angenommen eine Einfahrt führt zu 2 Häusern. Der Vordere Teil der Einfahrt würde zu Haus 1 und der Hintere zu Haus 2 gehören. Dann wären da noch Gitterroste im Boden (Lichtschächte) im vorderen Teil (im hinteren sind keine).
Die Reperaturkosten der Gitter würden also zu Lasten des vorderen Besitzers gehen.
Angenommen die Gitter gehen oft kaputt (wegen der Befahrung mit Fahrzeugen), weil das Ganze irgendwie eine Fehlplanung war, aber es halt mal so ist und wäre nicht leicht zu ändern. Da aber beide Parteien dauernd durch den vorderen Teil fahren (natürlich auch durch den Hinteren, aber das ist ja egal, weil hier nix kaputt geht) hat die vordere Partei extrem hohe Kosten im dauernden Austausch der Gitter.
Was meint ihr dazu:
ist das halt so (Pech für den Vorderen)?
was könnte man machen?
Kann rechtlich der Vordere ein Schild hinmachen, dass wenigstens keine Fahrzeuge über 2t durchfahren und die Gitter so wenigstens 1 Jahr halten?
(wir gehen davon aus, dass im Vertrag der 2 Parteien das Ganze halt überhaupt nicht geregelt ist, außer eben das gesetzliche Wegerecht beider Parteien und der Hintere natürlich keine Lust auf eine freundliche Lösung hat.)
Aus meiner Sicht müssen die Unterhaltungskosten je zur Hälfte von beiden Hausbesitzern getragen werden.
Das die Schachtabdeckungen nur ein Jahr befahrbar sind, ist ein Witz. Jeder Schlosser kann die so anfertigen, das auch ein klein LKW mit 3,5 tonnen problemlos darüber fahren.
Aus meiner Sicht müssen die Unterhaltungskosten je zur Hälfte
von beiden Hausbesitzern getragen werden.
wieso? mir fehlt die Begründung - ist wie gesagt klar aufgeteilt in 2 Grundstücke mit Wegerecht. Ich muss ja auf meinem Grundstück auch alles selber reparieren - ist ja meins! Hier würde mir eine Erklärung echt helfen - ich würd das nämlich auch so sehen, dass das Beide trifft!
Das die Schachtabdeckungen nur ein Jahr befahrbar sind, ist
ein Witz. Jeder Schlosser kann die so anfertigen, das auch ein
klein LKW mit 3,5 tonnen problemlos darüber fahren.
Bitte hier, wie gesagt, nicht dran aufhalten - das Ganze nehmen wir einfach als eine grundsätzliche Fehlkonstruktion hin - Außerdem, wer würde denn die Kosten für eine Verbesserung der Gitter tragen? Beide?
Hallo,
wer einen Schaden verursacht, muss für die Beseitigung aufkommen. Da hier zwei gemeinsam den Schaden verursacht haben, zahlt jeder die Hälfte.
Nun ist es in diesem Fall aber so, dass die Sache nicht für den Zweck geeignet ist. Man könnte deshalb zu dem Schluss kommen, dass die Beseitigung nicht fachgerecht durchgeführt wurde und deshalb beim zweiten Mal derjenige den kompletten Schaden zahlt, der wieder besseres Wissen den Fehler nicht wirklich korrigiert hat.
Gruß
loderunner (ianal)
Wie du unten schreibst, gibt es also ein eingetragenes Wegerecht.
Angenommen die Gitter gehen oft kaputt (wegen der Befahrung
mit Fahrzeugen), weil das Ganze irgendwie eine Fehlplanung
war, aber es halt mal so ist und wäre nicht leicht zu ändern.
Klar ist das zu ändern! Man muß eben nur Gitter kaufen, die für die Belastung zugelassen sind. So was gibt es bis hin zur Belastung von 40t-Lkw. Solche Gitter sind natürlich teurer, aber dafür man kauft sie nur einmal.
Da kommen wir zur zulässigen Belastung.
Mit welchen Fahrzeugen befährt der Nachbar denn die Zufahrt und somit die Gitter? Ist die Zufahrt für diese Nutzung zugelassen?
Grundsätzlich wird eine Zufahrt für Pkws ausgelegt, es sei denn man erschließt z.B Gewerbegrundstücke o.ä.
d.h. der Eigentümer/Bauherr der Zufahrt begeht Pfusch am Bau, wenn er ein Gitter verwendet, daß für die vorgesehene Belastung nicht ausgelegt ist. Dann muß er natürlich auch die Folgen tragen.
Was meint ihr dazu:
ist das halt so (Pech für den Vorderen)?
vielleicht - je nach den Randbedingungen
was könnte man machen?
feststellen, ob es vertragliche Regelungen gibt
feststellen für welche Belastung die Zufahrt ausgelegt ist
feststellen, wer die zu schwachen Gitter eingebaut hat und ob er aufgrund der Umstände stärkere hätte einbauen müssen.
