guten tag,
moechte wissen, nach welchen bestimmungen in bgb/hgb/… sich
kreditvertraege zwischen gewerblichen (beide einzelpersonen)
richten, und ob es bei der
hypothek sondervorschriften gibt, wenn das grundstueck
gewerblich genutzt wird(gehoert einem vermieter)
mfg
Es ist dem Gesetzgeber egal, für was Grundschulden oder Hypotheken eingetragen werden. Privat oder gewerblich ist also ohne große Bedeutung. Alle notwendigen Bestimmungen sind im BGB zu finden. Die Bestimmungen beginnen bei § 1113 BGB und sind sogar einigermaßen auch für Laien verständlich. Wenn es aber schwierig wird, immer zum Anwalt bzw. Notar!