2-Bett-Zimmer im Hotel bestellt, Doppelbett erhalt

Hallo,

ein Freund von mir hat folgendes Problem:
er hat in einem Hotel per Fax ein 2-Bett-Zimmer bestellt (Stand genau so im Fax), die Bestätigung kam in englischer Sprache (wurde von ihm so verlangt), dort stand „double-room“. Er hat es unterschrieben.
Nun stellte es sich bei der Ankunft heraus, daß es keine getrennten Betten sind (das Zimmer wurde für 2 völlig verschiedene Männer reserviert, die Namen wurden bei der Reservierung angegeben). Er hat dann mit seinem Kollegen sich geweigert, dort zu übernachten und ein Zimmer mit einzelnen Betten verlangt.
Da das Hotel ein solches Zimmer nicht hatte, wurde mit dem Portier vereinbart, daß das Zimmer storniert wird (die Telefonnummer des Chefs wollte der Portier abends nicht herausgeben).
Nun stellte ihm das Hotel eine Rechnung aus (ca. 80% der Kosten).

Was ist davon zu halten?
Mittlerweile kam auch ein Schreiben des Anwalts des Hotelbesitzers.

Alex

Hallo Alex,

um es vorweg zu sagen: Ein Streit lohnt sich nicht, weil Dein Freund dabei den Kürzeren zieht. Wenn ein ruhiges Gespräch in Richtung Teilung des Spaßes zu nichts führt, würde ich bezahlen.

Das Verhalten Deines Freundes ist nämlich in mehrfacher Hinsicht zu beanstanden. Er hat ein 2-Bett-Zimmer bestellt, aber war schriftlich auch mit einem Doppelzimmer ohne genauere Spezifikation einverstanden, denn was ist wohl sonst ein „double-room“. Und er hat das schriftlich Akzeptierte auch bekommen.

Hotels sind sicher einiges gewöhnt und so wird es auch nicht ungewöhnlich sein, daß zwei Männer das Bett teilen. Soviel zu den angegebenen Namen der Herren. Außerdem wird sich ein Hotel, das in seinen Doppelzimmern getrennte Einzelbetten anbietet, jede Menge Beschwerden einhandeln. Da gab’s sogar einen Prozess, weil die zusammengeschobenen Einzelbetten beim Geschlechtsverkehr auseinander rutschten. Der Richter war aber der Meinung, daß es allgemein bekannte Varianten des GV gibt, die trotzdem einen ungetrübten Genuß erlauben und außerdem hätte der Kläger die Beine der Betten ja mit einem Gürtel zusammen binden können.

Na gut, bei Deinem Freund war der Wunsch genau in anderer Richtung. Wenn bestimmte Ausstattungsmerkmale aber besonders wichtig sind, dann sollte man dies auch ausdrücklich vermerken und in der Auftragsbestätigung darauf achten.

Noch zwei Merkwürdigkeiten: Vereinbarungen in unterschiedlichen Sprachen erweisen sich immer wieder als mit Fußangeln behaftet, wenn es um Feinheiten geht. Geht es um ein deutsches Hotel? Wenn jemand in D ein Zimmer bestellt, eine englische Bestätigung verlangt und sich hernach über ein Mißverständnis aufregt, mit Verlaub, dann spinnt er ein wenig.
Wenn zwei Leute ein Doppelzimmer für eine einzige Nacht bestellen, sich also gut genug kennen, um das wechselseitige Gepfurze und Geschnarche zu ertragen sowie Bad und Toilette zu teilen, dann halte ich es für eine einzige Nacht für zumutbar, wenn die beiden ihr müdes Haupt jeder auf eine Seite des Bettes legen.

Also bezahlen, Ruhe geben und demnächst Vereinbarungen in D in deutscher Sprache abfassen. Dann klappt’s auch mit dem 2-Bett-Zimmer mit ausdrücklich getrennten Betten.

Gruß
Wolfgang

Hallo Alex,

um es vorweg zu sagen: Ein Streit lohnt sich nicht, weil Dein
Freund dabei den Kürzeren zieht. Wenn ein ruhiges Gespräch in
Richtung Teilung des Spaßes zu nichts führt, würde ich
bezahlen.

Streitwert: ca. 280 DM, falls das Hotel verliert, werden aber ca. 5 TDM daraus (wg. Anreise zum Gericht etc. - einer der beiden Herren wohnt im Ausland).

Das Verhalten Deines Freundes ist nämlich in mehrfacher
Hinsicht zu beanstanden. Er hat ein 2-Bett-Zimmer bestellt,
aber war schriftlich auch mit einem Doppelzimmer ohne genauere
Spezifikation einverstanden, denn was ist wohl sonst ein
„double-room“.

Unter double room würde ich ein Doppelzimmer verstehen. Also etwas undefiniertes.

Hotels sind sicher einiges gewöhnt und so wird es auch nicht
ungewöhnlich sein, daß zwei Männer das Bett teilen. Soviel zu

Mein Freund behauptet, er habe sich mündlich vergewissert, daß es sich um ein 2-Bett-Zimmer handelt; Hotelinhaber sagt jedoch, daß das nicht möglich sei, da er nur Doppelbetten habe.

Na gut, bei Deinem Freund war der Wunsch genau in anderer
Richtung. Wenn bestimmte Ausstattungsmerkmale aber besonders
wichtig sind, dann sollte man dies auch ausdrücklich vermerken
und in der Auftragsbestätigung darauf achten.

