Markenrecht / Slogan

Hallo liebe Forumexperten,
ich habe ein paar Fragen bezüglich des Markenrechts.
Nehmen wir einmal an:
Max will sich eine Marke sichern. Er hat sich ein schönes farbiges Logo gebastelt. Also wird er es wohl als Wort-/Bildmarke schützen lassen. Hat er dann auch Schutz für das Wort an sich, oder müsste er zusätzlich auch noch einen reinen Wortschutz beantragen?
Außerdem hat er einen Slogan, der Teil des Logos ist. Wäre dieser Slogan dann für sich alleine stehend auch geschützt, wenn Max nur eine Wort/-Bildemarke eintragen lässt? Oder muß er den Slogan trozdem noch gesondern schützen lassen. Und wie könnte er das anstellen? Oder ist es überhaupt zulässig, das ein Logo ein Slogan beinhaltet?
Für klärung dieser Fragen wäre ich sehr sehr dankbar!
Ich wünsche euch noch einen schönen Abend! Schöne Grüße
Anton

Hallo liebe Forumexperten,

ich habe ein paar Fragen bezüglich des Markenrechts.
Max will sich eine Marke sichern. Er hat sich ein schönes
farbiges Logo gebastelt. Also wird er es wohl als
Wort-/Bildmarke schützen lassen.

also:

nur Logo = Bildmarke
nur Wort/Slogan = Wortmarke
Logo mit Wort/Slogan oder Wort in einer bestimmten Schrift/Farbe
= Wort-/Bildmarke (Kombination)

bei der Beurteilung der Verwechselungsgefahr von zwei sich gegenüberstehenden Zeichen (= meistens Marken) wird immer geguckt

  • wie ähnlich sind sich die Zeichen?
    und
  • wie ähnlich sind die Waren/Dienstleistungen?

je optisch ähnlicher sich zwei Zeichen sind, desto weniger ähnlich müssen die Waren sein um eine Verwechselungsgefahr festzustellen.
bei der Beurteilung der optischen Ähnlichkeit zählt aber auch immer der Bildbestandteil (falls vorhanden).

Angenommen, es gibt zwei Firmen die sich beide „Cab“ schützen lassen wollen, dann sind zwei reine Wortmarken natürlich identisch.
Wenn Firma 1 eine Wortmarke „Cab“ hat und Firma 2 eine Wort-Bildmarke „Cab“ mit rot-weißen Drachen hat, dann sind sie sich schon nicht mehr so ähnlich
Wenn Firma 1 aber auch eine Wort-/Bildmarke „Cab“ mit einer biertrinkenen stilisierten Person hat und Firma 2 immer noch „Cab“ + Drache schaut es noch schlechter aus

aber das hängt immer vom Einzelfall ab und ohne das Logo gesehen zu haben, kann man eigentlich nicht viel mehr dazu sagen.

Beinhaltet das Logo eigentlich auch noch einen anderen Wortbestandteil außer dem Slogan?

Allgemein (!) ist es das Sicherste, alle Marken-Bestandteile einzeln anzumelden (also Produkt/Firmennamen, Slogan, Logo) und einmal als Gesamtkunstwerk (also Logo MIT Firmennamen UND Slogan)

Außerdem hat er einen Slogan, der Teil des Logos ist. Wäre
dieser Slogan dann für sich alleine stehend auch geschützt,
wenn Max nur eine Wort/-Bildemarke eintragen lässt? Oder muß
er den Slogan trozdem noch gesondert schützen lassen. Und wie
könnte er das anstellen? Oder ist es überhaupt zulässig, das
ein Logo ein Slogan beinhaltet?

früher hat sich das DPMA bei Schutz von Slogans immer quergestellt und vor Jahren vom BGH eins auf den Deckel gekriegt. Wenn beim Slogan auch noch ein Bildbestandteil dabei ist, dürfte es keine Probleme geben

man kann sich sogar Hörmarken schützen lassen (Radiojingles, dieses BMW-klopfen, … )

Hi nochmal! :smile:
Und nochmal vielen Dank!

Hierzu habe ich aber noch ein paar Fragen.

Allgemein (!) ist es das Sicherste, alle Marken-Bestandteile
einzeln anzumelden (also Produkt/Firmennamen, Slogan, Logo)
und einmal als Gesamtkunstwerk (also Logo MIT Firmennamen UND
Slogan)

ok, das leuchtet mir ein. Aber vier mal 300 Euro ist natürlich ein haufen Geld. Ich dachte vielleicht kann man alles in eine Wort-Bildmarke packen und so alles auf einmal sichern.

Eine andere Möglichkeit, sich ein Slogan zu sichern gibt es nicht, oder?

Könnte Max eigentlich sich erstmal die vier Varianten sichern und am Ende der drei Monate, in denen er die Gebühren bezahlen muss, sich für nur eine oder einige dieser Marken entscheiden? Bei den anderen würde dann doch nur die Anmeldung zurück genommen werden. Ist so etwas üblich, oder kommt das gar nicht gut beim Patentamt an?

Ich bin dir wie immer sehr sehr dankbar!
Viele Grüße und einen schönen Abend noch!
Anton

Hi nochmal! :smile:
Und nochmal vielen Dank!

Hierzu habe ich aber noch ein paar Fragen.

Allgemein (!) ist es das Sicherste, alle Marken-Bestandteile
einzeln anzumelden (also Produkt/Firmennamen, Slogan, Logo)
und einmal als Gesamtkunstwerk (also Logo MIT Firmennamen UND
Slogan)

ok, das leuchtet mir ein. Aber vier mal 300 Euro ist natürlich
ein haufen Geld. Ich dachte vielleicht kann man alles in eine
Wort-Bildmarke packen und so alles auf einmal sichern.

klar kann Max alles in eine Wort-Bild-Marke packen, aber das wäre dann halt nicht der weitestmögliche Schutz.

es kommt aber immer auf den Einzelfall an, auf die „Gesamtwirkung“ des Logos, wie hoch die Gefahr der Nachahmung ist etc

Max kann aber jederzeit die einzelnen Bestandteile anmelden, weil Marken nicht neu sein müssen, d.h. die eigene ältere Marke würde einer Nachanmeldung auch nach der Priofrist nicht entgegenstehen

Eine andere Möglichkeit, sich ein Slogan zu sichern gibt es
nicht, oder?

naja, Urheberrecht usw. Aber das sind alles nicht-eingetragene Schutzrechte und im Zweifelsfall schwerer nachzuweisen. Damit kenn ich mich aber noch weniger aus

Könnte Max eigentlich sich erstmal die vier Varianten sichern
und am Ende der drei Monate, in denen er die Gebühren bezahlen
muss, sich für nur eine oder einige dieser Marken entscheiden?
Bei den anderen würde dann doch nur die Anmeldung zurück
genommen werden. Ist so etwas üblich, oder kommt das gar nicht
gut beim Patentamt an?

geht auch, dem Patentamt ist das relativ egal. Die Markenstelle beginnt erst mit der Bearbeitung wenn das Geld da ist und außerdem sind sie eh überlastet :wink:

Wenn Max nicht so viel Geld hat, würde ich eine kombinierte Wort-Bildmarke anmelden und falls er etwas mehr Geld hat noch den Firmennamen als Wortmarke

Ich bin dir wie immer sehr sehr dankbar!
Viele Grüße und einen schönen Abend noch!
Anton

Beim DPMA kann man übrigens auch als Newbie anrufen, die sind eigentlich immer sehr nett und hilfsbereit

LG schoko