Bestätigung Kündigungseingang

Hallo!
Folgenden Sachverhalt angenommen: Person A schliest einen Vertrag mit einer Baufirma B. Der Vertrag enthält Rücktrittsklauseln, die einen kostenlosen Rücktritt innerhalb einer Frist ermöglichen.
Kurz vor Fristablauf tritt einer der Rücktrittsgründe ein, Person A teilt diesen Firma B per Einschreiben mit Rückschein mit und kündigt den Vertrag.
Seitdem erfolgte keine Reaktion von Firma B.
Ist der Vetragsrücktritt nun bereits rechtwirksam oder muss Firma B Person A eine Bestätigung des Kündigungseingangs zukommen lassen?
Reicht der Rückschein zum Nachweis des fristgerechten Kündigungseinganges? Parallel dazu schrieb Person A eine Mail an Firma B mit gleichem Inhalt und forderte eine LEsebestätigung an.
Wie sollte sich Person A nun verhalten?

Hallo

Hallo!
Folgenden Sachverhalt angenommen: Person A schliest einen
Vertrag mit einer Baufirma B. Der Vertrag enthält
Rücktrittsklauseln, die einen kostenlosen Rücktritt innerhalb
einer Frist ermöglichen.
Kurz vor Fristablauf tritt einer der Rücktrittsgründe ein,
Person A teilt diesen Firma B per Einschreiben mit Rückschein
mit und kündigt den Vertrag.
Seitdem erfolgte keine Reaktion von Firma B.
Ist der Vetragsrücktritt nun bereits rechtwirksam oder muss
Firma B Person A eine Bestätigung des Kündigungseingangs
zukommen lassen?

dadrüber gibts m.W. keine Pflicht. Bei einer seriösen Firma ist das damit erledigt

Reicht der Rückschein zum Nachweis des fristgerechten
Kündigungseinganges?

bei einer seriösen Fa reicht das

Parallel dazu schrieb Person A eine Mail

an Firma B mit gleichem Inhalt und forderte eine
LEsebestätigung an.
Wie sollte sich Person A nun verhalten?

abwarten und Tee trinken

der Kater