Wie kauft man Haus, das nicht im Grundbuch steht?

Ein konstruierter Fall. Der Eigentümer eines großen Waldes hat heimlich und ohne Genehmigung im Wald ein Haus gebaut, so versteckt, daß es nie einer gemerkt hat. Natürlich steht das Haus nicht im Grundbuch. Mehr als dreißig Jahre später findet jemand das Haus und die Leiche des Eigentümers darin, und will das Haus kaufen, weil er glaubt, daß auch noch eine Menge Geld darin liegt. Kann der Erbe des Waldes das Haus verkaufen, ohne daß es im Grundbuch steht? Kann der Notar eine Urkunde ausstellen auf ein Haus, das laut Grundbuch gar nicht existiert? Wenn nicht, nehmen wir an, daß ein zweiter Kaufwilliger auftaucht, und der erste so schnell wie möglich das Eigentum an dem Haus vertraglich sichern will, damit der zweite es ihm nicht wegschnappt. Was ist dann zu tun?

Na, jetzt bin ich mal gespannt, ob das jemand weiß.

Hallo,

da Häuser ohnehin nie im Grundbuch stehen, sondern nur die Grundstücke, auf denen sie errichtet sind - somit ein Hauskauf grundsätzlich immer nur ein Grundstückskauf ist - stellt sich das Problem nicht. Es wird einfach das Grundstück übertragen, auf dem das Haus steht.

Gruß
Dea

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Hallo!

Es wird einfach das Grundstück übertragen,
auf dem das Haus steht.

Er muß also den ganzen Wald kaufen?

Warum eigentlich nicht. Das ist gut! Sehr gut! Jemand kauft sich einen Wald, darin ist ein Haus, in dem Haus liegt viel Geld, und er weiß nicht, wo das Haus steht. Tolle Geschichte!

Das ist nämlich für einen Roman, deshalb.

Danke!

Wenn ich es mir so überlege, da hätte ich auch selbst drauf kommen können.

Trotzdem danke!

Grüße

Andreas

Hallo,

Warum eigentlich nicht. Das ist gut! Sehr gut! Jemand kauft
sich einen Wald, darin ist ein Haus, in dem Haus liegt viel
Geld, und er weiß nicht, wo das Haus steht.

das Geld gehört dem Erben des Verstorbenen Hausbauers und nicht dem Grundstückseigentümer.

Gruß
Christian

Hallo!

das Geld gehört dem Erben des Verstorbenen Hausbauers und
nicht dem Grundstückseigentümer.

Ach ja? Bist du sicher? Das Geld liegt im Tresor, der Tresor ist im Haus eingebaut, das Haus gehört zum Grundstück. Ich dachte, wenn man eine Immobilie kauft, kauft man alles, Grundstück, Haus, Inventar. Ist das nicht so?

Wenn nicht, kann er ja in den Kaufvertrag mit reinschreiben lassen, daß ihm alles gehört, was er in dem Wald und in dem Haus findet, das geht doch, oder?

Grüße

Andreas

Hallo,

das Geld gehört dem Erben des Verstorbenen Hausbauers und
nicht dem Grundstückseigentümer.

Ach ja? Bist du sicher?

sicher bin ich sicher.

Das Geld liegt im Tresor, der Tresor
ist im Haus eingebaut, das Haus gehört zum Grundstück. Ich
dachte, wenn man eine Immobilie kauft, kauft man alles,
Grundstück, Haus, Inventar. Ist das nicht so?

Man kauft das Grundstück mit seinen wesentlichen Bestandteilen (vgl. §§ 93 ff BGB). Haus und Tresor ja, Geld nein.

Wenn nicht, kann er ja in den Kaufvertrag mit reinschreiben
lassen, daß ihm alles gehört, was er in dem Wald und in dem
Haus findet, das geht doch, oder?

Das wäre ein Vertrag zu Lasten Dritter, eben der Erben und nicht zuletzt des Finanzamtes (Erbschaftsteuer) - also nicht möglich.

Gruß
Christian

das Geld gehört dem Erben des Verstorbenen Hausbauers und
nicht dem Grundstückseigentümer.

Auch kein Problem, Christian,

nach Unterzeichnung des Kaufvertrages verstirbt der Verkäufer - ohne Erben natürlich. Der Kaufpreis geht an den Amtserben (das Finanzamt), was er dann im Haus findet, muss der Käufer ja nicht an die große Glocke hängen.

Gruß
Eckard

Hallo!

Man kauft das Grundstück mit seinen wesentlichen Bestandteilen
(vgl. §§ 93 ff BGB). Haus und Tresor ja, Geld nein.

Vielen Dank, du hast mir wirklich geholfen!

Das wäre ein Vertrag zu Lasten Dritter, eben der Erben und
nicht zuletzt des Finanzamtes (Erbschaftsteuer) - also nicht
möglich.

Okay, dann gehörte der Wald eben dem Hausbauer selbst, somit ist der Erbe des Waldes auch der Erbe des Hauses und Geldes, dann wird es ja wohl gehen.

Grüße

Andreas

Hallo Eckard!

Das ist gut!

