Angenommen, ein minderjähriges Familienmitglied nutzt eine Email-Adresse eines anderen Familienmitgliedes, um einen kostenpflichtigen Download zu tätigen, später kommt eine Rechnung über ein Abo über 2 Jahre. Ein Widerspruch wird aber nicht anerkannt, weil die Widerspruchsfrist von 14 Tagen schon vergangen ist. Muss der Besitzer der Email-Adresse dann zahlen ?
Danke für nützliche Hinweise !
Moin, Friedemann,
was da geschildert wird, ist juristisch wohl kein Missbrauch einer E-Mail-Adresse, sondern eher eine Verletzung der Aufsichtspflicht.
Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, bleibt nur noch die Möglichkeit, sich an eine Verbraucherzentrale zu wenden und prüfen zu lassen, ob der Abschluss überhaupt wirksam ist. Dazu sollten im Archiv etliche Antworten schlummern.
Gruß Ralf
Hallo Friedemann,
in diesem Fall hätte das andere Familienmitglied im Vorfeld dafür Sorge tragen müssen, dass das minderjährige Familienmitglied (oder auch andere Personen) keinen Zugang zum E-Mail-Konto hat. Stichwort wäre z.B. Passwortgeschützt.
Gruß
Samira
Stichwort wäre z.B. Passwortgeschützt
Hätte das Kind aber zB das Passwort geknackt, dann wäre das keine Verletzung der Aufsichtspflicht.
Klingt nach Abo-Abzocke
Angenommen, ein minderjähriges Familienmitglied nutzt eine
Email-Adresse eines anderen Familienmitgliedes, um einen
kostenpflichtigen Download zu tätigen, später kommt eine
Rechnung über ein Abo über 2 Jahre. Ein Widerspruch wird aber
nicht anerkannt, weil die Widerspruchsfrist von 14 Tagen schon
vergangen ist. Muss der Besitzer der Email-Adresse dann zahlen
?
Es gibt Firmen, die auf diese Weise Privatleute abzocken. Ich würde den Namen der klagenden Firma mal durch Google jagen. Alternativ die besagte Webseite. Denn bei „Abo 2 Jahre“ in Kombination mit „Webseite“ leuchten bei mir alle Alarmleuchten.
Alternativ einfach eine Nachricht an mich schicken mit entweder dem Namen der Firma oder dem Namen der Webseite (mehr benötige ich da nicht). Es gibt eine handvoll Firmen, die damit Geld verdienen - die sind bekannt. Wenn das ganze wasserdicht ist, es sich also um einen seriösen Dienst handelt - nun, dann bin ich sicher nicht qualifiziert, das zu beantworten.
in diesem Fall hätte das andere Familienmitglied im Vorfeld
dafür Sorge tragen müssen, dass das minderjährige
Familienmitglied (oder auch andere Personen) keinen Zugang zum
E-Mail-Konto hat. Stichwort wäre z.B. Passwortgeschützt.
Ich kann mich bei jedem Dienst mit jeder Mailadresse anmelden. Solange der Dienst kein Double-opt-in für die Mailadresse benutzt, wird der Besitzer der Adresse es niemals merken. Was sollte mich daran hindern, ihre Mailadresse einzutragen, wenn ich mich irgendwo anmelde?
Double-Opt-In: