'Auffahrunfall im Firmenauftrag' - wer zahlt?

Hallo an alle,
ein Freund von mir hat folgendes Problem: vor zwei Wochen war er im Auftrag seiner Firma (mit seinem eigenen Auto) Lebensmittel einkaufen. Auf der Fahrt vom Supermarkt zur Firma war er Schuld an einem Auffahrunfall (Schaden ca. 6000,- DM). Die Firma (die keinen Firmenwagen besitzt) sagte ihm, daß mit dem Kilometergeld von 52 Pf/km alles abgegolten sei, er also für den Schaden selbst aufkommen muß. Er hat nun von einigen Seiten von einem aktuellen Gerichtsurteil gehört, in dem entschieden wurde, daß diese Argumentation des Arbeitgebers nicht rechtmäßig ist und mich gebeten, ihm weiterzuhelfen. Da ich selbst zum ersten Mal in diesem Brett bin und mich rechtlich überhaupt nicht auskenne, möchte ich Euch um fachkundige Meinungen bitten. Weiß irgendjemand etwas von einem derartigen Prozeß (Aktenzeichen, Gericht, …) oder kann mir sonst einen Tip geben? Vielen Dank bereits vorab für Eure Hilfe.
Grüße aus München
Dirk Häfner

… soweit ich weiss, stimmt es, dass alles mit dem Kilometergeld abgegolten ist. Ich hatte selber auch vor einem halben Jahr einen Unfall, als ich zur Post fuhr, um die Firmenpost zu holen, war aber nicht selbst Schuld. Jedoch tat sich da die Frage auf: Was waere gewesen, wenn…
Mein Chef sagte mir, dass es dann halt eigenes Pech sei, auch, wenn mir jetzt zum Beispiel einer vor der Post eine Delle ins Auto macht und davonfaehrt - ist mein eigenes Risiko.
Allerdings gibt es da eine Firmen-Versicherung, die solche Schaeden abdeckt, vorausgesetzt die Firmen sind dort versichert. Aber eine Selbstbeteiligung hat die dann auch.
Vielleicht schreibt noch einer ins Forum, der sich damit so richtig gut auskennt. Wuerde mich naemlich auch interessieren, ob’s da Urteile zu gibt.

Gruss Annette

Hallo an alle,

ein Freund von mir hat folgendes Problem:
vor zwei Wochen war er im Auftrag seiner
Firma (mit seinem eigenen Auto)
Lebensmittel einkaufen. Auf der Fahrt vom
Supermarkt zur Firma war er Schuld an
einem Auffahrunfall (Schaden ca. 6000,-
DM). Die Firma (die keinen Firmenwagen
besitzt) sagte ihm, daß mit dem
Kilometergeld von 52 Pf/km alles
abgegolten sei, er also für den Schaden
selbst aufkommen muß. Er hat nun von
einigen Seiten von einem aktuellen
Gerichtsurteil gehört, in dem entschieden
wurde, daß diese Argumentation des
Arbeitgebers nicht rechtmäßig ist und
mich gebeten, ihm weiterzuhelfen. Da ich
selbst zum ersten Mal in diesem Brett bin
und mich rechtlich überhaupt nicht
auskenne, möchte ich Euch um fachkundige
Meinungen bitten. Weiß irgendjemand etwas
von einem derartigen Prozeß
(Aktenzeichen, Gericht, …) oder kann
mir sonst einen Tip geben? Vielen Dank
bereits vorab für Eure Hilfe.
Grüße aus München
Dirk Häfner

Hallo,
der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer, mit dessen privatem Pkw der Schaden auf einer betrieblich bedingten Fahrt entstanden ist,
die Reparaturkosten ersetzen und diese wiederum steuerlich als Betriebsausgaben absetzen, sofern der Unfall unverschuldet oder nur leichtfertig verschuldet worden ist. Für einen grob fahrlässig verschuldeten Unfall gilt das nicht.
Ich weiß allerdings nicht, ob dies nur eine Kann-Vorschrift ist oder eine Verpflichtung des Unternehmers daraus resultiert.
w-w-w-Grüsse Dieter