Hallo,
ist es richtig, daß o. g. §§ nur bei gewillkürter Erbfolge eintreten?
Danke
Gruß
Tina
Hallo,
ist es richtig, daß o. g. §§ nur bei gewillkürter Erbfolge eintreten?
Danke
Gruß
Tina
Hallo,
ist es richtig, daß o. g. §§ nur bei gewillkürter Erbfolge
eintreten?
Nein, im § 2050 steht doch ausdrücklich drin, dass er für gesetzliche Erben gilt, und § 2052 sorgt dafür, dass auch bei gewillkürten Erben der § 2050 zur Anwendung kommt, wenn das Testament nur die gesetzliche Erbfolge bestätigt.
Gruß vom Wiz
Hallo,
danke erstmal, wir wollten einen Pflichtteilsverzicht machen, aber zwei Verträge, in denen meine Schwägerin zum Ausgleich verpflichtet wurde, herausnehmen lassen um dem Verzichtenden die Möglichkeit zu lassen, sich seinen Anteil hier noch holen zu können. Vom Notariat wurde uns mitgeteilt, daß das nur bei gewillkürter Erbfolge der Fall ist, von unserem Rechtsanwalt wurde uns mitgeteilt, daß die Voraussetzungen auch im Erbfall gegeben sind. Also lag das Notariat falsch!
Nochmal danke!
Gruß
Tina
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