Fehler auf einer Website - Anbieter verpflichtet?

Hallo,

wenn jemand auf einer Website ein Angebot eines Artikels sieht

z.B. es wird ein Handy für 1 Euro angeboten, wenn ein Kunde seinen bestehenden Handyvertrag um 2 Jahre verlängert.

Der Kunde nimmt dieses Angebot an und verlängert den Vertrag.
Nun ruft der Anbieter an und berichtet, dass das Angebot ein Fehler sei und das Handy für die verlängerten 24 Monate 5 Euro monatlich kostet.
Fragt, ob der Kunde dieses möchte.
Der Anbieter macht den Vorschlag anstatt 24 Monate nur 12 Monate die 5 Euro zu zahlen.
Sprich 60 Euro anstatt 120 Euro.

Kann der Kunde auf das Angebot auf der Website bestehen?
Kann der Kunde sein Recht ggf. durch §§ deutlich machen?
Oder ist er gezwungen eins der Angebote anzunehmen oder die Vertragsverlängerung zu stornieren?

Hi,

der Kunde ist weder im Recht noch kann er auf das „Angebot“ auf der Webseite bestehen, da solche „Angebote“ eben nicht solche sind, sondern im rechtlichen Sinne „Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes“ (gleiches gilt auch für „Angebote“ z.B. im Supermarkt).

Mit anderen Worten: durch seine Bestellung gibt der Kunde ein Angebot an den Verkäufer ab, das Produkt zu diesem Preis zu kaufen.
Der Verkäufer kann dies akzeptieren (durch Auftragsbestätigung oder Lieferung) oder dieses Angebot ablehnen und ein Gegenangebot abgeben (hier: 12 Monate à 5 Euro) - und nun steht es dem Kunden frei, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

Heißt also: der Kunde braucht nicht zu widerrufen, da bisher noch kein Vertrag zustande gekommen ist (Antrag-Annahme-Prinzip), er braucht blos das Angebot des Verkäufers abzulehnen. Natürlich ist er nicht gezwungen, das Gegenangebot des Verkäufers anzunehmen.

Ich weiß, das ganze ist nicht besonders kundenfreundlich, aber so funktionieren Vertragsabschlüsse auf dem Gebiet nun mal.

Gruß
Christian

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