Besitz von Musikfiles

Hallo,

Person A hat eine externe Festplatte mit unheimlich vielen Musikstücken. Wurde über Jahre mithilfe von mehreren Freunden zusammengesucht.

Soweit ich weiss, ist der download von Musikstücken seit 2008 verboten, vorher war es wohl nur der upload.

Wenn sich nun Person B diese Platte für eine Feier leiht, muss diese sich Gedanken machen, oder ist es ok, weil die Sammlung zu einem Zeitpunkt entstanden ist, als der download noch erlaubt war?

Wie würde sich das ganze verhalten, wenn sich wider Erwarten Musik von 2008 auf dem Datenträger befindet? Bzw. muss Person B sich davon überzeugen (wie), dass die Musik von A unter rechtlich unkritischen Bedingungen zusammen gestellt wurde?

Mitgeschnittene Musik aus dem Radio ist doch noch nach wie vor legal oder?

VG
Monroe

Soweit ich weiss, ist der download von Musikstücken seit 2008
verboten, vorher war es wohl nur der upload.

Mitgeschnittene Musik aus dem Radio ist doch noch nach wie vor
legal oder?

Ich will nicht wieder einen seitenlangen Artikelbaum heraufbeschwören. Vielleicht kann jemand an meiner statt was dazu sagen, der exakt über die Lage informiert ist.

Wenn sich nun Person B diese Platte für eine Feier leiht, muss
diese sich Gedanken machen, oder ist es ok, weil die Sammlung
zu einem Zeitpunkt entstanden ist, als der download noch
erlaubt war?

Eine rückwirkende Bestrafung kann es nicht geben. Wenn der Download vor 2008 nicht strafbar war, kann dieser auch nicht rückwirkend bestraft werden.

Wie würde sich das ganze verhalten, wenn sich wider Erwarten
Musik von 2008 auf dem Datenträger befindet? Bzw. muss Person
B sich davon überzeugen (wie), dass die Musik von A unter
rechtlich unkritischen Bedingungen zusammen gestellt wurde?

Wenn B keinen begründeten Verdacht darauf hat, dass A gegen das Urheberrecht gehandelt hätte, dann muss er auch nicht die Musikdatein mit Vorsicht genießen.
Wenn er aber doch einen solchen Verdacht hat, kann er ja A fragen. Wenn A ihm dann versichert, dass alles legal sei, dann würde ich mir auch keinen weiteren Kopf machen.
Und außerdem: wie sollte man die Datein auch überpüfen?

BTW:
man kann Musik-CDs legal digital kopieren wenn man dies tut ohne den evtl. vorhandenen Kopierschutz zu übergehen.

HTH,
J~

man kann Musik-CDs legal digital kopieren wenn man dies tut
ohne den evtl. vorhandenen Kopierschutz zu übergehen.

Das kann man nicht, wenn man dabei das Urheberrecht verletzt.

wenn man das urheberrecht verletzt ist es nicht mehr legal.

ich liebe solche sinnigen aussagen :stuck_out_tongue:

wenn man das urheberrecht verletzt ist es nicht mehr legal.

Stimmt das denn nicht?

wenn man das urheberrecht verletzt ist es nicht mehr legal.

Stimmt das denn nicht?

wenn es regnet, wird man nass, stimmt auch, aber ist genau so sinnig wie zu sagen, das es nicht legal ist, wenn man gesetze verletzt… vorallem wenn vorher jemand sagt, das man sie legal unter bestimmten voraussetzungen kopieren kann.

das es nicht legal ist, wenn man gesetze verletzt

Genauso ist es!
Das Urheberrecht hat nichts mit dem Kopierschutz zu tun.
Wenn dem Autor egal ist, was man mit seinen Sachen macht, kannste sie sooft kopieren wie du willst.
Hat er aber etwas dagegen, dann wird dies auch nicht durch einen nicht vorhandenen Kopierschutz relativiert.

Das Urheberrecht hat nichts mit dem Kopierschutz zu tun.
Wenn dem Autor egal ist, was man mit seinen Sachen macht,
kannste sie sooft kopieren wie du willst.
Hat er aber etwas dagegen, dann wird dies auch nicht durch
einen nicht vorhandenen Kopierschutz relativiert.

Hallo,
wenn das Urheberrecht z.B. Privatkopien von Musik-CDs erlaubt, ist es egal, was der Interpret darüber denkt. Das Brett heißt „Allgemeine Rechtsfragen“ und nicht „persönliche Moralvorstellungen“.
Grüße
Ulf

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Moin,

Soweit ich weiss, ist der download von Musikstücken seit 2008
verboten, vorher war es wohl nur der upload.

Das war auch schon vorher verboten sofern die Urheberrechte verletzt wurden. Dies war beim Download aus dem Netz wohl zu über 90% der Fall, da derjenige, der die Musik zum Download anbot die Urheberrechte nicht hatte. Vor 2008 war die Rechtsprechung etwas verwaschen, was mit der Novelle des Urheberrechts 2008 klargestellt wurde.

Gruss Jakob