Abweichung reele Arbeitszeit vom Angebot

Von: , Frage gestellt am Mi, 25. Jun 2008
Ein Handwerker H macht ein Angebot für die Installation einer Solaranlage. Er selbst bezeichnet sich als erfahren auf diesem Gebiet. H nimmt im Angebot eine Arbeitszeit von 30 Stunden an (Bemerkung Abrechnung nach Effektivzeit).
Der Kunde K bekommt nach Fertigstellung der Arbeiten die Rechnung von H über 71 Arbeitsstunden.
K wurde nie auf die Mehrzeit aufmerksam gemacht oder hat irgendwelche Stundenzettel unterschrieben.
Ist die Vorgehensweise von H so in Ordnung?

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Abweichung reele Arbeitszeit vom Angebot
    Wie begründet der Handwerker diese Abweichung denn?
    Service extrem: Handwerker - taff
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    handwerker

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Abweichung reele Arbeitszeit vom Angebot
      Wie begründet der Handwerker diese Abweichung denn?
      Der Handwerker gibt keine spezielle Begründung an.
      • Antwort von (abgemeldet) nach 5 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Abweichung reele Arbeitszeit vom Angebot
        Wie begründet der Handwerker diese Abweichung denn?
        Der Handwerker gibt keine spezielle Begründung an.
        Die sollte er aber schon haben, wenn er derart vom Angebot abweicht. Da sollte man mal Rücksprache halten und bis dahin nur den unstrittigen Anteil zahlen.
        Aber: ianal!
        • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Abweichung reele Arbeitszeit vom Angebot
          Rücksprache wurde gehalten und der Handwerker stellt sich uneinsichtig. Die Frage ist ob es eine konkrete Rechtreglung für solche Angebote und darin vereinbarte Arbeitszeiten gibt!? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
          • Antwort von (abgemeldet) nach 7 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Abweichung reele Arbeitszeit vom Angebot
            Die Frage ist ob es eine konkrete Rechtreglung
            für solche Angebote und darin vereinbarte Arbeitszeiten gibt!?
            Die Regelung besteht darin, dass ein Vertrag einzuhalten ist. Hier besteht der Vertrag darin, dass der Handwerker einen Auftrag gemäß Kostenvoranschlag ausführen sollte und der Auftraggeber seinerseits dann den entsprechenden Lohn zu zahlen hat. Wenn der Handwerker von diesem Vertrag abweichen will, muss er das genau begründen. Da kämen zum Beispiel nachträgliche Wünsche des Auftraggebers oder Zusatzarbeiten in Betracht, die vorher nicht abzusehen waren.
            Wenn nichts davon zutrifft: Zahlen nach Kostenvoranschlag und abwarten.

            Aber: ianal. Und aus der Entfernung kann man das ohnehin nicht abschätzen. Also ggf. Anwalt vor Ort befragen.
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