Verbot der Ex betr. Umgangsrecht erlaubt?

Hallo,

folgender fiktiver Fall liegt vor. Lest ihn euch bitte komplett durch. Es hat lange gedauert, diesen zu konstruieren! :wink: Nach einem verbalen Zwischenfall am letzten Besuchstag des Mannes beim gemeinsamen Sohn, hat die Frau das Jugendamt eingeschaltet bzw. sich dort verbal nach ihren Rechten erkundigt.

Daraufhin hat der Mann folgenden Brief an das Jugendamt geschickt. Dieser ist natürlich in der Ich-Form geschrieben. Namen werden keine erwähnt.

"Guten Tag,

meine ehemalige Partnerin, Frau …, hat mir eine SMS geschickt, in der folgendes steht:

„Ich war heute bei Jugendamt,bei Hr. …Und er hat mir gesagt,das ich darf dir verbitten kind zu sehen,wenn du gefährlich bist.Und du bist gefährlich,du hast mir gedroht.Deshalb es gibt keine Treffen mehr.Wegen Kredit habe ich geregelt.Du wirst jeder monat Geld auf deine Konto kriegen,am Ende Monat.“

Daraufhin habe ich wie folgt geantwortet:

„I hoff,du hast meine Sms vom Sa gelesen?!Für unseren Sohn!“

Antwort darauf von ihr:

„Ich habe nichts gekriegt.“

Meine Antwort:

"Verstehe!Solltest du aber!Hab sie gespeichert.Na ja,irgendwann werden wir beide uns den Fragen unseres Sohnes stellen müssen u ihm unsere Entscheidungen erklären müssen.I werde nicht um ihn kämpfen.Nicht weil i ihn nicht liebe u nicht sehen möchte,sondern i NICHTS auf seine Kosten u süßen kleinen Rücken mit dir austragen möchte. "

Meine SMSs vom Samstag lauten wie folgt:

„Tut mir Leid,dass das so zwischen uns gelaufen ist u läuft.I will nit unsere Probleme auf dem Rücken unseres Sohnes austragen.I will nur Gerechtigkeit.I vermisse meinen Sohn-täglich,stündlich.Für ALLE Beteiligten wäre es besser,wenn du mir erlauben würdest,ihn öfter sehen zu dürfen.Besonders für unser Kind!I denke ständig an ihn.Bin kaum in der Lage klar zu denken,zu arbeiten,…Selbst Unbeteiligte merken,dass mit mir was nicht stimmt.Du kennst mich!Alles was i in einer solchen Stresssituation sage,bereue i schon während ichs ausspreche.I weiß,dass i vieles in der Beziehung falsch gemacht habe o hätte besser machen können.Aber hast du dich jemals in meine berufliche Situation versetzt?I bin nicht wie dein Vater,der auch nach 12 Stunden Arbeit noch alles für seine Familie tut,weil tun kann.I hätte das auch in dieser Art getan u tun wollen,wenn i dazu physisch u psychisch in der Lage gewesen wäre.Meine Arbeit ist eben doch was anderes,als"nur"Personen zu befördern!I wäre gern anders gewesen.I wollte,aber konnte nicht.Meine Handgreiflichkeiten dir u deiner Tochter gegenüber sind unverzeihlich u keiner wird sie vergessen.Sie waren falsch,einfach dumm u tun mir Leid.Bezüglich Umgangsrecht:es gibt die Möglichkeiten,dass wir uns zukünftig an einem neutralen Ort in Anwesenheit anderer treffen,sodass wir von deiner Wohnung weg sind.Außerdem besteht die Möglichkeit der Art einer"Paartherapie"in der wir zusammen lernen nach der Trennung miteinander klarzukommen,gerade und insbesondere in Bezug auf unseren Sohn!Unser Sohn soll ohne Stress aufwachsen u sehen,dass sich Mama u Papa zumindest verstehen,wenn auch nicht mehr zusammen sind.Im August werde i in einer psychosomatischen Klinik unsere Trennung u besonders die von meinem Sohn verarbeiten.Dies ist keinesfalls ein Weglaufen!Sondern i stelle mi bewusst diesen"Auseinandersetzungen“,diesen Vorfällen,meinen Fehlern.I möchte,dass unser Sohn mi liebt,mi Papa nennt.Nicht mehr,aber auch nicht weniger!"

