man ist in der dummen Lage und hat verloren.
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Wieviel Zeit hat man, Berufung einzulegen ?
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Muss das der alte 1 instanzliche Anwalt machen oder kann man sich einen Neuen suchen - falls man mit dem anderen nicht zufrieden war.
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falls man einen Neuen Anwalt gefunden hat, muss der Alte Aw dann die Akten rausgeben ?
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oder holt sich der Neue Anwalt die Sache einfach bei AGericht zur Einsicht um die Lage zu prüfen, ob es sich lohnt zum LG zu gehen.
Marco
Wow, es macht seinen Job!
man ist in der dummen Lage und hat verloren.
- Wieviel Zeit hat man, Berufung einzulegen ?
Einen Monat ab Zustellung, § 517 ZPO.
- Muss das der alte 1 instanzliche Anwalt machen oder kann
man sich einen Neuen suchen - falls man mit dem anderen nicht
zufrieden war.
Klar kann man.
- falls man einen Neuen Anwalt gefunden hat, muss der Alte Aw
dann die Akten rausgeben ?
Ja, wenn er
a) keine Zahlungsansprüche mehr hat und
b) während des Mandats seiner Pflicht zur Überlassung von Abschriften aller wesentlicher Dokumente nihct nachgekommen ist.
In der Praxis also meistens: Nein. Die Akte ist Eigentum des Anwalts. Und meistens scheitert der Herausgabeanspruch, insbesondere bei unzufriedenen Mandanten, schon an Voraussetzung a).
- oder holt sich der Neue Anwalt die Sache einfach bei
AGericht zur Einsicht um die Lage zu prüfen, ob es sich lohnt
zum LG zu gehen.
Wenn das Urteil ordentlich abgefasst ist, kann er das schon vorher abschätzen.