Muss Anwalt über höhere Kosten aufklären?

Hallo

angenommen A geht vor Gericht und schließt einen Vergleich.
A ist ja Laie und kennt sich nicht aus, deswegen auch RA.
A kennt den Gegenstandswert der Klage.

Die Kostenfestsetzung erfolgt in Abwesenheit aller Personen.

Durch diesen Vergleich kommt ein höherer Betrag zustande, von dem a) nun noch Protokollierungskosten und Einigungsgebühr vom Anwalt verlangt wird.

A muss nun nochmals einen etwas höheren Betrag als schon gezahlt, an den Anwalt überweisen.

Frage: wie sieht es mit der Aufklärungspflicht über die Kosten aus.
A ist der Meinung, der Anwalt hätte A bei der Verhandlung darüber aufklären müssen, dass nun A höhere Kosten hat.
Hätte A das zum Zeitpunkt gewusst, hätte er eine andere Lösung (kein Vergleich) vorgezogen.

Bin gespannt auf eure Meinungen.

Danke.

Grüß Dich

In Bezug auf das Kostenrisiko und dessen Höhe besteht grundsätzlich keine Aufklärungspflicht, es sei denn, der Mandant fragt danach oder unterliegt insoweit ersichtlich falschen Vorstellungen. Hat der Rechtsanwalt Anhaltspunkte dafür, dass der Mandant mittellos ist, muss er diesen auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe hinweisen.

Liebe Grüße

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Grüß Dich

In Bezug auf das Kostenrisiko und dessen Höhe besteht
grundsätzlich keine Aufklärungspflicht, es sei denn, der
Mandant fragt danach oder unterliegt insoweit ersichtlich
falschen Vorstellungen. Hat der Rechtsanwalt Anhaltspunkte
dafür, dass der Mandant mittellos ist, muss er diesen auf die
Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe
hinweisen.

Liebe Grüße

Dich auch *lol*

es geht ganz einfach nur darum, dass der Mandant die Kosten niedrig halten wollte und es deshalb nicht unbedingt darauf ankommen lassen wollte einen Gutachter zu bestellen (für 1000-1500 €), das wusste der Anwalt.
Hätte der Mandant allerdings gewusst, dass sich aus diesem Vergleich die Kosten für ihn um rund 1100 € erhöhen, hätte er doch einen Gutachter nehmen können.
Der Mandant kann nicht wissen, dass aus einem relativ niedrigen Gegenstandswert ein um vielfacher hoher Vergleichswert wird und dadurch die Kosten steigen.

Deswegen meint der Mandant, RA hat gewusst , dass Kosten niedrig bleiben sollten und hätte seinen Mandant daher aufklären müssen, zumal bei einem Gutachter der Mandant besser „abgeschnitten hätte“.

Wenn Mandant und Anwalt schon mehrere Jahre „zusammen arbeiten“ sollte man doch davon ausgehen, dass der Anwalt in jeder Hinsicht die Interessen seines Mandanten vertritt - oder nicht???