Diese habe ich meiner ehemaligen Partnerin heute erneut geschickt. Aber „Lass mich bitte in Ruhe.Mein Handy kriegt das nicht.Es kommt nur Fehler.“ war ihre heutige Antwort darauf. Inzwischen habe ich der Tochter von ihr diesen Text per E-Mail zukommen lassen.

Sämtliche SMSs habe ich gespeichert!

Nun gut, aus meinen SMSs vom Samstag können Sie einige Informationen entnehmen.

Zu dem heutigen Gespräch von meiner Ex mit Herrn …möchte ich lediglich mitteilen, dass ich weder ihr noch den Kinder in irgendeiner Weise körperliche Gewalt angedroht habe. Meine Drohung bezieht sich lediglich darauf, dass ich ihr gesagt habe, dass ich mich mit einem Besuchsrecht alle zwei Wochen Samstag für nur zwei oder drei Stunden nicht zufriedengeben kann und will und deswegen meinen Anwalt einschalten werde. Ich habe ihr das bereits mehrmals gesagt und ihr vorgeschlagen, dass ich ihn öfter sehen möchte und auch kann. Das wäre für alle Beteiligten nur von Vorteil. Sie hat mehr Zeit, irgendwelche Dinge zu erledigen, ich sehe meinen Sohn und mein Sohn sieht seinen Papa. Doch für sie ist das „eine zu große Umstellung“, wenn ich mehrmals in der Woche zu ihr komme, um meinen Sohn zu sehen. Dann hat sie mir am Samstag versucht zu verbieten, wenn meine Eltern und ich meinen Sohn besuchen, über andere (private) Dinge zu sprechen. Wir hielten uns zwar in ihren vier Wänden auf dem Geburtstag meines Sohnes auf, aber hat sie das Recht uns zu verbieten miteinander zu kommunizieren oder darf sie uns vorschreiben, über was wir uns zu unterhalten haben? Nicht nur ich denke, dass sie das tut, um sich an mir zu rächen, weil sie es nach wie vor nicht verarbeitet hat, dass ich Schluss mit ihr gemacht habe. Ich habe sie verlassen (und das hat seinen Gründe, auf die ich aber nicht näher eingehen werde!), nicht aber meinen Sohn. Ihn liebe ich über alles und vermisse ihn die ganze Zeit. Die Frau sitzt in einer solchen Angelegenheit natürlich am längeren Hebel. Da hat der Mann wenige Chancen. Und diese wenigen Chancen möchte ich zurzeit nicht nutzen. Ich möchte NICHTS anwaltlich über das Jugendamt oder das Familiengericht regeln lassen (s. auch weiter oben!). Wobei mein Fachanwalt für Familienrecht und andere Personen aus meinem näheren Umfeld i. V. m. dem folgenden (Die ersten drei Lebensjahre eines Kindes sind die wichtigsten für die spätere Entwicklung. Und ich habe mich über die gängigen Umgangsrechtsregelungen vom Jugendamt oder vom Familiengericht informiert. Genau aus diesem Grund wird dem Vater meist ein häufigeres Besuchsrecht eingeräumt.) zu weiteren Vorgehen geraten hat. Ich habe es gütlich versucht, aber dabei lasse ich es auch momentan bewenden. Nicht, dass Sie denken, dass ich meinen Sohn nicht mehr sehen möchte! Nichts sehnlicher als das! Aus den anderen Zeilen dieses Briefes können Sie genau das Gegenteil entnehmen. Wenn sie unseren Sohn seinen Papa vorenthalten möchte, dann ist das ihre Entscheidung, für welche sie sich irgendwann vor unserem Sohn verantworten muss. Darüber hinaus habe ich Fälle recherchiert, die ähnlich gelagert sind, wie der unsere. In diesen Fällen haben die Kinder z. B. in einem Alter von zwölf Jahren gesagt, dass sie zu ihrem Papa wollen – für immer!

