Hallo ETW (EigenTumsWohnung)-Besitzer und WEG Experten,
wir haben im Freundeskreis einige Fragen diskutiert- ich habe eine Meinung dazu- und wollte Euch um Eure Meinung bitten.
- Inhalt des ETW-V (Versammlung) Protokoll.
In einer ETW-Anlage muß lt. WEG (WohnungsEigentumsGesetz) jährlich eine Versammlung vom Verwalter einberufen werden.
Ein Hauptpunkt ist die finanzielle Seite.
Die Jahresabrechnung und der Wirtschaftsplan muß vorgelegt werden, von den Eigentümer genehmigt werden und der Verwalter muß entlastet werden.
Vorher eingereichte Tagesordnungspunkte werden besprochen und es können Beschlüsse gefaßt werden.
Das ist in einem Protokoll vom Verwalter festzuhalten.
FRAGE:
Kann der Verwalter- auch aus Eigeninteresse, wenn er z.B. selber Eigentümer ist- sog. Benimmregeln in das Protokoll schreiben?
(Z.B. das Licht muß gelöscht werden, es darf keine Tür verkratzt werden, die anderen Eigentümer müssen auf Fragen antworten etc.).
Meine Meinung: Im Protokoll sollten nur Fakten stehen und keine tagtäglich auftretenden Lapalien.
Was ist Eure Meinung?
- Recht des Verwalters bei der Protokollerstellung.
Im WEG ist vorgegeben, daß ein Eigentümer das Protokoll mit unterschreibt. Damit soll m.E. erreicht werden, daß der Verwalter nicht beliebig schreiben kann, was er will.
FRAGE:
Wenn die Mehrheit der Eigentümer mit dem Inhalt nicht einverstanden ist, z.B. wegen Punkt 1 (s.o.), kann der Verwalter eine Änderung ablehnen?
Meine Meinung: Nein, er kann es nicht ablehnen. Denn er ist nicht der Hausbesitzer, sondern er ist der
Dienstleister für die Eigentümer. (Und wird auch von Ihnen bezahlt).
Was ist Eure Meinung?
Bin gespannt auf Eure Meinung.
Gruß Andy.