Ich habe mir das aber noch etwas komplizierter gedacht: Es sind Kinder, die in das Haus eindringen und den Tresor finden. Jemand anders erfährt ebenfalls von dem Tresor und kauft den Wald, wozu er mit dem Notar einen Termin zur Unterschrift vereinbart. Der Wald gehörte früher dem Hausbauer, und der hat Wald, Haus und Geld vererbt. Die Kinder kommen ihm aber zuvor, und lassen den Notar schnell den Vertrag umschreiben. Weil sie minderjährig sind, setzen sie ihre Tante als Käufer ein. Diese kauft Wald, Haus und Inventar, und vereinbart, daß das Geld innerhalb einer bestimmten Frist gezahlt wird. Dann öffnen die Kinder den Tresor, holen das Geld raus, und bezahlen damit im Namen Ihrer Tante den Wald mit Haus usw. Der andere Käufer ist natürlich sauer.

Lustig, oder?

Ich denke, so ungefähr müßte es funktionieren, oder?

Grüße

Andreas

Hallo nochmal,

Okay, dann gehörte der Wald eben dem Hausbauer selbst, somit
ist der Erbe des Waldes auch der Erbe des Hauses und Geldes,
dann wird es ja wohl gehen.

naja, wie ich schrieb: das Geld ist nicht wesentlicher Bestandteil des Hauses und damit wird der Erbe des Hauses nicht Eigentümer des Geldes.

Gruß
Christian

Hallo nochmal,

naja, wie ich schrieb: das Geld ist nicht wesentlicher
Bestandteil des Hauses und damit wird der Erbe des Hauses
nicht Eigentümer des Geldes.

Völlig richtig. Aber ich meinte, wenn er Alleinerbe ist. Wenn dem Verstorbenen der Wald gehört hatte, und wenn der Verstorbene auch das Haus in seinem eigenen Wald gebaut hatte, und es auch sein Geld war. Dann erbt der Alleinerbe ja alles, denke ich. Und wenn er dann das ganze Erbe verkauft, samt Wald, Haus, Inhalt, dann gehört dem Käufer alles, denke ich.

Grüße

Andreas

Hallo,

Völlig richtig. Aber ich meinte, wenn er Alleinerbe ist. Wenn
dem Verstorbenen der Wald gehört hatte, und wenn der
Verstorbene auch das Haus in seinem eigenen Wald gebaut hatte,
und es auch sein Geld war. Dann erbt der Alleinerbe ja alles,
denke ich. Und wenn er dann das ganze Erbe verkauft, samt
Wald, Haus, Inhalt, dann gehört dem Käufer alles, denke ich.

äh ja, kann sein. Ich habe ein bißchen die Übersicht verloren, wem was wann gehörte :smile:

Gruß
Christian

Hallo,

Es wird einfach das Grundstück übertragen,
auf dem das Haus steht.

Und dann bekommt das Bauamt einen Hinweis und verfügt den Abriß des nicht genehmigten Gebäudes, zumal da es offenbar im Außenbereich steht. …

Fragt sich in welchen Jahr oder in welchem Land das Haus gebaut wurde.
Heute vor 30 Jahren hätte man in Germany einen Bauantrag gebraucht.
Vor 100 Jahren nicht.

Gruß Steffi

Hallo Steffi!

Klingt richtig, was du schreibst. Aber ist der Gesetzesverstoß nicht nach 30 Jahren verjährt?

Grüße

Andreas

Hallo!

Übersicht verloren, wem was wann gehörte

Danke für den Hinweis! Hoffentlich verlieren die Kinder, die das Buch lesen sollen, nicht die Übersicht, ich muß mich wohl übersichtlicher ausdrücken.

Grüße

Andreas

Klingt richtig, was du schreibst. Aber ist der Gesetzesverstoß
nicht nach 30 Jahren verjährt?

Hallo Andreas,
Verjährung bezieht sich auf Bestrafung. Der Abriss ist „nur“ die Herstellung eines rechtmäßigen Zustands. Die Abrissverfügung richtet sich auch an den (eventuell mehrmals gewechselten) Grundstückseigentümer, der nicht der Bauherr gewesen sein muss.
Grüße
Ulf

Hallo Andreas,

in deinem Fall kann ein Abriß auch gute Seiten haben, denn wer weiß, was da alles zu Tage kommt…

Gruß Steffi

Hallo Ulf!

Ja, mag sein, ist auch egal. Trotzdem danke.

Grüße

Andreas

Hallo Steffi!

Oh ja, einiges! Ein Tresor voller Gold, eine Kofferbombe, eine fliegende Tischplatte, ein Agenten-Auto mit Düsentriebwerken, das seit 30 Jahren verschollen ist, einige Kisten Dynamit, eine superstarker Speziallaser, zwei Skelette, eine zweite Bombe, ein unterirdischer Tunnel, und ein Testament. Habe ich jetzt alles?

Grüße

Andreas

Hi
der Verstoß wird wohl nicht mehr geahndet werde können.
Das hindert die Behörde aber kaum daran, die Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes zu verlangen.

CU
HaWeThie