=> wurde vermerkt, heißt ja 2-Bett-Zi
Und was in der Bestätigung steht, naja, das ist nicht ganz klar.

Noch zwei Merkwürdigkeiten: Vereinbarungen in
unterschiedlichen Sprachen erweisen sich immer wieder als mit
Fußangeln behaftet, wenn es um Feinheiten geht. Geht es um ein
deutsches Hotel?

ja

Wenn jemand in D ein Zimmer bestellt, eine
englische Bestätigung verlangt und sich hernach über ein
Mißverständnis aufregt, mit Verlaub, dann spinnt er ein wenig.

Er kommt aus dem Ausland und wollte deshalb aus bestimmten Gründen eine englische Bestätigung haben.

Wenn zwei Leute ein Doppelzimmer für eine einzige Nacht
bestellen,

war für 1 Woche bestellt

sich also gut genug kennen, um das wechselseitige
Gepfurze und Geschnarche zu ertragen sowie Bad und Toilette zu
teilen, dann halte ich es für eine einzige Nacht für zumutbar,
wenn die beiden ihr müdes Haupt jeder auf eine Seite des
Bettes legen.

Wenn man für ein Zimmer knapp 300 DM zahlen muß, und das noch eine ganze Woche lang, überlegt man es sich mehrfach, ob ein 2-B-Zi ausreicht.

Also bezahlen, Ruhe geben und demnächst Vereinbarungen in D in
deutscher Sprache abfassen. Dann klappt’s auch mit dem
2-Bett-Zimmer mit ausdrücklich getrennten Betten.

Bist Du eigentlich RA?.. nur weil Du da alles so sichersagst…

Alex

Hallo Alex,

Streitwert: ca. 280 DM, falls das Hotel verliert, werden aber
ca. 5 TDM daraus (wg. Anreise zum Gericht etc. - einer der
beiden Herren wohnt im Ausland).

Das ist ein fataler Irrtum. Solche fragwürdigen Sachen pflegen günstigstenfalls mit einem Vergleich zu enden. Dann zahlt jeder seine Spesen selbst, einschl. der Kosten des vielleicht bemühten Anwalts und der Gerichtskosten. Schon deshalb rate ich bei diesem Peanuts-Betrag (die Beschäftigung damit liebt jeder Richter innig) dringend: Finger weg und bezahlen! Ist wirklich das Billigste.

Unter double room würde ich ein Doppelzimmer verstehen. Also
etwas undefiniertes.

Genau das ist der Punkt. Dieses nicht genau definierte Etwas hat Dein Freund akzeptiert und beschwert sich hinterher. Da hat er die A****-Karte mit Ehrenlaub gezogen.

Bist Du eigentlich RA?.. nur weil Du da alles so
sichersagst…

Nee, bin kein RA, aber Ingenieur und Kaufmann. Und in dieser Eigenschaft sind Aufträge, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen, die Gefahren mündlicher Abreden und Mißverständnisse sowie die Risiken bei nicht muttersprachlichen Abmachungen mein tägliches Brot. Und im Laufe der Jahrzehnte entwickelt man auch durch bittere Erfahrungen ein recht sicheres Gespühr dafür, wann sich ein Streit lohnt und wann man besser die Segel streicht, weil es außer Anwälten (deren BRAGO kennt keine Gewinner und Verlierer, sondern nur Honorare) keine Gewinner geben wird und man deshalb noch Geld mitzubringen hat.

Gruß
Wolfgang

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Verträge und Fremdsprachen
Hi

er hat in einem Hotel per Fax ein 2-Bett-Zimmer bestellt
(Stand genau so im Fax), die Bestätigung kam in englischer
Sprache (wurde von ihm so verlangt), dort stand „double-room“.
Er hat es unterschrieben.

Ein double ist ein double und kein twin!
Das Wörterbuch sagt zwar:
double room Doppel-, Zweibettzimmer n;
aber auf meinen Reisen war ein double bis jetzt immer ein Doppelzimmer.
Twin: 2-Bett

Das Hotel hat die vereinbarte Leistung offensichtlich erbracht. Es verbleibt die Frage, warum dein Freund unbedingt den Vertrag auf Englisch schließen wollte, wenn er die Sprache und deren Mehrdeutigkeiten nicht voll beherrscht.

Grüße Rossi

um auch von anderen…
… meinung zu hören.
ich stimme dem wolfgang zu!

mit einem vergleich vor gericht ist dir nicht geholfen… und double-room in england muss nicht gleich doppelbett oder zweibett heissen - auslegungssache…

Das ist ein fataler Irrtum. Solche fragwürdigen Sachen pflegen
günstigstenfalls mit einem Vergleich zu enden. Dann zahlt
jeder seine Spesen selbst, einschl. der Kosten des vielleicht
bemühten Anwalts und der Gerichtskosten. Schon deshalb rate
ich bei diesem Peanuts-Betrag (die Beschäftigung damit liebt
jeder Richter innig) dringend: Finger weg und bezahlen! Ist
wirklich das Billigste.

der richter hat gar keinen bock, der fragt, wir verhärtet sind die fronten und wenn zu hart, dann vergleich…

Unter double room würde ich ein Doppelzimmer verstehen. Also
etwas undefiniertes.

zweibettzimmmer in D bedeutet auch nicht gleich getrennte betten, oder hast du schon mal eine ehebettzimmer bestellt???

also, wie gesagt: zahlemann und ärgern und beim naechsten mal besser nachfragen!

Keine große Chance
Da sehe ich nicht viel Chancen, am besten bezahlen!