Hallo, ihr lieben Wissenden,
angenommen, eine (kirchliche) Jugendgruppe gibt sich einen Namen, der 1. in einer Fremdsprache ein Allerweltswort ist und 2. von einem europäischen Konzern auch als Markenname für eine Süßigkeit verwendet wird.
Solange die Kinder unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor sich hinwursteln, wird es relativ gleichgültig sein, wie sie sich nennen. Gesetzt den Fall, sie erlangen nun durch öffentliche Auftritte und besonderes Engagement eine gewisse regionale Bekanntheit, erscheinen in der Presse etc., kann es dann zu Streitigkeiten mit mit dem Konzern kommen, wenn eine nichtkommerziell agierende Jugendgruppe denselben Namen trägt wie - sagenwirmal - farbige Schokolinsen?
Wäre es in einem solchen Fall sinnvoll, in der Rechtsabteilung des Konzerns nachzufragen oder erstreckt sich das Recht auf einen Produktnamen gar nicht auf alle Lebensbereiche? (Wenn ich meinen Hund nach deren Produkt benenne, könnten die mir ja auch nix, oder?)
Schon jetzt vielen Dank!
LG
Edith N.