Hallo!
angenommen man bekommt eine Rechnung von einem
Inkassounternehmen aus der hervorgeht, dass noch ein Betrag
von einem Telekommunikationsunternehmen von Juli bis August
2005 aussteht. Ist diese Rechnung dann schon verjährt?
Nicht die Rechnungen verjähren, sondern Forderungen. Und die auch erst drei Jahre nach der auf das Entstehen der Forderung folgenden Silvesternacht. Auf deutsch: Nein, erst in einem knappen halben Jahr ist es soweit.
Zudem kamen auch nie Mahnungen von dem
Telekommunikationsunternehmen, so dass gar nicht gewusst
wurde, dass dieser Betrag noch aussteht.
Wenn wirklich nie eine Mahnung kam und auf der Rechnuhng auch nicht auf die 30-Tage-Regelung des § 286 Abs. 3 BGB hingewiesen worden ist, dann liegt kein Verzug vor. Aber weiß man immer ganz sicher, ob Mahnungen angekommen sind oder nicht?
Reicht es, wenn einfach die Hauptforderung beglichen wird?
Wenn - s. o. - , dann ja.
Oder müssen Gläubigerspesen,
Wenn - s. o. - , dann wofür bittecshön?
8,19% Zinsen
Das ist der Satz, der seit drei Tagen gilt. Vorher war er mal höher, zumeist aber niedriger.
seit Fälligkeit
Never! Seit Verzug allenfalls.
und
Inkassovergütungen auch gezahlt werden?
Wie gesagt - ohne Verzug nicht. Wenn doch Verzug vorliegt, sollte man überprüfen, ob die Inkassokosten verhältnismäßig sind. Gerne nehmen die Inkassobüros mehr als ein Rechtsanwalt verlangen dürfte.