Hallo, habe ne Abmahnug mitStreitwert 500 000.- erhalten. Domain ist seit 1997 meine.Und ich habe einen gelcihlautenden Firmeneintrag als Gewerbe seit 1988. Nun bekomme ich diese Abmahung wegen Wettbewerbsverzehrung und unlautere usw… von einem RE-Anwalt. Nach meinen Recherchen ist der Domainnamensschutz für Bereichsüberdeckende Domains zulässig OLG Hamburg Juli 2000.
Wer kann mir Tips zum Handling geben ? Wer kennt einen RE-Anwalt in Region Karlsruhe? Bzw wo gibt es gute artikel dazu? Die ich ev. dem RE-Anwalt übergeben kann ?
Danke fuer jeden Tip ? eshandelt sich um die www.systemintegration.de – Neee braucht nicht nachschauen, da ist zur Zeit absolut nichts sinniges drauf.
Gruss robert
Hallo Robert.
ich denke die nachfolgend genannten links könnten zur Lösung des Problems hilfreich sein:
http://www.domain-people.de/
http://www.domain-recht.de/
http://www.domain-anwalt.de/
Gruss
Eve*
Hi!
Frag doch mal bei der zuständigen Anwaltskammer nach, die geben über spezialisierte Anwälte Auskunft!
Die entsprechende Adresse dürftest du unter www.justiz-"Bundesland einfügen".de !
Gruß
Bernd
Hallo Robert,
lies doch mal den Artiekl ‚Domain-Handel‘ von K. Malakas und T. Schumacher in der aktuellen (25/00) Ausgabe der c’t. Der Artikel behandelt Dein Problem zumindest am Rande.
Bis denn dann,
Felix
Check mal das ab
http://www.freedomforlinks.de/Pages/absahn.html