Hallo,
das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt als zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Wer entscheidet nun, ob ein Gesetzestext nun im BGB „landet“, oder eigenständig als Spezialgesetz existiert? Wer entscheidet ob ein Gesetz zu den WICHTIGSTEN Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen gehört oder nicht? Wenn ein Gesetz vom Bundestag verabschiedet wird, das wichtige Bestimmungen zwischen Privatpersonen regelt, entscheidet dann der Bundestag selbst, ob diese Bestimmungen Teil des BGB werden, oder unterliegt die Zuständigkeit der Kodifikation einem ganz anderem Gremium? Wenn ja, welchem Gremium?
Vielen Dank
Martin Unterholzner