Hallo,
ich hätte folgende Fragen:
Ein Vater wohnt mit seinen zwei Söhnen im eigenen Haus. Der Wert samt Grundstück liegt bei ca. 300.000,–. Das Haus ist mit einer Hypothek von ca. 100.000,-- belastet. Wenn der Vater den Söhnen das Haus mit einer Schenkung übertragen will, muss dann auch die Hypothek von den Söhnen übernommen werden oder kann der Vater diese weiter abzahlen?
Macht eine Schenkung überhaupt Sinn, oder sind die Freibeträge beim Erben so hoch, dass die Söhne keine Steuern zahlen müssten?
Danke!
Hi,
sind die Söhne minderjährig oder volljährig? Bei Minderjährigen müsste das Vormundschaftsgericht zustimmen, aber das würde wahrscheinlich nicht zustimmen, wenn das Haus belastet ist.
Gruß
Nelly
Hallo Nelly,
klingt gut, ist aber nicht ganz richtig. Grundschuld und eben auch Hypothek sind eine Belastung des Grundstücks und nur des Grundstücks. Der Grundstückseigentümer haftet nicht mit seinem persönlichen Vermögen, er kann im schlimmsten Fall das geschenkte Grundstück wieder verlieren. Darum wird hier ein lediglich rechtlicher Vorteil anerkannt, und das Vormundschaftsgericht muss nicht zustimmen.
Levay
Tach;
klingt gut, ist aber nicht ganz richtig. Grundschuld und eben
auch Hypothek sind eine Belastung des Grundstücks und nur des
Grundstücks. Der Grundstückseigentümer haftet nicht mit seinem
persönlichen Vermögen, er kann im schlimmsten Fall das
geschenkte Grundstück wieder verlieren. Darum wird hier ein
lediglich rechtlicher Vorteil anerkannt, und das
Vormundschaftsgericht muss nicht zustimmen.
Jupp, so auch der BGH im Beschl. v. 25. November 2004 - V ZB 13/04. Wobei man anmerken muss, dass während die entsprechenden Ausführungen zur Grundschuld dogmatisch stringent sind, ich die Begründung, dass auch die öffentlichen Lasten keinen rechtlichen Nachteil darstellen, schon mehr als abenteuerlich finde. BGH halt…
Gruß
Dea
Hallo,
man bemühe eine Suchmaschine z. B. mit den Schlagwörtern Erbschaftssteuer und Freibetrag und findet mehrere tausend Treffer.
Der erste Treffer bei g… war gleich das hier:
http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frames…
Nun kann man selber sehen, ob sich eine Schenkung überhaupt lohnen würde
grüße
dragonkidd