Kann rechtlich der Vordere ein Schild hinmachen,
Ist es eine private Zufahrt darf der Eigentümer so ein Schild auf seinem Grundstück anbringen, wenn es nicht einem Wegerechtsvertrag und der vorgesehenen Nutzung wiederspricht.
Nicht rechtlich, sondern praktisch gesehen sollten 1x Gitter der richtigen Belastungsklasse gekauft werden und schon ist das Thema für alle Zeiten vom Tisch.
Kann ein Händler so die Gerwährleistung umgehen?
Servus,
ein Kunde geht zum Hänlder und möchte ein Produkt kaufen. Der Händler bietet ihn ein ähnliches Gerät an und sagt dazu, dass er es zum halben Preis bekommt, da die Herstellerfirma insolvent ist. Aber er bekomme darau keine Gewährleistung. Denn das gerät verkaufen sie quasi an Bastler.
Ist es so möglich die Gewährleistung zu umgehen, indem der Händler etwas verkauft mit den Passus das es ein Gerät für Bastler sei?
Ich sag`s mal so: Keiner der beiden Hausbesitzer kommt zu seinem Haus ohne über das gemeinsame Grundstück, in diesem Fall Geh-/Fahrweg zu gehen /zu fahren.
Ergo sollten beide zu gleichen Teilen für den Unterhalt, also auch für die Kosten der neuen Gitter aufkommen.
Nehmen wir mal an, der Belag der Zufahrt ist im Bereich des ersten Hauses so beschädigt, das die Zufahrt zum zweiten Haus nicht mehr möglich ist. Wer bezahlt dann die Sanierung?
Eine Lösung über Rechtsanwalt und Gericht ist die mit Sicherheit teuerste Lösung.
Alle Benutzer dieses Weges sind für einen ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich und sollten sich abstimmen, wenn Reparaturen anfallen.
Die hintere Partei möchte ja nicht erst durch ein Loch fahren müssen, wenn er nach Hause kommt und evtl. müssen ja auch mal größere Versorgungsfahrzeuge zur hinteren Partei fahren. Ein Gespräch ist hier hilfreich, bevor es gerichtlich geklärt werden muss. Im übrigen gibt es Gitter, die auch für schwerlastige Fahrzeuge ausgelegt sind. Die freundliche Lösung ist besser!
Gruß von Rita
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Alle Benutzer dieses Weges sind für einen ordnungsgemäßen
Zustand verantwortlich …
Das stimmt rechtlich nicht.
Jedes (Strassen-/Wege-) Grundstück hat einen Eigentümer, der dafür verantwortlich ist. Wobei Eigentümer nicht zwangsläufig eine Einzelperson sein muß.
Davon gibt es zwei Ausnahmen.
a) Es gibt einen Vertrag, der anderes bestimmt.
b) Jemand fremdes verursacht einen Schaden, für den dieser jemand dann eben auch aufzukommen hat.
Danke! + neue Frage zum Thema
Danke an alle Antworten!
ist halt wie bei rechtlichen Dingen immer etwas uneindeutig
noch 2 kleine Fragen im Anhang:
-Wenn die Gitter gerichtet würden, könnte das irgendwie in Verbindung mit einem Vertrag für diesen Weg geschehen. Weil wie gesagt: die momentane Situation geht davon aus, dass es keinerlei Vertrag gibt.
Die Partei 2 könnte doch auf eine Unterschrift verzichten, dann würde der Streit in 20 Jahren wieder von vorne anfangen, wenn auch die neuen Gitter dann kaputt gehen.
-Wenn ein Unfall passieren würde (Auto bricht durch Gitter…oder so). Wer ist dann haftbar - das wäre ja wohl die Partei, zu der die Gitter gehören. (Ist so ein Unfall nicht bewusst provoziert, weil ja beide Parteien von den defekten Gittern wissen?)
Partei mit den Gittern braucht ja auch 4 Wochen Zeit für ein Angebot und den Handwerker, der das einbaut - während der Zeit kann aber ein solcher Unfall passieren…???
Hallo Werner,
Also folgende Überlegung: Die Partei, die hinten wohnt, benutzt den gesamten Weg um nach Hause zu kommen, also auch den vorderen. Auch ohne Vertag, sind beide Benutzer für „alles“ verantwortlich und zuständig. Das gilt sogar für Schneebeseitigung. Wenn der Postbote der hinteren Partei einen Brief bringen will und er würde im vorderen Bereich stürzen, weil dort noch der Schnee liegt, dann kann er durchaus von der hinteren Partei Schadenersatz verlangen. Das gleiche gilt, wenn ein Auto Schaden nimmt.
Es geht nichts über ein nettes Nachbarschaftsverhältnis! REDEN hilft!
Gruß Rita
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