Vereinsrecht NRW

Liebe WWWler,

ich habe bitte eine Frage zum Vereinsrecht in NRW: Stimmt es wirklich, dass eingetragene gemeinnützige Vereine (und seien sie auch noch so klein und arm) bei Neuwahl des Vorstandes oder bei Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern dies dem Amtsgericht NOTARIELL beglaubigt mitteilen müssen?

Und wenn ja: Was kostet denn so eine Beglaubigung beim Notar?

Danke und Gruß,

Matt

Hallo Matt,

ich habe bitte eine Frage zum Vereinsrecht in NRW:

ich glaube mal nicht, dass das Vereinsrecht Ländersache ist.

Stimmt es wirklich, dass eingetragene gemeinnützige Vereine (und seien
sie auch noch so klein und arm) bei Neuwahl des Vorstandes
oder bei Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern dies dem
Amtsgericht NOTARIELL beglaubigt mitteilen müssen?

Einträge in das Vereinsregister müssen notariell beurkundet werden. Wenn also mehr als ein Vorstandsmitglied laut Satzung im Register stehen muss, dann bewirkt jede Änderung auch einen so zu beurkundenden Vorgang.

Und wenn ja: Was kostet denn so eine Beglaubigung beim Notar?

Wir zahlen so um die 50 Euro jedesmal, aber der Notar ist ein Gründungsmitglied. Dazu kommen noch die Gerichtskosten, die ich gerade nicht mehr so genau weiß.

Gruß, Karin