Einfahrt gemeinsam genutzt-wer zahlt Beschädigung
Von: , Frage gestellt am Do, 26. Jun 2008
Hallo an Alle!
angenommen eine Einfahrt führt zu 2 Häusern. Der Vordere Teil der Einfahrt würde zu Haus 1 und der Hintere zu Haus 2 gehören. Dann wären da noch Gitterroste im Boden (Lichtschächte) im vorderen Teil (im hinteren sind keine).
Die Reperaturkosten der Gitter würden also zu Lasten des vorderen Besitzers gehen.
Angenommen die Gitter gehen oft kaputt (wegen der Befahrung mit Fahrzeugen), weil das Ganze irgendwie eine Fehlplanung war, aber es halt mal so ist und wäre nicht leicht zu ändern. Da aber beide Parteien dauernd durch den vorderen Teil fahren (natürlich auch durch den Hinteren, aber das ist ja egal, weil hier nix kaputt geht) hat die vordere Partei extrem hohe Kosten im dauernden Austausch der Gitter.
Was meint ihr dazu:
- ist das halt so (Pech für den Vorderen)?
- was könnte man machen?
- Kann rechtlich der Vordere ein Schild hinmachen, dass wenigstens keine Fahrzeuge über 2t durchfahren und die Gitter so wenigstens 1 Jahr halten?
(wir gehen davon aus, dass im Vertrag der 2 Parteien das Ganze halt überhaupt nicht geregelt ist, außer eben das gesetzliche Wegerecht beider Parteien und der Hintere natürlich keine Lust auf eine freundliche Lösung hat.)
Vielen Dank für Tipps und Hilfe!
MfG
Werner
