicht glauben, aber
            rechtlich gesehen ist es eben so keine Enteignung.
            OK, wenn du das so schreibst, wird es wohl so sein. Dann bleibt aber immer noch die Frage darf die Polizei oder das Ordnungsamt Eigentum von Bürgern Vernichten?. Wer DARF entscheiden was sichergestellt wird und was einfach vernichtet wird?

            Meine Frage bezieht sich nicht darauf wie es in der Praxis gehandhabt wird, sondern wie es streng rechtlich aussieht.

            Klawu57

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^6: Rechte von Polizei und Ordnungsamt

              Wer DARF
              entscheiden was sichergestellt wird und was einfach vernichtet
              wird?
              Sicherstellen darf die Polizei bei dem Verdacht auf eine Straftat oder auf sonstiges rechtswidriges Verhalten, um Beweismittel zu sichern.
              Ob diese Sachen nicht wieder in den Besitz des früheren Besitzers übergehen können und vernichtet werden, weil er damit gefährliche Sachen anstellen könnte oder sie ihm einfach nicht gehören oder er sie aus welchen Dingen auch immer nicht wieder zurückbekommen kann, entscheidet ein Gericht oder ein Richter.
              Bei "Gefahr im Verzug" darf die Polizei, und du auch, aber auch das Eigentum anderer vernichten, wenn nur dadurch die Gefahr abgewendet werden kann (zB ne Bombe entschärfen und sie dabei gegebenenfalls zerstören).

              soweit meine Laienhafte Einschätzung,
              Gruß
              Paul

            • Antwort von nach einem Tag 4 hilfreich
              Re^7: Rechte von Polizei und Ordnungsamt

              Hallol, soweit meine Laienhafte Einschätzung,
              warum bringst Du diese ein, wenn an anderer Stelle bereits Gesetzestexte präsentiert wurden, die den Sachverhalt erläutern und nicht unbedingt dem entsprechen, was Du hier äußerst?

              Gruß
              Christian

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^8: Rechte von Polizei und Ordnungsamt

              Es ist doch auch so, wie ich es gesagt habe.
              Die Polizei hat eigentlich keine Entscheidungmacht darüber, ob der Besitzer das Ding zurückbekommt oder nicht.
              Nur wenn das Zeug schlecht werden kann, in die Luft fliegen kann oder die Aufbewahrung extrem teuer ist.
              Dies alles sind Ausnahmen, die ich in die Verwaltung einordnen würde. Doch einen wirklichen Gestaltungsraum hat die Polizei nicht.

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^9: Rechte von Polizei und Ordnungsamt

              Es ist doch auch so, wie ich es gesagt habe.
              Die Polizei hat eigentlich keine Entscheidungmacht darüber, ob
              der Besitzer das Ding zurückbekommt oder nicht.
              Nur wenn das Zeug schlecht werden kann, in die Luft fliegen
              kann oder die Aufbewahrung extrem teuer ist.
              Warum liest Du den Text des § 45 nicht einfach zu Ende?

              C.



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