Ich werde mich voraussichtlich ab dem 04.08.2008 für mehrere Wochen in stationärer Behandlung in einer psychosomatischen Klinik wegen dieser Angelegenheit befinden. Dieser Aufenthalt wird zurzeit von mir und meinem Arzt ins Rollen gebracht.
Mein Herz schmerzt, ich schlafe wenig und schlecht, meine Arme, Hände, Finger und Beine kribbeln. Ich kann mich kaum auf die Arbeit konzentrieren. Ich weine häufig. Während der Arbeit, wenn ich alleine bin (zuletzt am vergangenen Samstag in Gegenwart meiner Vermieter nach dem kurzen Besuch bei meinem Sohn). Ich bin nervlich fast überfordert. Die physische und psychische belastende Arbeit als Kurierfahrer und dann noch die privaten Gedanken, die ich ständig mit mir rumschleppe. Während dieses Aufenthalts werde ich natürlich nicht nur über das Getrenntsein von meinem Sohn und das damit verbundene Vermissen sprechen und mich diesbezüglich therapieren lassen, sondern ich werde auch Dinge ansprechen, bei denen ich nicht so gut bei wegkommen werde. Über Fehler, die ich während der Beziehung gemacht habe. Über Dinge, die ich hätte besser oder anders oder gar nicht machen sollen!

Schließlich möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich es einfach sehr ungerecht finde, dass meine Ex mir zukünftige Treffen mit meinem Sohn untersagen darf, ohne, dass ich von Ihrer Seite einen entsprechenden Bescheid erhalten habe, nur weil Sie ihnen etwas davon erzählt hat, dass ich angeglich gefährlich wäre und ihr gedroht hätte. Hat Sie Beweise? Haben Sie sich evtl. Beweise „zeigen“ lassen? Meine ausführliche Stellungnahme dazu haben Sie jetzt hier gelesen. Ich möchte, ja ich verlange von Ihnen, dass Sie mich vorladen und persönlich zu irgendwelchen angeblichen Vorfällen befragen und dass Sie dann von sich aus, das Umgangsrecht so regeln, wie es das Kind verdient hat. Man sollte sich immer, Sie sollen sich auch die Gegenseite, nämlich meine Seite, anhören!

Ich habe und werde sämtlichen Schriftverkehr (E-Mails, Briefe, SMSs, …) aufbewahren, für den Fall, dass ich doch bezüglich des Umgangsrecht rechtliche Schritte einleiten werde. Ich stehe gerade erst ganz am Anfang einer Tragödie bezüglich der Trennung von meinem Sohn. Je länger ich ihn nicht sehen werde, desto mehr werde ich ihn vermissen und immer weniger damit klarkommen können, ihn nicht zu sehen, nicht sehen zu dürfen.

Erledigen Sie bitte Ihren Job nach bestem Wissen und Gewissen und entscheiden Sie nach abwägen ALLER relevanten Punkte, wie das zukünftige Umgangsrecht von mir zu meinem Sohn aussehen soll und wird. Denken Sie dabei an das Kind, an meinen Sohn!

Was Sie vielleicht auch wissen sollen und was evtl. nicht irrelevant ist, ich habe meiner Ex gesagt und angeboten, dass Sie von mir den monatlichen Unterschiedsbetrag vom Unterhaltsvorschuss zur normalen Unterhaltshöhe bekommen kann, wenn ich mir das monatlich finanziell zumuten kann. Leider ist dies nicht der Fall. Sie kennen meine finanziellen Verhältnisse und ca. 75 € Mehrausgaben, wenn auch für meinen Sohn, kann ich mir leider definitiv nicht leisten. Sie sehen, meine Bereitschaft, etwas Gutes für meinen Sohn und auch für die ehemalige Partnerin, zu tun, ist vorhanden. Nicht nur finanziell, sondern eben auch und was noch viel wichtiger ist, im persönlichen Bereich zu meinem Sohn! Die finanzielle Unterstützung scheitert allerdings nicht am Wollen, sondern an den vorhandenen Möglichkeiten. Der persönliche Bereich wurde von meiner ehemaligen Lebenspartnerin, ohne Ihre schriftliche Nachricht, Empfehlung, … zum Scheitern verurteilt. Vielen Dank.

Anbei erhalten sie mehr oder weniger als Beweis dafür, wie wichtig mir das alles ist, ein Fragebogen, den ich ausgefüllt habe und an mehrere Kliniken zur Aufnahmeprüfung verschickt habe.

