Mietschulden bei Privatinsolvenz

Hallo

Mal angenommen ein Mieter meldet Privatinsolvenz an. Kündigt dann seine Wohnung und zahlt die 3 letzten Monate keine Miete. Ebenfalls bestehen Schulden für die Nebenkostenabrechnungen für 2 Jahre.

Mieter unterschreibt Schuldanerkenntnis und schlägt Ratenzahlung vor, die jedoch äusserst schleppend gezahlt wird.

Könnte sein, dass der Vermieter langsam die Faxen dicke hat und dem Mieter nahe legt, künftig seine Raten pünktlich zu zahlen, da er ansonsten Meldung wegen neuer Schulden an den Insolvenzverwalter machen würde.

Mieter lacht jedoch nur , da seiner Meinung nach Schulden aus Mieten und NK-Abrechnungen nicht zu „neuen Schulden“ gehören.

Wer hätte Recht eurer Einschätzung nach?

Ich bin ja leider nicht so der Insolvenzexperte, aber mal so vom Bauchgefühl: Meinst da, Privatinsolvente dürften keine Wohnung anmieten und müssten auf der Straße leben? Kann ich mir persönlich ja nicht soooo gut vorstellen :wink: Also verstehe ich auch nicht ganz, was die Meldung bringen soll. Allerdings riskiert der Mieter natürlich seine Kündigung.

Levay

Hallo

ich habe auch nichts gegen Leute mit einer Privatinsolvenz…

nur, du hast anscheinend nicht richtig gelesen:

in diesem fiktiven Fall kündigt der Mieter selbst, zieht aus und bleibt Mieten schuldig, ebenfalls die NK-Nachzahlungen.

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Und was ändert das jetzt an meinem Einwand? Was genau soll denn jetzt dem Insolvenzverwalter gepetzt werden?

Und was ändert das jetzt an meinem Einwand? Was genau soll
denn jetzt dem Insolvenzverwalter gepetzt werden?

Kann deine Einstellung leider nicht nachvollziehen.

„Petzen“ finde ich ehrlich gesagt nicht soooo schlimm wie „Schuldenmachen“.

Da du dich ja eh nicht aus kennst - was soll’s.

Hallo

Kündigt dann seine Wohnung

Also nach der Insolvenzeröffnung?

und zahlt die 3 letzten Monate keine Miete.

Diese Mietschulden sind mE nach sehr wohl neue Schulden, wenn sie während der laufenden Insolvenz gemacht werden.

Ebenfalls bestehen Schulden für die Nebenkostenabrechnungen
für 2 Jahre.

Das könnten durchaus alte Schulden sein, die in der Insolvenz mit aufgeführt sind.

Mieter unterschreibt Schuldanerkenntnis und schlägt
Ratenzahlung vor, die jedoch äusserst schleppend gezahlt wird.

Nach meinem Wissensstand dürfen Insolvenzler keine Gläubiger bevorzugen bzw selber Schulden abbezahlen. Dies geschied nur über den jeweils eingesetzten Insolvenzverwalter, der ev. vorhandenes Kapital auf die Gläubiger verteilt.

Könnte sein, dass der Vermieter langsam die Faxen dicke hat
und dem Mieter nahe legt, künftig seine Raten pünktlich zu
zahlen, da er ansonsten Meldung wegen neuer Schulden an den
Insolvenzverwalter machen würde.

Würde ich auch genau so machen, denn der Verwalter wird schon wissen, ob dieses neue oder alte Schulden sind. Und so ein Anruf kostet auch nicht so viel.

Gruß
Andreas

Hallo Andreas

ja, die Wohnung wurde mehrere Monate nach dem Insolvenzantrag gekündigt.

