Schenkung und Erbschaft

Liebe Wisser,

gesetzt den Fall, eine Frau schenkt ihr Vermögen kurz vor ihrem Tod einer Verwandten (keine gesetzliche Erbin). Es gibt kein Testament. Haben dann nach dem Tod der Frau die gesetzlichen Erben Ansprüche gegen diese Verwandte?

Vielen Dank im Voraus

Felix

… klärt viele Fragen.

gesetzt den Fall, eine Frau schenkt ihr Vermögen kurz vor
ihrem Tod einer Verwandten (keine gesetzliche Erbin). Es gibt

Eien geschäftsfähige Person kann mit ihrem Vermögen machen was sie will.

kein Testament. Haben dann nach dem Tod der Frau die
gesetzlichen Erben Ansprüche gegen diese Verwandte?

Es könnte sein, dass Pflichtteilsansprüche bestehen, wenn die Schenkung kurz vor dem Tod der Schenkenden stattfand. Ein spezialiserter Anwalt sollte den Fall zur Prüfung vorgelegt bekommen.

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Hallo Felix,

bei allen Schenkungen, die nicht länger als 10 Jahre her sind, können Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend gemacht werden. Nach neuem Gesetz können pro Jahr nach der Schenkung 10% abgezogen werden.

Da hier aber viel zu Beachten ist, wie z. B. die eventuelle Pflege des Schenkers durch den Beschenkten, würde ich an Deiner Stelle einen RA aufsuchen.

Gruß
Tina

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