Freundliche Grüße"

Ich möchte gerne wissen, welche Rechte, Möglichkeiten der Vater hat, um seinen Sohn regelmäßig und wenns geht mehr als nur alle zwei Wochen für zwei oder drei Stunden sehen zu dürfen? Und darf die ehemalige Partnerin von sich aus, ohne das der Mann einen Bescheid o. Ä. vom Jugendamt oder Familiengericht erhalten hat, diesem den Umgang mit dem Kind verbieten?

Bitte um eure hilfreichen Antworten.

Vielen lieben Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hallo,

ich denke nicht, dass sich jemand Dein Buch durchlesen wird.

Ich denke aber, wenn Du die Umstände auf das Wesentlicher herunter brechen würdest, kann Dir auch jemand Deine Fragen beantworten.

Hier sind numal Experten, die während Ihrer Freizeit anderen Menschen helfen, bezahlt wird hier niemand.

nicht böse gemeint.

grüße
jasmin

Hi Marcel,

Jasmin hat Recht.

Aber versucht doch einfach mal ein GEMEINSAMES Gespräch mit dem Jugendamt.

Gruß
Didi

Hallo Marcel,

diesem fiktiven Vater würde ich generell einen Tipp geben: Fasse Dich kurz (so stand es früher an den Telefonzellen).

Sollte dieser Vater später schriftlich mit Anwälten, Gerichten und Jugendämter zu tun haben, reicht es, wenn er sich SACHLICH ohne jede Abschweifung auf den Punkt um den es geht konzentriert.

Vorwürfe was einmal im Jahre X gewesen ist (Beispiel: er hat das Kind eine Stunde zu spät ins Bett gebracht) nicht ausschweifend beantworten, was die Ex als „Gegenleistung“ getan hat. Sondern kurz: Der Vorwurf stimmt nicht, auf Wunsch des Gerichtes kann das gerne näher erläutert (oder bewiesen) werden.

Richter, Anwälte und Jugendämter werden es diesem Vater danken. Stell Dir einfach mal vor, Du wärst Richter/Anwalt/Jugendamtsmitarbeiter. Du hast aktuell etwa 30 Fälle bei denen um das Umgangsrecht gestritten wird.

Willst Du 30 mal am Tag ähnliche lange Schriftsätze lesen? Spätestens nach etwa einer Seite brichst Du ab zu lesen. Was Herr Meier schreibt hat nämlich in ähnlicher Form schon Herr Schmitt geschrieben und Herr Hansen wird genauso vorgehen.

Kurz und bündig und alle haben diesen Vater in Erinnerung als sachlichen und vernünftigen Menschen, der nicht schon beim ersten nicht gemachten Bäuerchen des Kindes anfängt.

Der fiktive Vater kann jetzt schon mal üben. Es ist nicht sicher (vermutlich sogar mehr als unwahrscheinich) dass der Jugendamtsmitarbeiter wirklich gesagt hat und zwar ohne dass er den Vater vorher gesehen hat, dass die Mutter den Umgang aussetzen kann.

Also soll der fiktive Vater keinen Roman an den Jugendamtsmitarbeiter schicken, in dem er mehr zugibt als ihm bis dahin bewiesen werden kann. Er schreibt lediglich:

" Sehr geehrter Herr J,
die Mutter meines Kindes K teilt mir mit, dass Sie ihr geraten haben, dass der Umgang meines Kindes mit mir nicht fortgeführt wird. Bitte teilen Sie mir mit, weshalb Sie der Mutter unseres Kindes diesen Rat gegeben haben.
Mein Kind K hat das Recht Umgang mit dem Vater zu haben. Bitte helfen Sie unserem Kind, dass der Umgang nicht abbricht. Mit freundlichen Grüßen Ihr Herr Fiktiv

Falls der fiktive Vater den unten stehenden Brief wirklich an das Jugendamt abgeschickt hat, hat er mehr als einen Fehler gemacht und Sachen ohne Not zugegeben, die ihm später negativ ausgelegt werden (können - eher aber sicher werden).

Der fiktive Vater sollte sich an die nächste Vätergruppe (z. B. Väteraufbruch für Kinder) wenden und dort um Rat und Hilfe bitten. Es wird ihn unter Umständen jemand zum Termin beim Jugendamt begleiten, der dann versucht zu vermeiden, dass ähnliche Fehler wie im Brief gemacht werden.

Gruß
Ingrid
die leider auch recht lang antworten musste :smile:

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