Die NK-Abrechnung aus dem Mietzeitraum nach der PI sind das auch alte Schulden? Kann mir vorstellen, dass die NK aus dem Insolvenzjahr „alte“ sind - aber im Folgejahr wurden , nehmen wir an, für 5 Monate Mietzeit nur 2 Mieten gezahlt, d.h. es wurden ja auch die NK-Vorauszahlungen geschuldet.

Kannst du hier noch mal was zu sagen? Danke.

Tach auch!
Kurz und knapp: Alle Schulden, die nach der Insolvenzeröffnung gemacht wurden oder werden, sind „neue“ Schulden. Bei der Insolvenzeröffnung muss man schließlich die Hosen runterlassen und seine komplette finanzielle Situation aufdecken. Daraufhin wird nach einer Prüfung durch das Insolvenzgericht ja erst die Insolvenz eingeleitet.
Alles was nach diesem Termin geschieht, ist neu und kann als Fehlverhalten in der Wohlverhaltensphase gewertet werden. Und dann ist ev. die PI hinfällig.

Andreas

Hallo,

man muss das etwas unterscheiden.

Also neue Schulden die nach dem Insolvenzantrag gemacht wurden, sind nicht erlaubt.

Alte Schulden, die schon vor dem Antrag auf Insolvenz da waren, aber nicht in die Insolvenzmasse mit eingeflossen sind (so vielleicht auch die Nebenkosten?) müssen bezaht werden.

Ich hoffe das ist so richtig dargestellt. Falls nicht, bitte ich um Korrektur.

Gruß

Samira

Kann deine Einstellung leider nicht nachvollziehen.

Schade, denn sie ist ja so leicht zu verstehen: Es wird wohl kaum so sein, dass jemand, nur weil er ein Privatinsolvenzverfahren hat, keine Wohnung mehr anmieten darf. Das könnte ja im schlimmsten Fall sogar bedeuten, dass er auf der Straße leben müsste. Genau darauf will ich hinaus.

„Petzen“ finde ich ehrlich gesagt nicht soooo schlimm wie
„Schuldenmachen“.

Ein Schuld begründest du schon, wenn du Brötchen kaufen gehst (die Verbindlichkeit erlischt erst mit Bezahlung derselben). Das unterstreicht übrigens meine Ansicht: Es ist sicher nicht per se verboten, eine neue Verbindlichkeit zu begründen. Ich wäre mir nicht mal sicher, ob es überhaupt verboten ist. Der Privatinsolvente muss, soweit kenne ich mich schon aus, sein pfändbares Einkommen und die Hälfte eines etwaigen Erbes abtreten. Wo aber bitte soll denn stehen, dass er keine „neuen Schulden“ machen darf? Für dich scheint es ja selbstverständlich zu sein, dass dem so ist. Wieso?

Levay

PS
Zur Klarstellung: Ich habe Schulden hier als Plural von Schuld im rechtlichen Sinne gemacht, also im Sinne von Forderungen oder eben Ansprüchen. Dass es im Sinne der Wohlverhaltenspflicht verboten ist, Schulden *anzuhäufen*, mag wohl sein. Indes bleibt dem Schuldner ja der pfändbare Teil seines Einkommens, gerade damit er damit etwas bezahlen kann. Bezahlen wird er nur, was er bezahlen muss, also nur Verbindlichkeiten (und zwar solche, die nicht zum Insolvenzverfahren gehören). Und hier spanne ich wieder den Bogen zu meinem ersten Posting: Wenn er eien Wohnung anmietet und dort dann aus seinem laufenden Einkommen die Miete bezahlt - was soll daran verwerflich sein?

Hallo

entweder liest du wirklich nicht richtig oder du willst meinen Beitrag nicht verstehen.

In diesem fiktiven Fall geht es nicht darum, dass ein Mieter - der Insolvenz angemeldet hat - eine Wohnung anmietet.

Sondern darum, dass er eine Wohnung gemietet hatte, dann PI angemeldet hat und danach einige Monate keine Mieten mehr bezahlt hat und dann selbst gekündigt und ausgezogen ist.

