ich habe eine Frage zum allgemeinen Ablauf bei Zahlungsausfällen.
Würde mich sehr über eure Meinung und Erfahrungsberichte freuen.
Folgender Fall liegt zu Grunde:
Kunde bestellt Ware auf Rechnung und bezahlt diese anschließend nicht.
Inkasso Dienst führt außergerichtliches Mahnverfahren durch und schreibt drei Rechnungen (alle Details dokumeniert).
Kunde zahlt auch auf Grund des Mahnverfahrens nicht.
Nun kann ich einen Mahnbescheid erlassen, oder?
Dieser führt , wenn Schuldner nicht widerspricht, zum Vollstreckungsbescheid.
Kann / darf ich nun, parallel zu dem gerichtlichen Mahnverfahren den Schuldner bei der Staatsanwaltschaft wegen Nichtleistung anzeigen??
Dass der Schuldner auf Grund der Anzeige nicht schneller oder besser Zahlt ist mir klar, nur soll er auch die Konsequenzen eines Rechtsstaats spüren.
Mahnverfahren wurde hier ja nun oft genug durchgekaut.
Kann / darf ich nun, parallel zu dem gerichtlichen
Mahnverfahren den Schuldner bei der Staatsanwaltschaft wegen
Nichtleistung anzeigen??
Anzeigen kann und darf man hier in D jeden für alles! Ob allerdings sich ein Gericht mit dieser Anzeige beschäftigt ist mehr als Fraglich.
Die Staatsanwaltschaft würde hier warscheinlich das Verfahren schon im Vorfeld einstellen, weil ja keine Straftat vorliegt. Könnte man allerdings Betrug nachweisen weil der K vorsätzlich nicht bezahlen wollte, hätte man eine Chance.
Allerdings bleibt ja noch die Klage vor dem Zivilgericht auf Zahlung der geforderten Summe.
Wenn Du Rechtspfleger beim zuständigen Mahngericht bist, musst Du das auf Antrag des Gläubigers sogar.
Dieser führt , wenn Schuldner nicht widerspricht, zum
Vollstreckungsbescheid.
Ohne Antrag des Gläubigers nicht.
Kann / darf ich nun, parallel zu dem gerichtlichen
Mahnverfahren den Schuldner bei der Staatsanwaltschaft wegen
Nichtleistung anzeigen??
Das wäre für Dich als Rechtspfleger zwar ziemlich peinlich - schließlich lebtest Du ja davon - aber klar, kannst Du machen. Das Problem ist allerdings, dass die bloße Nichtleistung keinen Straftatbestand erfüllt.
Dass der Schuldner auf Grund der Anzeige nicht schneller oder
besser Zahlt ist mir klar,
Mir nicht. Ich habe da eine erfreulich hohe Erfolgsquote.
Bin für jede Antwort dankbar.
Ich auch, und zwar auf die Frage: Was kostet denn so ein „Inkasso Dienst“, wenn er dreimal anmahnt? Das würde mich brennend interessieren! Im Gegenzug verrate ich auch gerne, was ein Anwalt für die außergerichtliche Vertretung und das Mahnverfahren nehmen darf.
Die Staatsanwaltschaft würde hier warscheinlich das Verfahren
schon im Vorfeld einstellen, weil ja keine Straftat vorliegt.
Das ist aber gar nicht so sicher, wie Du es darstellst, und warum, schreibst Du selbst:
Könnte man allerdings Betrug nachweisen weil der K vorsätzlich
nicht bezahlen wollte, hätte man eine Chance.
In der Praxis wird der Beweis nicht etwa so geführt werden, dass ein Zeuge herbeigeschafft werden muss, dem der Schuldner mal gesagt hat, er wolle nicht zahlen, sondern es wird nach den Gesamtumständen geschaut. Wenn der Schuldner im Zeitpunkt des Vertragsschlusses einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis oder Insolvenzregister hatte, hat er ganz schlechte Karten.
Allerdings ist so eine Betrugsanzeige die „ultima ratio“, ich ziehe sie erst in Betracht, wenn ein Vollstreckungstitel in der Welt ist (könnte ja sein, dass der Schuldner im Mahnverfahren berechtigte Einwände vorbringt). Allein die Androhung der Anzeige aber bringt meist schon Erfolge.
Ich auch, und zwar auf die Frage: Was kostet denn so ein
„Inkasso Dienst“, wenn er dreimal anmahnt? Das würde mich
brennend interessieren! Im Gegenzug verrate ich auch gerne,
was ein Anwalt für die außergerichtliche Vertretung und das
Mahnverfahren nehmen darf.
Ich bin BWL-Student im 6 Semester und interessiere mich im Rahmen meines Studiums mit dieser Problematik.
Da der Forderungseinzug im Schwerpunkt Rechnungslegung / Internationale Steuern nicht behandelt wird, fehlt es mir hier an Erfahrung. Deshalb vielleicht auch die teilweise falsche Formulierung.
Zu deiner Frage:
Das Inkassobüro arbeitet ohne Vorleistung.
Es erhebt Mahn- und Bearbeitungsgebühren die dem Schuldner zur Hauptforderung in Rechnung gestellt werden. Zahlt der Schuldner, so erhält das I-Büro seine Auslagen zurück - bei Nichtleistung des Schuldners erhält das I-Büro keinen Euro.
Wie kommst du zu einer guten Erfolgsquote im Forderungseinzug??
Dass der Schuldner auf Grund der Anzeige nicht schneller oder
besser Zahlt ist mir klar, nur soll er auch die Konsequenzen
eines Rechtsstaats spüren.
Hallo Alexander,
die Konsequenzen eines Rechtsstaates spürt hierzulande meistens der Gläubiger. Denn der kann Aufwand treiben so viel er will und wird meist doch leer ausgehen.
Mit einer Betrugsanzeige kommt man nur durch, wenn man beweisen kann, daß der Schuldner zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorhatte, nicht zu zahlen. Und wie will man das beweisen?
Und alle anderen Möglichkeiten (Auskunft, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwalt usw.) kosten nur noch zusätzliches Geld für die Erkenntnis, daß ein Gläubiger hierzulande hoffnungslos verloren ist.
die Konsequenzen eines Rechtsstaates spürt hierzulande
meistens der Gläubiger. Denn der kann Aufwand treiben so viel
er will und wird meist doch leer ausgehen.
Die allermeisten Rechnungen hierzulande werden ja gezahlt und werden nicht mal Gegenstand eines Rechtsstreits. Deine Aussage ist also falsch.
Mit einer Betrugsanzeige kommt man nur durch, wenn man
beweisen kann, daß der Schuldner zum Zeitpunkt des Kaufs
bereits vorhatte, nicht zu zahlen. Und wie will man das
beweisen?
Der Anzeigenerstatter muß gar nischt beweisen. Und was die Beweisbarkeit angeht: sog. Indizien, insbesondere bestehende Zahlungsunfähigkeit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Und alle anderen Möglichkeiten (Auskunft, Gerichtsvollzieher,
Rechtsanwalt usw.) kosten nur noch zusätzliches Geld für die
Erkenntnis, daß ein Gläubiger hierzulande hoffnungslos
verloren ist.