Hallo,
die Diskussionen (weiter unten) über den Besuch des Gerichtsvollziehers haben mich an eine Sendung vor kurzem in Fernsehen erinnert. In dieser Sendung wurde unter anderem auch ein Fall geschildert wo der Gerichtsvollzieher einem Schuldner mitteilte dass er auch Dinge pfänden dürfe, die nicht dem Schuldner gehören, nur weil diese Dinge sich in der Wohnung des Schuldners befinden. In diesem Zusammenhang wurde von „im Gewahrsam“ gesprochen
Zu so einem Fall hätte ich mal drei Fragen aus drei verschiedenen Blickpunkten.
Ein Schuldner hat in seiner Wohnung (weil es gerade zur EM passt) einen großen Flachbildschirm den er sich von einem Bekannten geliehen hat. Wen nun der Gerichtsvollzieher kommt, kann dieser dann wirklich das Eigentum eines anderen pfänden, nur weil der Fernseher sich in der Wohnung des Schuldners befindet?
Wenn jemand seinem Bekannten z.B. einen Fernseher leiht (könnte auch Kamera, Schmuck, usw. sein) hat er dann eine Möglichkeit (welche) sich davor zu schützen das sein Eigentum gepfändet wird, nur weil dieser Bekannte Schulden hat die er nicht bezahlen kann?
Im Allgemeinen wird ja bei Ratenzahlungen (z.B. bei Versandhäusern) immer darauf hingewiesen das die Ware bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum des Versandhauses bleibt. Wenn nun ein Schuldner etwas auf Raten kauft (z.B. Stereoanlage) und diese Raten auch zahlt (aber noch nicht alle Raten bezahlt sind), kann dann ein Gerichtsvollzieher diese Stereoanlage pfänden weil der Schuldner andere Schulden (nicht bei dem Versandhaus) nicht bezahlen kann? Wenn die Stereoanlage gepfändet würde, was wäre nun mit dem Eigentum des Versandhauses wenn der Schuldner dann auch die restlichen Raten für die Stereoanlage nicht mehr zahlen kann?
Mich würde mal interessieren (wenn das mit dem Gewahrsam wirklich stimmt) wieso der Gerichtsvollzieher das Eigentum vollkommen Unbeteiligter pfänden kann, nur weil diese nicht wissen dass sie ihr Eigentum leihweise einem überschuldeten überlassen?
Gruß Amilo