Hallo,
folgender Fall:
die Bibliothek mahnt ein offenes Entgeld. Geben aber nicht an für was die Entgeld sein soll.
Fakt: Es wurden das letzte Mal vor ca. einem Jahr Medien in der Bibliothek entliehen. Diese wurde zurückgegeben und zwar im Rahmen der Ausleihfrist. Bei der Rückgabe wurde nicht darauf aufmerksam gemacht, das angeblich noch Entgelte ausstehen. Auch wurde damals kein Brief geschickt, in dem die Entgelte gemahnt wurden.
Ist so eine Forderung, wenn sie überhaupt rechtmäßig ist, nach einem Jahr verjährt oder nach welcher Zeit verjährt so was?
Fakt: Es wurden das letzte Mal vor ca. einem Jahr Medien in
der Bibliothek entliehen. Diese wurde zurückgegeben und zwar
im Rahmen der Ausleihfrist. Bei der Rückgabe wurde nicht
darauf aufmerksam gemacht, das angeblich noch Entgelte
ausstehen. Auch wurde damals kein Brief geschickt, in dem die
Entgelte gemahnt wurden.
Dann würde ich mal bei der Bibliothek vorbeischauen und fragen, weswegen die Gebühren verlangt werden und mir vielleicht einen Eintrag im Computer zeigen lassen, aus dem hervorgeht, was wann entliehen und zurückgegeben worden ist.
wenn sie überhaupt rechtmäßig ist
Genau;
wenn sich dann herausstellt, dass die Bibliothek sich geirrt hat, dann haben die Gebühren sowieso keine Basis mehr.
Ist so eine Forderung, wenn sie überhaupt rechtmäßig ist, nach
einem Jahr verjährt oder nach welcher Zeit verjährt so was?
„Die Regelverjährung beträgt drei Jahre (§ 195 BGB).“
„Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des (Kalender-) Jahres (das ist der 31. Dezember um 24:00 Uhr),“
aus de.wikipedia.org/wiki/Verjährung