Hallo zusammen.
Angenommen, Person X geht in ein Geschäft um seinen erworbenen Artikel umzutauschen, da dieser in seinen Augen einen Mangel hat. Er wendet sich an den Verkäufer A, dieser möchte das Produkt allerdings nicht zurücknehmen, da der Mangel dafür nicht groß genug ist (ob das Produkt nun zurückgenommen werden sollte, sei hier nicht die Frage, aber…) Person X verlässt das Geschäft, kommt aber ein paar Tage später wieder, mit dem gleichen zu bestandenen Artikel, und wendet sich an einen weiteren Verkäufer B. Dieser nimmt das Produkt zurück und gibt der Person X einen Gutschein. Daraufhin kommt Verkäufer A und möchte das ganze Rückgängig machen, sprich den Gutschein wiederhaben und Person X dafür den zu bemängelnden Artikel geben.
Frage: War das nun ein gültiger Umtausch? Oder muss Person X nun den Artikel wieder mitnehmen und den Gutschein zurückgeben?
Viele Grüße
Disap