Hallo zusammen,
wenn jemandem ein gerichtliches Mahnverfahren zugestellt wurde, kann er dem widersprechen. Wie viel Zeit hat der Mahner nach Kenntnisnahme des Widerspruchs, eine Klage einzureichen?
Cheers - Micha
Hallo zusammen,
wenn jemandem ein gerichtliches Mahnverfahren zugestellt wurde, kann er dem widersprechen. Wie viel Zeit hat der Mahner nach Kenntnisnahme des Widerspruchs, eine Klage einzureichen?
Cheers - Micha
Hey!
wenn jemandem ein gerichtliches Mahnverfahren zugestellt
wurde, kann er dem widersprechen. Wie viel Zeit hat der Mahner
nach Kenntnisnahme des Widerspruchs, eine Klage einzureichen?
Das hängt von dem Gericht ab, an das das Verfahren abgegeben wird. Dieses fordert den Antragssteller zur Einreichung seiner Anspruchsbegründung innerhalb von zwei Wochen auf.
War die Abgabe noch gar nicht beantragt, dann hat der Antragssteller dazu alle Zeit der Welt - er sollte aber auf Verjährung achten.