Liebe Leute,
man nehme an A ist unterhaltspflichtiges Elternteil und B ist der Empfänger - ein minderjähriges Kind. A wohnt in einem anderen Land als B und hat nach Absprache einen Flug für B gebucht. Monate nach der Buchung, kurz vor dem Flug möchte B nicht mehr kommen. Kann A die Kosten erstattet bekommen oder muß sich A darin fügen?
Besten Dank
Diana
Von wem soll sie es erstattet bekommen?
Von dem Kind?
Oder von dem Vater?
Von wem soll sie es erstattet bekommen?
Von dem Kind?
Oder von dem Vater?
Kann ein Unterhaltsberechtigter Kosten verursachen und dann einfach einen Rückzieher machen? Kann man evtl. entstandene Flugkosten vom zu zahlenden Unterhalt abziehen?
Hallo,
Die Schadenserstattung für unnötige Umgangsaufwendungen, weil der festgelegte Umgang boykottiert wurde, ist in Deutschland schon seit einigen Jahren bei Gericht einklagbar.
Bundesgerichtshof: Urteil vom 19. Juni 2002 - Az: XII ZR 173/00
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs besteht zwischen dem umgangsberechtigten Elternteil und dem zur Gewährung des Umgangs verpflichteten Elternteil ein gesetzliches Rechtsverhältnis besonderer Art.
Da die mit der Ausübung des Umgangsrechts verbundenen Kosten grundsätzlich vom Umgangsberechtigten zu tragen sind, umfaßt dieses gesetzliche Rechtsverhältnis auch die – im wohlverstandenen Interesse des Kindes liegende - Pflicht, bei der Gewährung des Umgangs auf die Vermögensbelange des Umgangsberechtigten Rücksicht zu nehmen und diesem die Wahrnehmung seines Umgangsrechts nicht durch die Auferlegung unnötiger Vermögensopfer zu erschweren.
http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext_6/vo86003…
Noch ein paar weitere Urteile:
http://www.carookee.com/forum/Zweitfrauen-VafK/48/Sc…
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-770.html
http://www.carookee.com/forum/Zweitfrauen-VafK/48/Sc…
Gruß
Ingrid
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