Und eben diese Schulden - also fehlende Miete inkl. Nebenkostenvorauszahlungen - werden dem Vermieter nach der Eröffnung der Insolvenz geschuldet.

Selbstverständlich möchte der Vermieter gern sein Geld und der Mieter hat - da sei beruhigt - auch eine neue billigere Wohnung mit Sicherheit gefunden und lebt weder unter Brücke noch auf Strasse.

Und um eben diese Frage geht es:

sind die nicht gezahlten Mieten und Nebenkostenvorauszahlungen „neue Schulden“???

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entweder liest du wirklich nicht richtig oder du willst meinen
Beitrag nicht verstehen.

Vielleicht verwirrt es mich einfach zu sehr, dass du so viel wert darauf legst, die neuen Schulden dem Insolvenzverwalter zu melden (ich nehme an, es geht dir um einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung, aber wie auch immer…)

Und eben diese Schulden - also fehlende Miete inkl.
Nebenkostenvorauszahlungen - werden dem Vermieter nach der
Eröffnung der Insolvenz geschuldet.

Jo, und diese Mietzinse gehören nicht zur Insolvenzmasse und können ganz normal auf dem Klageweg geltend gemacht werden. Freilich bringt das erst mal nicht mehr als einen Titel, denn es gibt ja derzeit keine Möglichkeit der Pfändung. Nur: So ein Titel hält mind. 30 Jahre, und bis dahin ist die PI ja vorbei. Dann werden auch Pfändungen möglich sein - wenn dann was zu holen sein wird. Mit dem Verzicht auf eine Klage werden die Ansprüche verjähren.

Selbstverständlich möchte der Vermieter gern sein Geld und der
Mieter hat - da sei beruhigt -

Ich war gar nicht beunruhigt, ich habe nur dein Ansinnen falsch verstanden und mein Judiz bemüht, der Lösung näherzukommen.

sind die nicht gezahlten Mieten und Nebenkostenvorauszahlungen
„neue Schulden“???

Ich musste ja seit deinem ersten Posting einen Crashkurs in Insolvenzrecht belegen, aber soweit ich das sehe: ja! Mit „neu“ meinst du, dass diese Forderungen nicht dem Insolvenzverfahren unterliegen. Ich möchte dir keine Garantie geben, aber schon mal Hoffnung machen. Ich bin mir da jedenfalls relativ sicher.

Levay

Hallo Levay,
als PI darf man keine Schulden machen, solange man sich in der Wohlverhaltensphase befindet. Neue Schulden heißt, seine Rechnungen u7nd auch Miete nicht zahlen und es auf einen Mahnbescheid ankommen zu lassen, sowas nennt man unbelehrbar und diesem ist nicht mehr zu helfen, sprich ein hoffnungsloser Fall, der immer wieder Schulden machen wird.

LG
Clem

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Dass ich angehäufte Schulden nicht meine, habe ich in meinem PS schon klargestellt. Aber trotzdem danke.

Levay

Wo aber bitte soll denn stehen, dass er keine „neuen
Schulden“ machen darf? Für dich scheint es ja
selbstverständlich zu sein, dass dem so ist. Wieso?

Levay

in deinem letzten posting schreibst du das Gegenteil…

und das „petzen“ an den Insolvenzverwalter nenn es einfach „die Rache des kleinen Mannes“ - ich kann auch nicht nachvollziehen, dass ein Mensch Schulden machen kann und der Gläubiger bleibt darauf sitzen und soll dann noch an den „armen Schuldner“ denken, damit der in 6 Jahren seine Schulden los - aber der Gläubiger sein Geld nicht hat.

Solche Einstellungen kommen mir unheimlich bekannt vor - aus den letzten Gerichtsverhandlungen, es scheint Usus zu sein, dass man als Beklagter immer besser da steht als der Kläger…warum eigentlich?
Nun, das gehört nicht hierher.