Ich möchte demnächst ein paar künstlerische Unikate, die ich noch habe, in einer Innenstadt „open air“ verkaufen - habe aber keine Lust, mir wegen der einmaligen Aktion einen Gewerbeschein zu beantragen.
Frage: Mit welchen Formalitäten muß ich mich auseinandersetzen und was würde mir passieren, wenn ich den Amtsschimmel ignoriere und ohne „Erlaubnis“ die paar Bilder verkaufe.
Müßte ich außer Abbruch der Aktion mit schlimmeren Konsequenzen rechnen?
Ich möchte demnächst ein paar künstlerische Unikate, die ich
noch habe, in einer Innenstadt „open air“ verkaufen - habe
aber keine Lust, mir wegen der einmaligen Aktion einen
Gewerbeschein zu beantragen.
Frage: Mit welchen Formalitäten muß ich mich auseinandersetzen
Tipp: Frage doch bei der Behörde nach. Eine einfache Auskunft kostet nichts und kann viel Unannehmlichkeiten ersparen.
und was würde mir passieren, wenn ich den Amtsschimmel
ignoriere
Berichtigung: nicht den Amtsschimmel, sondern die Gesetze!!!
und ohne „Erlaubnis“ die paar Bilder verkaufe.
Müßte ich außer Abbruch der Aktion mit schlimmeren
Konsequenzen rechnen?
Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Sondernutzung,
Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Ausübung eines Gewerbes.