Rechte von Polizei und Ordnungsamt
Von: , Frage gestellt am Do, 5. Jun 2008
Erstmal ein Hallo an alle.
Hier mal eine Frage zu einer theoretischen Situation die immer wieder mal im Fernsehen (bei Berichten in Dokumentationen) zu sehen ist.
Beamte (mal Polizei, mal Ordnungsamt) begegnen bei ihrer Streife entweder Jugendlichen oder Betrunkene Erwachsene mit einer geöffneten Flasche Schnaps oder auch Bier in den Händen. Mit den Begründungen „du hast schon mehr als genug getrunken“ oder „du darfst noch gar keinen Alkohol trinken“ werden dann die Flaschen eingesammelt und auch oft ausgeschüttet.
Der Alkohol wurde aber doch bezahlt und müsste demnach Eigentum dieser betrunkenen oder jugendlichen Personen sein. Meiner Meinung nach dürfte doch nur ein Richter über die Beschlagnahmung und Vernichtung von Eigentum entscheiden. Wenn ein Jugendlicher oder Betrunkener unberechtigt einen PKW fährt, darf der Beamte auf Streife ja auch nicht einfach den Wagen beschlagnahmen und verkaufen, verschenken oder vernichten.
Meiner Meinung nach ist so ein Verhalten (Flasche wegnehmen und ausschütten) streng genommen eine Enteignung. Dazu sollte doch nur eine Übergeordnete Stelle befugt sein.
Also, haben Polizei oder Ordnungsamt wirklich das Recht selber zu entscheiden ob sie Eigentum von Bürgern nur sicherstellen oder gleichzeitig auch vernichten?
Klawu57
