Sinkende Pflegestufe bei weniger Vermoegen?

Hallo allerseits!

Angenommen eine Person lebt in einem deutschen Altenheim und verfuegt ueber kein oder nur ein geringes Barvermoegen aber ueber eine Immobilie, so wird der Staat versuchen durch diese die Kosten zu decken.

Nun meine FrageN: Wie genau laeuft das ab?

  1. Kauft der Staat die Immobilie zuerst dem Pflegebeduerftigen ab, sodass dessen Heimkosten gesichert sind und der Staat das Haus nur noch weiter verkaufen muss um seine Verluste einzuschraenken?

  2. Oder bleibt die Immobilie im Besitz der pflegebeduerftigen Person und der Staat verkauft die immobilie praktisch nur im Auftrag der Person?

  3. Ist die Pflege der Person abgesichert egal ob die Immobilie verkauft wird oder nicht und ist der Verkauf lediglich im Interesse des Staates?

Es waere super wenn ihr Paragraphen dazu parat haettet oder sonst irgendwie was dazu wisst.

Beste Gruesse.

Nun meine FrageN: Wie genau laeuft das ab?

Hallo,

weder kauft der Staat die Immobilie noch verkauft er sie selbst oder im Auftrag.

Er gewährt einfach keine ergänzende Sozialhilfe zu den Leistungen der Pflegekasse, da ja Vermögen vorhanden ist, das der Pflegebedürftige einsetzen muss. Denn im Heim braucht er kein Eigenheim mehr.

Viele Grüße
EK

Hallo

der Eigentümer müsste das Haus selbst verkaufen oder dessen Angehörige, schlecht wäre wenn ein staatlicher Betreuer eingesetzt ist/wird.

Gibt es denn keine Angehörigen mehr?

Moin,
u.U. wird eine Hypothek eingetragen aus der zu einem späteren Zeitpunkt Zwangsvollstreckt werden kann.

vnA

Heisst das also, dass die Person entweder ihre Immobilie verkauft oder aus dem Heim entlassen wird, da sie es nicht mehr finanzieren kann?? (siehe 3.Frage)

Hi,

  1. was hat diese Frage mit der Überschrift („sinkende Pflegestufe“) zu tun?

  2. Sozialhilfe im Heim wird nicht vom Staat, sondern von der Kommune, in der der Heimbewohner vor Aufnahme in das Heim zuletzt gewohnt hat, gezahlt.

  3. Wenn der Heimbewohner eine Immobilie hat, die kein geschütztes Vermögen darstellt (geschützt könnte sie z.B. sein, wenn es ein kleines, angemessenes EFH ist, in dem die Ehefrau des Heimbewohners noch wohnt), dann ist dieses Vermögen für die Heimkosten einzusetzen. Das heißt, der Heimbewohner oder sein Betreuer/Bevollmächtigter muss das Haus verkaufen und den Erlös für die Heimkosten einsetzen. Sollte es absehbar sein, dass der Verkauf sich so lange hinzieht, dass es für das Heim unzumutbar ist, so lange zu warten (ein paar Monate sind durchaus zumutbar), dann kann in der Zwischenzeit darlehensweise Sozialhilfe gewährt werden. Dazu ist aber die Eintragung einer Sicherungshypothek erforderlich. Die Kosten hierfür (Notar, Gerichtskosten) muss der Heimbewohner tragen.

Gruß
Nelly

Hi,

  1. was hat diese Frage mit der Überschrift („sinkende
    Pflegestufe“) zu tun?

Eigentlich ziehlt die Frage wohl auf das gleiche wie Nr. 3 ab…eben ob die Pflege gesichert ist oder ob die Pflegestufe (oder wie es sich nennt) sinkt.

  1. Sozialhilfe im Heim wird nicht vom Staat, sondern von der
    Kommune, in der der Heimbewohner vor Aufnahme in das Heim
    zuletzt gewohnt hat, gezahlt.

Hierbei war „Staat“ nur als „staatlich“ zu verstehen, was die Kommune ja durchaus ist.

  1. Wenn der Heimbewohner eine Immobilie hat, die kein
    geschütztes Vermögen darstellt (geschützt könnte sie z.B.
    sein, wenn es ein kleines, angemessenes EFH ist, in dem die
    Ehefrau des Heimbewohners noch wohnt), dann ist dieses
    Vermögen für die Heimkosten einzusetzen. Das heißt, der
    Heimbewohner oder sein Betreuer/Bevollmächtigter muss das Haus
    verkaufen und den Erlös für die Heimkosten einsetzen. Sollte
    es absehbar sein, dass der Verkauf sich so lange hinzieht,
    dass es für das Heim unzumutbar ist, so lange zu warten (ein
    paar Monate sind durchaus zumutbar), dann kann in der
    Zwischenzeit darlehensweise Sozialhilfe gewährt werden. Dazu
    ist aber die Eintragung einer Sicherungshypothek erforderlich.
    Die Kosten hierfür (Notar, Gerichtskosten) muss der
    Heimbewohner tragen.

Kennst du dafuer einen gesetzlichen Beleg?

Vielen Dank schonmal und beste Gruesse.

Hi,

Eigentlich ziehlt die Frage wohl auf das gleiche wie Nr. 3
ab…eben ob die Pflege gesichert ist oder ob die Pflegestufe
(oder wie es sich nennt) sinkt.

Die Pflegestufe wird vom MDK festgelegt und hat nichts mit dem Vermögen zu tun. Sie bestimmt, wie hoch der Pflegesatz im Heim ist und wie hoch das Pflegegeld ist, das die Pflegekasse zahlt.
Ob die Pflege sichergestellt ist, wenn die Heimkosten nicht (bzw. nicht in voller Höhe) gezahlt werden, hängt von dem Heim ab. Mir ist bisher noch kein Fall bekannt geworden, in dem ein Heim einen Bewohner rausgeworfen oder nicht mehr gepflegt hat. Allerdings sollte das Heim zumindest eine Aussicht darauf haben, irgendwann sein Geld zu bekommen.

Kennst du dafuer einen gesetzlichen Beleg?

http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/__90.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/__91.html

Gruß
Nelly