Hauskauf

wenn man so was lesen würde was hätte dies zubedeuten

Juristisch ist dies Reihenhaus eine Eigentumswohnung in dem Gesamtkomplex.

danke

Hallo,

wenn man so was lesen würde was hätte dies zubedeuten
Juristisch ist dies Reihenhaus eine Eigentumswohnung in dem
Gesamtkomplex.

Ich sehe es so:
Es sieht aus wie ein Reihenhaus und kann wie ein Reihenhaus genutzt werden.
In Wirklichkeit ist es aber eine Eigentumswohnung mit allen Rechten und Pflichten wie gemeinsames Grundstück, Eigentümergemeinschaft usw.
Im Einzelfall wäre zu klären, wie es mit den jeweiligen Rechten und Pflichten aussieht. Der Teufel steckt immer im Detail.

Gruß
Jörg Zabel

Hinter der Frage steckt wahrscheinlich eine erlebte Täuschung, vielleicht eine Immo-Anzeige mit „Hauskauf“, ohne dass ein Hinweis auf das tatsächliche Vorhandensein einer Eigentumswohnung (WE). Oder sehe ich das falsch? Ein solches Getäuschtsein endet spätestens beim Notarbesuch, der bekanntlich beim Immokauf unabdingbar ist. Der spürbarste Unterschied zwischen einem üblichen Reihenhaus und einem Haus im Status eines Sondereigentums nach dem Wohungseigentumsgesetz (WEG) besteht darin, dass das Grundstück und die wesentlichen Bestandteile einer Gemeinschaft gehören, alles Tun und Nichtstun nach den Gemeinschaftsbeschlüssen (und der Gemeinschaftsordnung mit Teilserklärung) richtet und richten wird und vieles mehr…
Es kann niemand unbewußt ein als Reihenhaus besichtigtes Objekt gekauft haben, was sich später als WE herausstellt.
Schönen Sonntag noch!
Gerint

Hallo,

wie schon angedeutet wurde, ist das eine Klarstellung, dass man durch den Erwerb des Reihenhauses nicht Alleineigentümer eines separaten Grundstücks ist.

Der Grund hierfür liegt in dem vorliegenden Fall ganz einfach darin, dass es nicht für jedes einzelne Reihenhaus ein eigenes Grundbuch und einen dazugehörigen Eigentümer gibt. Statt dessen wird es sich um ein Gesamtgrundstück handeln, welches durch entsprechende Teilungserklärungen in Sondereigentum aufgeteilt wurde. Dieses stellt in seiner Gesamtheit also sogenanntes „Wohnungseigentum“ nach dem WEG dar, man erwirbt also einen separaten Teil des Gesamteigentums und tritt zugleich in eine Eigentümergemeinschaft ein. Das wird meist auch zwingend notwenid sein, da ein Reihenhauskomplex ja letztlich ein einheitliches Gebäude ist, an dem an sich nur ein alleiniges Eigentum bestehen kann. Es reicht also nicht, einfach mehrere Grundbücher „darunter“ zu haben, da die eigentumsrechtliche Einheit eines Gebäudes der Zuordnung eines Gebäudes zu dem darunter befindlichen Grundstück vorgeht.

Der besondere Hinweis darauf ist notwendig, um Missverständnisse zu vermeiden. Denn unter „Wohnungseigentum“ stellen sich die Leute meist eben einzelne Wohnungen in einem separaten Gebäude dar. Juristisch gesehen fällt aber jede Aufteilung von Gesamteigentum in separate Eigentumseinheiten unter das WEG. So kann man natürlich an einem „Gesamtgebäude“, welches aus einer Reihe aneinandergebauter Reihenhäuser auf einem Grundstück besteht, Sondereigentum nach dem WEG für jede Hauseinheit begründen.

Der Käufer soll sich also bei dem Kauf im Klaren darüber sein, dass er juristisch Wohnungseigentum nach WEG erwirbt, obwohl er ja - mal umgangssprachlich ausgedrückt - ein Haus kauft.

Gruß
Dea

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